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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Hamburg-Blankenese“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil vom 09.10.2015
- 532 C 172/15 -

Kein Anspruch auf Nachzahlung bei verspäteter Betriebs­kosten­abrechnung aufgrund neuer Anschrift des ehemaligen Mieters

Vermieter muss bei Auszug des Mieters neue Anschrift in Erfahrung bringen

Dem Vermieter steht kein Anspruch auf Nachzahlung zu, wenn die Betriebs­kosten­abrechnung aufgrund der neuen Anschrift des ehemaligen Mieters zu spät zugeht. Der Vermieter muss anlässlich des Auszugs des Mieters die neue Anschrift in Erfahrung bringen. Anders liegt der Fall nur, wenn der Mieter es bewusst unmöglich macht, über die neue Anschrift oder in sonstiger Weise Kontakt mit ihm aufzunehmen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Blankenese entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Ende eines Mietverhältnisses und dem Auszug der Mieterin aus der Wohnung im Oktober 2013, erfuhr der Vermieter nicht die neue Anschrift der ehemaligen Mieterin. Jedoch richtete sie einen Nachsendeauftrag bis zum Mai 2015 ein. Zudem hinterließ die Mieterin dem Vermieter ihre Mobilfunknummer. Nachfolgend erhielt die Mieterin die an ihre alte Anschrift adressierte Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 und zahlte auch den Nachzahlungsbetrag. Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 erhielt die Mieterin aber erst im Jahr 2015. Hintergrund dessen war, dass der Vermieter erst am 30.12.2014... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil vom 27.05.2015
- 531 C 323/14 -

Ordentliche Kündigung einer Mieterin aufgrund massiver Störung des Hausfriedens durch Beleidigungen

Keine Gewährung einer Räumungsfrist aufgrund Schwere der Vertragsverstöße

Geht von einer Wohnungsmieterin aufgrund massiver Beleidigungen eine erhebliche Störung des Hausfriedens aus, so rechtfertigt dies die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Eine Räumungsfrist ist in Anbetracht der Schwere der Vertragsverstöße nicht zu gewähren. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Blankenese entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall gingen von einer Wohnungsmieterin erhebliche Beleidigungen aus. So äußerte sie gegenüber einem Mitmieter und seinem 12-jährigen Sohn "Ich fick dich in den Arsch, du Wichser und Arschloch". Dem Kind hat sie damit gedroht, dass sie ihm "aufs Maul hauen werde, falls er noch mal das Grundstück betreten werde". Zudem äußerte sie gegenüber dem Kind, es wäre... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil vom 14.01.2015
- 531 C 227/13 -

Baumfällkosten stellen keine Betriebskosten dar

Keine Umlage von Baumfällkosten auf Wohnungsmieter

Die Kosten für das Fällen eines Baumes können nicht auf Wohnungsmieter umgelegt werden, da es sich bei Baumfällkosten nicht um Betriebskosten handelt. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Blankenese entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung gemäß der Nebenkostenabrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011/2012 unter anderem die anteiligen Kosten für das Fällen einer Kastanie auf dem Grundstück zahlen. Auf die Mieter entfiel ein Betrag in Höhe von 668,80 EUR. Da sich die Mieter weigerten die Kosten zu tragen, erhob die Vermieterin Klage.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil vom 06.06.2012
- 531 C 49/11 -

Sanierung eines Altbaus führt zu gesteigerten Anforderungen an den Trittschallschutz

Vermieter kann sich nicht auf unverhältnismäßig hohe Mängelbeseitigungskosten berufen

Lässt der Vermieter ein 50 Jahre altes Haus grundlegend sanieren und vermietet er die Wohnungen mit dem Zusatz "Baujahr 2000", so schuldet er den Trittschallschutz des Jahres 2000. In diesem Fall kann sich der Vermieter bei der Mängelbeseitigung nicht auf unverhältnismäßig hohe Kosten berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall wurde ein Anfang der 50iger Jahre errichtetes Haus im Jahr 2000 grundlegend saniert. Die Wohnungen wurden mit der Maßgabe vermietet, dass sie im Jahr 2000 errichtet wurden sowie mit dem Zusatz "Baujahr 2000". Nachfolgend beschwerte sich jedoch eine Mieterin über Wohngeräusche aus der darüber liegenden Wohnung und verlangte von der Vermieterin eine den... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil vom 19.02.2010
- 518 C 399/09 -

Altpapiertonne: Keine Mietminderung, wenn die "blaue Tonne" fehlt

Nur unerhebliche Gebrauchs­beein­trächtigungen der Mietsache bedeuten keinen Mietmangel

Fehlt eine blaue Tonne, so stellt dies keinen Mietmangel dar. Die daraus resultierende Beeinträchtigung belastet den Mieter nämlich nur insoweit, als er den Papiermüll zu der nächstgelegenen Papiertonne bringen oder ihn über den Hausmüll entsorgen muss. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese hervor.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter seine Miete um 50 Euro gesenkt, da er im Fehlen der blauen Tonne zur Entsorgung von Papier einen Mietmangel sah. Der Vermieter forderte daraufhin gerichtlich die Zahlung des ausstehenden Betrags, den er zu Unrecht einbehalten sah.Der Beklagte im vorliegenden Fall hatte kein Recht auf Minderung der Miete gemäß § 536 Abs. 1 BGB.... Lesen Sie mehr




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