wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Lünen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Lünen, Urteil vom 28.06.1993
- 8 C 132/93 -

Mögliche Einstandspflicht der Privat­haft­pflicht­versicherung bei Beschädigung eines Fahrzeugs durch nach Beendigung des Beladungsvorgangs wegrollenden Einkaufswagen

Fehlender Fahrzeuggebrauch schloss Leistungspflicht der Kfz-Haft­pflicht­versicherung aus

Wird ein Fahrzeug dadurch beschädigt, dass nach der Beendigung des Beladevorgangs ein Einkaufswagen wegrollt, so muss dafür allenfalls die Privat­haft­pflicht­versicherung einstehen. Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung muss für den Schaden nicht aufkommen, da der Fahrzeugschaden nicht im Rahmen des Fahrzeuggebrauchs entstanden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lünen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall räumte ein Fahrzeughalter nach Beendigung des Beladungsvorgangs die Einkäufe in seinem Kofferraum um. Während dessen rollte der leere Einkaufswagen aufgrund des abschüssigen Parkplatzes los und beschädigte ein anderes Fahrzeug. Nachfolgend bestand Streit darüber, ob dafür die Kfz-Haftpflichtversicherung einstehen muss.Das Amtsgericht Lünen entschied, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden am Fahrzeug nicht habe einstehen müssen. Denn der Schaden sei nicht während des Gebrauchs eines Fahrzeugs entstanden. Rollt ein Einkaufswagen nach vollständiger Entnahme... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Lünen, Urteil vom 16.12.1987
- Zw 14 C 182/86 -

Lautstarkes Feiern am Wochenende: Recht zur Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Mitmieter

Minderungsquote von 20 % war angemessen

Feiern Mieter in ihrer Wohnung am Wochenende lautstark, so kann diese Lärmbelästigung eine Minderung der Miete von 20 % rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lünen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung wegen einer Lärmbelästigung durch ihre Nachbarn ihre Miete. Die Mietminderung hatte den Hintergrund, dass die tamilischen Nachbarn etwa zwei- bis dreimal im Monat am Wochenende Besuch von Verwandtschaft bekamen. Der Besuch, um die 3 bis 6 Personen, kam in der Regel am Freitagabend gegen Mitternacht und blieb bis Sonntag.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lünen, Urteil vom 07.09.2001
- 22 II 264/00 WEG -

Hausordnung darf Schuhe nicht aus Treppenhaus verbannen

Das generelle Verbot des Abstellens von Schuhen im Hausflur überschreitet das Verhältnismäßigkeitsprinzip

Im Hausflur abgestellte Schuhe gefährden nicht grundsätzlich den ordnungsgemäßen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums. Während einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Übernahme eines Verbot hinsichtlich des Abstellens von Schuhen im Hausflur vom Amtsgericht Lünen untersagt wurde, konnten die Regelungen über die Vergabe des Reinigungs- und Winterdienstes an ein externes Unternehmen als auch die Herausgabe des Heizungskellerschlüssels an nur einen der Hausbewohner für sinnvoll und damit wirksam erklärt werden.

Der Antrag im vorliegenden Fall wandte sich gegen eine Reihe von Beschlüssen, die auf der Wohnungseigentümerversammlung gefasst wurden. Die beanstandeten Punkte sollten laut Antragsteller vom Gericht für unwirksam erklärt werden.Das Amtsgericht Lünen folgte dem Antrag teilweise und erklärte unter anderem den Punkt 5.14 der Tagesordnung für unwirksam. Darin habe man... Lesen Sie mehr




Werbung