die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Neubrandenburg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Neubrandenburg, Urteil vom 17.09.2021
- 103 C 432/21 -
Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot bei erstmaliger Beauftragung einer Reinigungsfirma
Bisherige, unbeanstandete Reinigung durch Wohnungsmieter
Wurde die Reinigung des Wohnhauses bisher ohne Beanstandungen durch die Mieter selbst ausgeführt, so ist die Umlegung der Kosten für die Beauftragung einer Reinigungsfirma wegen Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot aus § 556 Abs. 3 BGB unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Neubrandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter in einem Wohnhaus in Mecklenburg-Vorpommern die Kosten für die Beauftragung einer Reinigungsfirma übernehmen. Zuvor hatten die Mieter die Reinigung selbst ausgeführt. Dies wurde von der Vermieterin auch niemals beanstandet. Einer der Mieter weigerte sich die Kosten zu übernehmen und wurde daher von der Vermieterin gerichtlich in Anspruch genommen.Das Amtsgericht Neubrandenburg entschied gegen die Vermieterin. Sie habe keinen Anspruch auf Zahlung der Reinigungskosten durch den Mieter. Es entspreche nicht dem nach § 556 Abs. 3 BGB zu beachtenden Gebot der Wirtschaftlichkeit, eine... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neubrandenburg, Urteil vom 25.02.2019
- 104 C 843/18 -
Absperrventil nicht von Kleinreparaturklausel umfasst
Vermieter muss Kosten der Reparatur übernehmen
Die Reparatur eines Absperrventils ist nicht von einer mietvertraglichen Kleinreparaturklausel umfasst. Daher muss der Vermieter die Reparatur bezahlen. Dies hat das Amtsgericht Neubrandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien einer Wohnung Streit darüber, ob die Reparatur eines unter dem Waschbecken befindlichen Eckventils von der Kleinreparaturklausel des Mietvertrags erfasst ist.Das Amtsgericht Neubrandenburg entschied, dass das Eckventil nicht in den Bereich der Kleinreparaturklausel falle. Denn... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neubrandenburg, Urteil vom 10.10.2000
- 18 C 160/00 -
Piercingstudio muss umfassend über evtl. gesundheitliche Risiken des Piercens informieren
600,- DM Schmerzensgeld für Zungenpiercing
Ein Piercer muss 600,- DM Schmerzensgeld zahlen, da er über die möglichen Folgen eines Zungenpiercings nicht hinreichend aufgeklärt hatte. Dies hat das Amtsgericht Neubrandenburg entschieden.
Die Klägerin ließ sich in einem Piercingstudio ein Zungenpiercing stechen. Formulare sollten sie über eventuelle Risiken aufklären. Was nicht geplant war, geschah. Die Zunge schwoll stark an und entzündete sich. Am Mundboden entwickelte sich Eiter. Die Lymphknoten am Hals entzündeten sich.Das Gericht verurteilte den Piercer zu 600,- DM Schmerzensgeld. Die vom Piercingstudio... Lesen Sie mehr