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Montag, 21. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Plettenberg“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Plettenberg, Urteil vom 03.11.2006
- 1 C 345/05 -

Private Umzugshelfer haften nicht für leichte Fahrlässigkeit

Zu den Haftungsfragen, wenn beim Umzug durch freiwillige Helfer etwas kaputt geht

Wer privat aus Gefälligkeit bei einem Umzug hilft und dabei aus Versehen etwas beschädigt, muss für den Schaden nicht aufkommen. Das hat das Amtsgericht Plettenberg entschieden.

Im Fall hatte ein Mann aus Gefälligkeit einer Frau beim Umzug geholfen. Als er Schrankbretter eines von ihm auseinander gebauten Schrankes an die zur Straße gewandte Seite des Umzugswagens lehnte, kippten diese um und fielen auf ein fremdes Auto. Es entstand ein Schaden von ca. 3.200,- EUR. Der Unglücksrabe erhielt - wie die anderen Männer, die beim Umzug halfen - keine finanzielle Vergütung sondern lediglich Getränke und Verpflegung von der umzugswilligen Frau.Den am Auto entstandenen Schaden hatte zunächst die private Haftpflichtversicherung der umziehenden Frau übernommen, verklagte aber später den Helfer auf Erstattung des halben Schadens in Höhe von 1.600,- EUR.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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