die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Offenbach“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Offenbach, Urteil vom 27.11.2002
- 38 C 263/02 -
Textilreinigung ruiniert Mantel nach chemischer Reinigung
Kunde geht leer aus - Reinigung hielt sich an die Pflegeanweisungen auf dem Etikett im Mantel
Der Betreiber einer Textilreinigung darf sich grundsätzlich auf Pflegezeichen in Kleidungsstücken verlassen. Kommt es zu einer Beschädigung der gereinigten Textilien, obwohl sich die Reinigung an die Pflegeanleitung gehalten hat, so kann der Kunde keinen Schadenersatz beanspruchen. Dies hat das Amtsgerichts Offenbach entschieden.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann seinen Mantel in die Reinigung gebracht. Als er das gute Stück wieder abholen wollte, stellte er fest, dass der Stoff die chemische Behandlung nicht vertragen hatte und beschädigt worden war. Erbost verlangte der Kunde Schadenersatz für den ruinierten Mantel. Der Reinigungsbetrieb wollte aber nicht zahlen und wandte ein, man habe sich genau an die Pflegezeichen in der Kleidung gehalten.Der Kunde verklagte die Textilreinigung vergebens vor dem Amtsgericht Offenbach auf Schadensersatz. Das Gericht wies die Klage ab.Der Betrieb, so der Richter, müsse... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Offenbach, Urteil vom 26.10.2007
- 38 C 377/06 -
Weihnachtspyramide bleibt kurzfristig unbeaufsichtigt – Plötzlicher Brand ist nicht als grobe Fahrlässigkeit zu werten
Kurze Abwesenheit stellt weder fahrlässiges noch vorsätzliches Handeln dar
Wer eine Weihnachtspyramide im Wohnzimmer für weniger als zehn Minuten unbeaufsichtigt lässt, handelt nicht grob fahrlässig. Bei einem Brand muss der Betroffene den Schaden nicht der Gebäudeversicherung des Vermieters ersetzen. Dies entschied das Amtsgericht Offenbach am Main.
Im zugrunde liegenden Fall nahm die Gebäudeversicherung des Vermieters den beklagten Mieter wegen eines Brandes in Regress. Der Brand entstand durch eine Holzlicht-Weihnachtspyramide. Die Pyramide war einige Zeit lang unbeaufsichtigt, da er seine Notdurft verrichten musste. In dieser Zeit entstand der Brand.Das Amtsgericht Offenbach am Main hielt die Klage für nicht... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Offenbach, Urteil vom 27.05.2008
- 36 C 477/07 -
Kein Schmerzensgeld bei Sturz auf nassem Boden auf Kreuzfahrtschiff
Schild warnte vor nassem Untergrund
Wer auf dem nassen Boden auf einem Kreuzfahrtschiff ausrutscht, vor dem mit einem Warnschild gewarnt wird, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies hat das Amtsgericht Offenbach entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall war eine Frau auf dem Deck eines Kreuzfahrtschiffes am Übergang vom Pool- zum Innenbereich auf nassem Untergrund ausgerutscht. Ein Warnschild machte auf den feuchten Boden aufmerksam. Die Frau brach sich beim Sturz die rechte Hand und verlangte Schmerzensgeld.Das Amtsgericht Offenbach wies die Schadensersatzklage ab. Die Frau hätte besser... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Offenbach, Urteil vom 23.03.2005
- 38 C 415/04 -
Falsche Diagnose vom Schiffsarzt auf einer Kreuzfahrt
Reiseveranstalter muss Reisepreis nicht zurückzahlen
Wenn der Schiffsarzt aufgrund einer falschen Diagnose rät, die Schiffsreise zu unterbrechen, muss der Reiseveranstalter nicht den Reisepreis erstatten. Das hat das Amtsgericht Offenbach entschieden.
Im Fall ließ sich eine Frau, die an einer Kreuzfahrt teilnahm, vom Schiffsarzt untersuchen. Sie hatte eine Panikattacke erlitten, weil sie - wie sich später herausstellte - Mundwasser verschluckte hatte. Der Schiffsarzt diagnostizierte aber einen Verdacht auf Herzinfarkt.Die Frau ließ sich daher in ein Krankenhaus an Land einliefern. Nunmehr verlangte sie vom Reiseveranstalter... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
