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Amtsgericht Offenbach, Urteil vom 04.07.2012
- 380 C 33/12 -
Bank darf von Kunden keine Bearbeitungsgebühr für Privatkredite verlangen
Intrasparente Vertragsklausel der Bank unzulässig
Die Klausel einer Bank, von Privatkunden eine Bearbeitungsgebühr für Privatkredite zu verlangen, ist intransparent und daher unzulässig. Dies entschied das Amtsgericht Offenbach.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Kunde am 29. März 2010 mit der Santander
Bank darf keine Vergütungen für Tätigkeiten verlangen, zu deren Erbringung sie gesetzlich verpflichtet ist
Das Amtsgericht Offenbach gab dem Verbraucher mit Ausnahme eines Teils der Verzugszinsen (Berechnung ab dem 15. Oktober 2011statt 26. August 2011) Recht. Die Zahlung der Bearbeitungsgebühr durch den Kunden sei ohne rechtlichen Grund erfolgt, da die von der
Bank muss Bearbeitungsgebühr zurückzahlen
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 14622
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