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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Mönchengladbach“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 02.11.2016
- 11 C 333/16 -

Auch im Verhältnis zum Aufwand sehr hohe Nebenkosten eines Kfz-Sachverständigen können erstattungsfähig sein

Nebenkosten eines Sachverständigen bilden nicht tatsächlichen Aufwand ab

Selbst, wenn die Nebenkosten eines Kfz-Sachverständigen im Verhältnis zum Aufwand als sehr hoch erscheinen, können sie nach § 249 BGB als Schadensersatz erstattungsfähig sein. Es ist nämlich branchenüblich, dass Nebenkosten nicht den tatsächlichen Aufwand abbilden, sondern auch Gewinnanteile enthalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mönchengladbach hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall ging es nach einem Verkehrsunfall unter anderem darum, ob der Unfallgeschädigte vom Unfallverursacher die Kosten eines Sachverständigengutachtens ersetzt verlangen könne. Der Unfallverursacher bemängelte an der Rechnung des Sachverständigen die im Verhältnis zum Aufwand sehr hohen Nebenkosten. Die Nebenkosten machten etwa 37 % der Gesamtrechnungssumme aus und beliefen sich auf etwa 59 % des Grundhonorars.Das Amtsgericht Mönchengladbach hielt die abgerechneten Nebenkosten für erstattungsfähig, auch wenn sie grundsätzlich sehr hoch erscheinen. Es sei seiner Auffassung nach zu beachten, dass in der... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 08.10.2015
- 29 C 905/15 -

"Benzinklausel": Kein Versicherungsschutz durch Privathaftpflicht bei Schäden aufgrund Schiebens eines nicht fahrbereiten Pkw

Schäden sind beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden

Kommt es beim Schieben eines nicht fahrbereiten Pkw im öffentlichen Straßenraum zu einem Schadensfall, so besteht aufgrund einer "Benzinklausel" kein Versicherungsschutz durch die Privat­haft­pflicht­versicherung. Denn in einem solchen Fall ist der Schaden bei dem Gebrauch des Fahrzeugs entstanden. Dies hat das Amtsgericht Mönchengladbach entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 wollte ein Mann seinen Pkw aus seiner Einfahrt auf die gegenüberliegende Straßenseite schieben. Das Fahrzeug, welches nicht mehr über einen Motor verfügte und weder versichert noch für den Straßenverkehr zugelassen war, sollte von einem Schrotthändler abgeholt werden. Bei dem Schieben des Pkw wurde ein parkendes Fahrzeug beschädigt,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 26.05.2014
- 10 C 88/14 -

Verpasstes Fußballspiel aufgrund eines Verkehrsunfalls rechtfertigt keinen Schaden­ersatz­anspruch

Verpassen eines Fußballspiels stellt keinen ersatzfähigen Schaden dar

Verpasst das Opfer eines Verkehrsunfalls ein Fußballspiel, so kann es deswegen keinen Schadenersatz verlangen. Denn das Verpassen eines Fußballspiels stellt keinen ersatzfähigen Schaden dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mönchengladbach hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verpasste ein Autofahrer ein Fußballspiel, weil er unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde. Er klagte daher auf Ersatz der Kosten für die Eintrittskarte.Das Amtsgericht Mönchengladbach entschied gegen den Kläger. Ihm habe kein Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Eintrittskarte zugestanden. Denn... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 24.04.1991
- 5a C 106/91 -

Stellungsproblem (der Betten): Unharmonischer Intimverkehr als Reisemangel - Besondere Beischlafgewohnheiten

Zwei Einzelbetten statt eines Doppelbettes im Hotelzimmer sind kein Reisemangel

Wer statt eines Doppelbettes in seinem Hotelzimmer zwei Einzelbetten vorfindet und meint, aufgrund dieses Umstands keinen harmonischen Intimverkehr haben zu können, kann nicht den Reisepreis mindern. Dies gilt erst Recht, wenn dem "Reisemangel" selbst abgeholfen werden kann. Außerdem gäbe es alternative Beischlafgewohnheiten, die in einem Einzelbett ausgeführt werden könnten, entschied das Amtsgericht Mönchengladbach.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger bei der Beklagten für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Menorca für 3.078,- DM gebucht. Geschuldet war die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit Doppelbett.Der Kläger trug vor Gericht vor, nach der Ankunft habe er feststellen müssen, dass es in dem ihm zugewiesenen Zimmer kein Doppelbett gegeben... Lesen Sie mehr




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