die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Münster“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Münster, Urteil vom 19.01.1993
- 49 C 133/92 -
Mietminderung bei unzureichendem Druck der Toilettenspülung
Defekte Toilettenspülung ist ein erheblicher Fehler der Mietsache
Ist der Druck der Toilettenspülung so gering, dass der Stuhlgang nicht weggespült werden kann, stellt dies einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. Dies entschied das Amtsgericht Münster.
Im zugrunde liegenden Fall war der Wasserdruck einer Toilettenspülung so gering, dass ein normales Hinunterspülen des Stuhlgangs nicht möglich war. Die Nutzer der Toilette mussten jeweils mit einem Eimer Wasser nachhelfen, den Stuhlgang wegzuspülen. Die Mieter minderten wegen der defekten Toilettenspülung die Miete um 15 %.Das Amtsgericht Münster gab den Mietern Recht. Eine Druckspülung, die nicht die ihr zugedachte Funktion erfüllt, sondern bei der der Stuhlgang mittels Bürste oder einem Eimer Wasser beseitigt werden muss, stelle einen erheblichen Fehler der Mietsache dar, stellte das Amtsgericht Münster fest. Eine Mietminderung von 15 % sei nicht zu beanstanden.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Münster, Urteil vom 05.05.1987
- 28 C 330/86 -
Mietminderung bei unterdimensionierten Heizkörpern
Wohnung konnte nicht auf 20 Grad aufgeheizt werden
Kann eine Wohnung im Winter nicht auf 20 Grad aufgeheizt werden, so kann der Mieter die Miete mindern. Die Höhe der Minderung hängt dabei von den Monaten ab. Im Januar kann eine höhere Mietminderung als im März gerechtfertigt sein. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Münster hervor.
Im zugrunde liegenden Fall froren Mieter im Winter 1985/1986 in ihrer Wohnung. Die installierte Heizung funktionierte, konnte aber die Räume nicht ausreichend aufheizen. Ein herbeigerufener Sachverständiger stellte fest, dass im Kinderzimmer 11 % Heizfläche und im Schlafzimmer der Eltern 9 % Heizfläche fehlten.Das Amtsgericht Münster stellte fest, dass den Mietern ein Mietminderungsrecht... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Münster, Urteil vom 21.12.2005
- 59 C 2601/05 -
Nasser Balkon: Auf Balkon spritzendes Regenwasser berechtigt nicht zur Mietminderung
Von einem höher liegenden Balkon und aus der Dachrinne spritzt Regenwasser auf den Balkon
Spritzt aus der Dachrinne und einem höher gelegenen Balkon Wasser auf den Balkon eines Mieters, so kann der Mieter nicht die Miete kürzen. Dies entschied das Amtsgericht Münster.
Im zugrunde liegenden Fall minderte eine Mieterin in den Monaten Juli, August und September 2004 die Miete monatlich um 10,- Euro. Sie war der Auffassung, dass ihre Mietsache mit einem Mangel behaftet sei. Vor Gericht trug sie vor, Regenwasser spritze vom darüber liegenden Balkon sowie der Dachrinne auf ihren Balkon. An drei Stellen zwischen Balkonrand der dort angebrachten Regenrinne... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Münster, Urteil vom 09.02.2011
- 60 C 4389/10 -
Verkehrsunfall: Anwalt darf sich selbst vertreten
Ist die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich, zählen die dadurch anfallenden Gebühren zum zu ersetzenden Schaden
Rechtsverfolgungskosten sind vom Unfallverursacher auch dann zu erstatten, wenn der Unfallbeteiligte ein Anwalt ist und dieser seine rechtliche Vertretung selbst übernimmt. Dies entschied das Amtsgericht Münster.
Im vorliegenden Fall verursachte ein Autofahrer während des Herausfahrens aus einer Garage einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, so dass auf beiden Seiten erheblicher Sachschaden entstand. Der Unfallbeteiligte war ein Anwalt, der sich im anschließenden rechtlichen Verfahren selbst vertreten wollte und die dadurch entstehenden Rechtsverfolgungskosten vom Unfallverursacher einforderte.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Münster, Urteil vom 07.03.1984
- 6 C 218/81 -
Keine Mietminderung: Heizungsventil muss zum Erreichen einer angemessenen Raumtemperatur voll aufgedreht werden
Zum Erreichen der notwendigen Raumtemperatur kann es notwendig sein, die Thermostatventile vollständig zu öffnen
Wenn zur Erreichung der notwendigen Raumtemperatur das Heizungsventil voll aufgedreht werden muss, besteht darin kein Mietmangel. Dass die Heizung nicht über die benötigte Temperatur hinaus heizt zeigt im Gegenteil, wie genau und kostensparend die Heizkurve ermittelt ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Münster hervor.
Im vorliegenden Fall behielt eine Mieterin einen Teil der von ihr geschuldeten Monatsmiete mit der Begründung zurück, es bestehe ein Mietmangel an der Wohnung wegen unzulänglicher Beheizbarkeit. Die Frau behauptete, zu einer Mietminderung von 25 Prozent berechtigt zu sein, da die Isolierung und Beheizung ihrer Wohnung mangelhaft sei. Wegen falscher Dimensionierung des Heizkörpers kämen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Münster, Urteil vom 31.07.2008
- 38 C 1858/08 -
Blumentöpfe, Blumenschmuck und üppige Dekorationen im Treppenhaus und auf Gemeinschaftsflächen sind nicht erlaubt
Zur Nutzung von Gemeinschaftsflächen - Gestaltungsrechte der Mieter haben Grenzen
In einem Mehrfamilienhaus sind Mieter nicht berechtigt, im Treppenhaus, Eingangsbereich und Gemeinschaftsgarten zahlreiche üppige Gestaltungs- und Blumenschmuck-Arrangements anzubringen. Eine solche Nutzung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache hinaus und ist damit unzulässig. Die Nutzung von Gemeinschaftsflächen darf andere Mieter vom Gebrauch nicht ausschließen. Dies entschied das Amtsgericht Münster.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine in einem Mehrparteienhaus wohnende Erdgeschoss-Mieterin die gemeinsam genutzten Flächen des Gebäudes mit einer Vielzahl verschiedenster Gestaltungselemente "verschönert". Im Flur und Treppenaufgang hängte bzw. stellte sie etliche Dekorationsgegenstände auf, unter anderem eine türkisfarbene alte Nähmaschine. Die Lampen an der Außentreppe montierte... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Münster, Urteil vom 02.06.1993
- 7 C 127/93 -
Mieter muss wertvolles Fahrrad nicht in allgemein zugänglichen Fahrradraum stellen
Hohe Diebstahlsgefahr
Einem Mieter kann es ausnahmsweise erlaubt sein, sein Rad anderweitig als im Fahrradraum abzustellen, wenn es von erheblichem Wert ist. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall besaß ein Mieter ein wertvolles Rennrad, das er auch nur selten nutzte. Wegen der Diebstahlsgefahr wollte er das Fahrrad nicht in den Fahrradabstellraum stellen. Er bewahrte es lieber in seinem eigenen Mieterkeller auf. Dem Vermieter gefiel dies nicht, weil er fürchtete, die Kellerwände könnten beschädigt werden.Das Amtsgericht Münster... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Münster, Urteil vom 22.07.2003
- 3 C 2122/03 -
Protestantischer Mieter kann Miete nicht wegen Madonna-Figur im Treppenhaus mindern
Madonna-Figur führt zu keinem besonderen Schock
Wegen einer durch den Vermieter im Hausflur aufgestellten Madonna-Figur darf ein Mieter nicht die Miete mindern. Eine solche Figur führe zu keinem "besonderen Schock" urteilte das Amtsgericht Münster. Überempfindlichkeiten gäben kein Recht zur Mietminderung.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter die Miete gemindert. Er fühlte sich durch eine Madonna-Figur im Treppenhaus gestört. Der Vermieter verklagte den Mieter auf Zahlung der einbehaltenen Miete vor dem Amtsgericht Münster.Das Gericht gab dem Vermieter Recht. Der Mieter habe unberechtigt die Grundmiete gemindert. Ein Recht zur Mietminderung stünde dem Beklagten nicht zu.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Münster, Urteil vom 30.09.2009
- 4 C 2725/09 -
Mieter darf im Notfall Reparaturfirma für defekte Heizung ohne Rücksprache mit Vermieter beauftragen
Bei Nichterreichen des Vermieters am Wochenende darf Mieter Mängelbeseitigung ausnahmsweise selbst vornehmen
Fällt bei einem Mieter an einem Wochenende im Winter die Heizung aus, kann er im Notfall auch ohne Rücksprache mit seinem Vermieter eine Reparaturfirma beauftragen. Die Kosten für die Notreparatur müssen vom Vermieter erstattet werden. Dies entschied das Amtsgericht Münster.
Die klagende Mieterin des zugrunde liegenden Streitfalls bewohnt eine Erdgeschosswohnung, die durch eine so genannte Gasetagenheitzung beheizt und mit warmen Wasser versorgt wird. Nachdem die Gasetagenheitzung an einem Wochenende im Winter mit nächtlichen Tiefsttemperaturen von etwas unter null Grad ausfiel und die Mieterin nach eigenen Angaben den Vermieter bzw. den Vater des Vermieters... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Münster, Urteil vom 16.07.2010
- 61 C 389/10 -
AG Münster: Kreditkarteninhaber haftet bei Diebstahl
Kreditkartenaufbewahrung im Auto ist keine sichere Verwahrungsmöglichkeit
Ein Kreditkarteninhaber, der seine Karte absehbar an einem unsicheren Ort aufbewahrt, obwohl er über eine sichere Verwahrungsmöglichkeit verfügt, trägt die volle Haftung bei missbräuchlicher Verwendung seiner Karte. Er handelt somit grob fahrlässig und ist für den Schaden verantwortlich. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
Im hiesigen Fall hatte ein Urlauber seine Kreditkarte im Auto aufbewahrt und einen Strandbesuch unternommen. Die Karte wurde ihm entwendet und missbräuchlich eingesetzt. Gegen die Belastungsbuchung hatte er sich gewehrt und war anschließend vom Kreditkartenunternehmen auf Zahlung verklagt worden.Das klagende Kreditkartenunternehmen bekam von den Richtern des Amtsgerichts... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
