die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Koblenz“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 21.06.2006
- 151 C 624/06 -
Ebay-Kunden dürfen ersteigerte Ware persönlich beim Verkäufer abholen
Leistungsort bei Internet-Auktionen
Ebay-Kunden dürfen die ersteigerte Ware auch direkt beim Verkäufer abholen, wenn ihnen die Versandkosten zu hoch erscheinen. Das hat das Amtsgericht Koblenz entschieden.
Im Fall ersteigerte ein Kunde bei Ebay zwei Fahrradsättel für insgesamt einen Euro. Die Versandkosten sollten acht Euro betragen. Diese wollte der Ersteigerer sparen und entschied sich, die Ware beim Verkäufer selbst abzuholen. Der Verkäufer lehnte dies jedoch ab und bestand auf Zahlung von neun Euro.Vor dem Amtsgericht Koblenz erlitt der Verkäufer eine Niederlage. Das Gericht sah keine Rechtsgrundlage für die Forderung der Versandkosten. Auch wenn der Verkäufer in der Versteigerung auf die Versandkosten hingewiesen habe, bedeute das nicht, dass damit der Versand als einige Möglichkeit der Warenübergabe vereinbart worden sei.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
