die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Mönchengladbach“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 24.04.1991
- 5a C 106/91 -
Stellungsproblem (der Betten): Unharmonischer Intimverkehr als Reisemangel - Besondere Beischlafgewohnheiten
Zwei Einzelbetten statt eines Doppelbettes im Hotelzimmer sind kein Reisemangel
Wer statt eines Doppelbettes in seinem Hotelzimmer zwei Einzelbetten vorfindet und meint, aufgrund dieses Umstands keinen harmonischen Intimverkehr haben zu können, kann nicht den Reisepreis mindern. Dies gilt erst Recht, wenn dem "Reisemangel" selbst abgeholfen werden kann. Außerdem gäbe es alternative Beischlafgewohnheiten, die in einem Einzelbett ausgeführt werden könnten, entschied das Amtsgericht Mönchengladbach.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger bei der Beklagten für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Menorca für 3.078,- DM gebucht. Geschuldet war die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit Doppelbett.Der Kläger trug vor Gericht vor, nach der Ankunft habe er feststellen müssen, dass es in dem ihm zugewiesenen Zimmer kein Doppelbett gegeben habe, sondern zwei separate Einzelbetten, die nicht miteinander verbunden gewesen seien. Bereits in der ersten Nacht habe er feststellen müssen, dass er hierdurch in seinen Schlaf- und Beischlafgewohnheiten empfindlich beeinträchtigt worden sei.Ein... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
