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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Köln“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Köln, Urteil vom 06.04.1998
- 213 C 548/97 -
Mietminderung bei Ameisen in der Wohnung: Keine Mietminderung bei vereinzelt auftretenden Späherameisen
Unerhebliche Beeinträchtigung
Treten in einer Mietwohnung gelegentlich vereinzelt Ameisen auf, so stellt dies keinen ausreichenden Grund für eine Mietminderung dar. Es handelt sich um eine unerhebliche Beeinträchtigung. Dies entschied das Amtsgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall traten in einer Wohnung vereinzelt Ameisen auf. Der Mieter zählte im Juni an sieben Tagen jeweils eine bzw. zwei Ameisen. Im Juli sah er an drei Tagen jeweils eine bis zwei Ameisen. Im August konnte er an zwei Tagen Ameisen ausmachen. Im September sah er an einem Tag sogar drei Ameisen an einem weiteren Tag "nur" zwei Ameisen. Im Oktober sah er an "nur" einem Tag gleich vier Ameisen. Im November dagegen plagten ihn an drei Tagen jeweils eine Ameise.Der Mieter sah in dem Ameisenaufkommen einen Mietmangel und behielt einen Teil der Miete ein. Hiergegen klagte der Vermieter und verlangte Nachzahlung des einbehaltenen Mietbetrages.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Köln, Urteil vom 15.02.2001
- 222 C 426/00 -
Treppenhaus-Schrank: Mieterin muss Schrank im Hausflur nach 30 Jahren nicht entfernen
Duldung über einen langen Zeitraum gilt als stillschweigend erteilte Genehmigung
Wird ein bestimmtes Verhalten eines Mieters über einen langen Zeitraum vom Vermieter nicht beanstandet und geduldet, so gilt dies als eine stillschweigend erteilte Genehmigung. Der Widerruf einer solchen Genehmigung kann nur bei Vorliegen sachlicher Gründe erfolgen. Die Entfernung eines seit 30 Jahren an der selben Stelle aufgestellten Schrankes in einem Treppenhaus kann somit vom Vermieter nicht gefordert werden, wenn es hierfür keine objektive Notwendigkeit gibt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
Die Beklagte im vorliegenden Fall war seit 1970 Mieterin einer Wohnung im 4. Obergeschoss eines Wohnhauses. In einer Nische auf dem Podest im Treppenhaus vor ihrer Wohnungseingangstür befand sich seit ihrem Einzug ein in ihrem Besitz befindlicher und von ihr genutzter Holzschrank. Im Jahr 1998 forderte der Vermieter die Mieterin auf, den Schrank aus dem Treppenhaus zu entfernen. Die... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Köln, Urteil vom 06.12.1976
- 152 C 1249/74 -
Mietminderung aufgrund mangelhafter Beheizbarkeit und nicht renovierter Türen
20 Prozent Mietminderung sind die Untergrenze bei mangelhafter Beheizbarkeit der Wohnung
Mieter haben das Recht, ihre Miete zu kürzen, sobald Mängel an der Mietsache bestehen. Ist die Funktion der Heizung dahingehend gestört, dass lediglich geringe Raumtemperaturen erreicht werden, so schränkt dies den Gebrauch der Wohnung stark ein. Auch der Zustand von Türen, die bei Wohnungsübergabe nicht dem renovierter Türen entsprechen, rechtfertigen eine Mietminderung. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor.
Im vorliegenden Fall machte eine Mieterin Minderung der Monatsmiete geltend, da sie ihre Wohnräume von Oktober bis Januar nicht ordnungsgemäß beheizen konnte. Die Temperaturen erreichten lediglich 16 bis 18 Grad zur Tageszeit.Das Amtsgericht Köln erkannte eine Minderung der Miete um 20 Prozent an. Bei mangelnder Beheizbarkeit werde der Wohngebrauch einer Mietsache... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Köln, Urteil vom 03.06.1981
- 211 C 637/80 -
Mietminderung bei Entzug der Gartennutzung
Gartenentzug stellt Mietmangel dar
Ein Mieter kann die Miete mindern, wenn ihm der mitvermietete Garten entzogen wird. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall war einem Mieter per Mietvertrag erlaubt worden, den Garten zu nutzen. Später entzog der Vermieter dem Mieter den Garten.Das Amtsgericht Köln urteilte, dass dem Mieter ein Minderungsrecht zusteht, wenn der Vermieter die einmal eingeräumte Gartennutzung entzieht. Ein Mieter kann die Miete mindern, wenn ihm der mitvermietete Garten entzogen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Köln, Urteil vom 14.06.2011
- 223 C 26/11 -
Wohnung direkt am Rhein: Kein Mietminderungsanspruch aufgrund von Belästigungen durch Schiffsverkehr
Bei Wohnung direkt an einer Anlegestelle sind Lärm und Emissionen durch Frachtschiffe kein Mietmangel
Sind sich beide Mietvertragsparteien bei Vertragsabschluss über den Zustand einer Wohnung einig, so kann nachträglich kein Mietmangel geltend gemacht werden. Vor allem wenn die vermeintlich mietmindernden Umstände dem Mieter offensichtlich bekannt waren, ist ein Anspruch auf geminderte Mietzahlung nicht durchsetzbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
Im vorliegenden Fall machte die neue Mieterin einer am Rhein gelegenen Wohnung Mietminderung aufgrund von Lärm- und Geruchsbelästigung durch Schiffe geltend. Die Frau sah sich durch die auch nachts und am Wochenende anlegenden Schiffe, die zum Teil ihre Dieselmotoren laufen ließen sowie durch Bauarbeiten rund um das Wohnhaus gestört.Das Amtsgericht Köln folgte dem... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Köln, Urteil vom 01.04.1996
- 206 C 85/95 -
33 % Mietminderung bei Unbenutzbarkeit von Bade- und Duschanlage
Erhebliche Beeinträchtigung
Ist in einer Wohnung die einzig vorhandene Bade- oder Duschanlage nicht nutzbar, so kann der Mieter die Miete um 1/3 mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor.
Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass es für den Mieter eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache darstelle, wenn er die einzige in der Wohnung vorhandene Bade- oder Duschanlage nicht nutzen kann.Der Mieter dürfe in einem solchen Fall die Bruttomiete um 1/3 mindern (§ 537 BGB). Ist in einer Wohnung die einzig vorhandene Bade- oder... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Köln, Urteil vom 28.11.1986
- 221 C 85/86 -
Mietminderung bei nicht funktionierender Dusche
Mietmangel
Kann ein Mieter in seiner Wohnung die Dusche nicht nutzen, so ist er berechtigt, die Miete um 1/6 zu mindern. Dies entschied das Amtsgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall verklagte ein Vermieter seinen Mieter auf Nachzahlung von 100,- DM. Um diesen Betrag hatte der Mieter die Miete gemindert, weil die Dusche nicht funktionierte. Das Gericht hielt eine Mietminderung in Höhe von 1/6 für angemessen. Kann ein Mieter in seiner Wohnung die Dusche nicht nutzen, so ist er berechtigt, die Miete um 1/6 zu mindern. Dies entschied das Amtsgericht Köln. Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Köln, Urteil vom 02.08.1985
- 218 C 84/85 -
Mitteilungspflicht des Mieters an den Vermieter über Hinterlegung von Wohnungsschlüssel für den Notfall
Vermieter kann für Frostschutz-Heizungsüberprüfung Zutritt zur Wohnung verlangen
Vermieter können verlangen, dass Mieter ihnen mitteilen, wo sie während einer längeren Abwesenheit den Schlüssel zur Wohnung hinterlegt haben. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Vermieter die Einstellung der Heizkörper überprüfen. Es hatte Nachtfrost gegeben und es war ihm wichtig, dass das Haus ausreichend beheizt war.Die Mieterin des 3. Obergeschosses (Beklagte) war seit längerem verreist und hatte den Schlüssel zu ihrer Wohnung bei einer Bekannten hinterlegt. Beides, nämlich dass sie verreist war und... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Köln, Urteil vom 24.10.2005
- 122 C 208/05 -
Schmerzensgeld nach Biss auf Fremdkörper im Salat bei Restaurantbesuch
Restaurant haftet aufgrund fahrlässiger Herbeiführung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auch für gesundheitliche Folgeschäden
Erleidet der Gast eines Restaurants einen gesundheitlichen Schaden aufgrund mangelhafter Speisen, so kann der Geschädigte Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Ein Anspruch besteht auch für Schäden, die sich als Spätfolgen erst in Zukunft ergeben werden. Dies entschied das Amtsgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Gast eines Restaurants ein Salatgericht bestellt und beim Verzehr einen starken Schmerz im Oberkiefer verspürt. Bei der anschließenden zahnärztlichen Notbehandlung stellte der Arzt eine erhebliche Verletzung fest. Der Gast verklagte daraufhin das Restaurant auf Schmerzensgeld und den Ersatz aller Kosten, die ihm durch die Folgeschäden noch entstehen würden.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Köln, Urteil vom 14.09.2011
- 221 C 170/11 -
Streupflicht: Bewohner von Erdgeschosswohnungen sind für Winterdienst nicht alleinverantwortlich
In Häusern mit mehreren Mietparteien müssen die Pflichten zum Winterdienst gerecht und angemessen aufgeteilt werden
Ist die Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes auf den Gehwegen im Rahmen eines Mietvertrages als unangemessene Benachteiligung zu sehen und als "überraschend" zu werten, so wird sie nicht Bestandteil des Vertrages. Dies entschied das Amtsgericht Köln.
Die Mieterin einer Erdgeschoßwohnung in einem mehrstöckigen Wohnhaus bat ihre Vermieterin, sie aus gesundheitlichen Gründen von der Pflicht zum Winterdienst zu befreien. Die seit 1964 im Mietverhältnis stehende Frau war ihrer Verpflichtung, die ihr mit der Hausordnung auferlegt worden war, bis dahin stets nachgekommen. Die Hausordnung verpflichtete die Erdgeschossmieter zum Freihalten... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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