die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Goslar“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Goslar, Urteil vom 18.09.1973
- 8 C 716/72 -
Mietminderung bei Unbenutzbarkeit der Badewanne
Mieter kann Wohnung nur eingeschränkt nutzen
Bei einer nicht nutzbaren Badewanne kann eine Mietminderung von (rechnerisch) 18,75 % angemessen sein. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Goslar hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war in einer Altbauwohnung der Badeofen ausgefallen. Der Mieter konnte deshalb nicht die Badewanne benutzen. Der Vermieter ließ den defekten Badeofen lange Zeit nicht reparieren.Das Amtsgericht Goslar entschied, dass der Mieter in den Monaten, in den der Badeofen kaputt war, die Miete mindern durfte. Zwar sei es grundsätzlich Sache des Mieters, den Badeofen in ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Da aber der Ofen infolge Verschleißes defekt geworden war, sei der Vermieter für die Instandsetzung zuständig.Wegen der Nicht-Nutzbarkeit der Badewanne sei der Gebrauch der Wohnung eingeschränkt... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
