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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Gelsenkirchen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 23.11.2021
- 210 C 174/21 -
Keine Umlage von Anmietkosten für Rauchwarnmelder
Vorliegen von verkappten Anschaffungskosten
Die Anmietkosten für Rauchwarnmelder sind als verkappte Anschaffungskosten zu werten und somit nicht auf die Mieter umlegbar. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung in Gelsenkirchen gemäß der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 11,16 € für die Kosten der Anmietung der Rauchwarnmelder zahlen. Da der Mieter damit nicht einverstanden war, kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Vermieterin.Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied zu Gunsten des Mieters. Zwar fallen die laufenden und auf den Mieter umgelegten Kosten in Bezug auf die Anmietungsgebühren der Rauchwarnmelder unter die sonstigen Betriebskosten. Jedoch seien diese Kosten abzugrenzen von Anschaffungskosten. Die Kosten der Anmietung treten faktisch... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 21.05.2021
- 202 C 181/20 -
Kosten für vorbeugende Reinigung von Wasserrohren nicht als Betriebskosten auf Mieter umlegbar
Kein Vorliegen laufender Kosten
Die Kosten für die vorbeugende Reinigung von Wasserohren können nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Sie stellen keine laufenden Kosten dar. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags ab den Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen über die Umlagefähigkeit der Kosten für die vorbeugende Reinigung von Wasserrohren.Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied, dass eine vorbeugende Reinigung von Wasserrohren technisch allenfalls in so langen Zeitabständen erforderlich... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 22.08.2019
- 201 C 229/19 -
Mieter kann Betriebskostenabrechnung bei Bestreiten der Leistungserbringung auch ohne Belegeinsicht reklamieren
Umlage von Nebenkosten setzt Erbringung der Leistung voraus
Bestreitet ein Mieter, dass umgelegte Leistungen erbracht wurden, so kann er die Betriebskostenabrechnung auch ohne vorherige Belegeinsicht reklamieren. Nebenkosten können nur umgelegt werden, wenn die Leistungen erbracht wurden. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin hatte gemäß den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2016 und 2017 anteilige Kosten für Hausmeistertätigkeiten, der Dachrinnenreinigung, für Ungezieferbeseitigung und die Hausreinigung zu tragen. Die Mieterin bestritt aber, dass die Leistungen überhaupt erbracht wurden. Die Vermieterin ließ dies nicht gelten und bot der... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 31.05.2016
- 211 C 348/15 -
Kein Anspruch auf Ersatz von Reparaturkosten nach Auszug der Mieter bei fehlender Darlegung des Vermieters zum Ursprungszustand der Wohnung
Fehlende Darlegung aufgrund jahrzehntealtem Mietverhältnisses mit zwischenzeitlichem Vermieterwechsel unerheblich
Macht ein Vermieter ein Anspruch auf Ersatz von Reparaturkosten gegen die aus der Wohnung ausgezogenen Mieter geltend, so muss er den Ursprungszustand der Wohnung darlegen und gegebenenfalls beweisen. Dabei ist es unerheblich, ob dem Vermieter dies aufgrund des jahrzehntealten Mietverhältnisses und einem zwischenzeitlichen Vermieterwechsel nicht möglich ist. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kündigten die Mieter einer Wohnung im Mai 2015 ihren seit dem Jahr 1983 bestehenden Mietvertrag und zogen aus der Wohnung aus. Die Vermieter, die das Mehrfamilienhaus erst neu erworben hatten, verlangten nachfolgend die Durchführung von Reparaturarbeiten. Da sich die Mieter weigerten dem nachzukommen, ließen die Vermieter die Reparaturarbeiten selbst ausführen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 05.07.2016
- 210 C 88/16 -
Eigenbedarfskündigung zu Gunsten des Schwagers setzt besondere Nähebeziehung zwischen Vermieter und Schwager voraus
Bei mehreren vorhandenen Wohnungen muss Eigenbedarfskündigung sozialverträglich sein
Wird eine Eigenbedarfskündigung zu Gunsten des Schwagers ausgesprochen, so muss ein besonderes Näheverhältnis zwischen Vermieter und Schwager vorliegen. Zudem muss bei mehreren vorhandenen Wohnungen die Eigenbedarfskündigung sozialverträglich sein. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Wohnungsmieter im Juli 2015 wegen Eigenbedarfs zu Gunsten des Schwagers des Vermieters gekündigt. Hintergrund dessen war, dass der Schwager mit seiner Mutter in dem Haus in einer 48 qm großen Wohnung wohnte. Der Schwager war geistig behindert und wurde von seiner Mutter ständig gepflegt. Die Wohnung des gekündigten Mieters sollte die Pflege... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 27.10.2016
- 205 C 5/16 -
Fristlose Kündigung eines an einer endogenen Psychose leidenden Mieters setzt vorherige Abmahnung voraus
Änderung des Verhaltens trotz psychischer Erkrankung nicht offensichtlich erfolglos
Die fristlose Kündigung eines an einer endogenen Psychose leidenden Wohnungsmieters setzt eine vorherige Abmahnung voraus. Denn eine Änderung seines Verhaltens ist trotz der psychischen Erkrankung nicht offensichtlich erfolglos im Sinne von § 543 Abs. 3 Nr. 1 BGB. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung litt unter einer chronifiziert verlaufenden endogenen Psychose und stand deswegen unter Betreuung. Aufgrund von angeblichen Störungen erklärten die Vermieter im September 2015 die fristlose Kündigung des Mietvertrags. Da sich die Mieterin aber weigerte auszuziehen, kam es schließlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 23.06.2005
- 32 C 672/04 -
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Bisses in Zeh durch einen Menschen
Arbeitsunfähigkeit von 10 Tagen und stark entzündete Menschenbisswunde rechtfertigen Schmerzensgeld von 400 EUR
Wird jemandem durch einen Menschen in den Zeh gebissen, so rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld von 400 EUR, wenn dadurch eine Arbeitsunfähigkeit von 10 Tagen und eine starke Entzündung verursacht wird. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bat eine Frau einen Mann ihr den Zeh abzulecken. Der Mann nahm dieses Angebot gerne an. Jedoch genügte ihm das bloße Lecken nicht und biss daher kraftvoll in den Zeh, der daraufhin anfing heftig zu bluten. Da sich der Zeh in der Folgezeit stark entzündete und eine Arbeitsunfähigkeit von 10 Tagen nach sich zog, klagte die Frau auf Zahlung von Schmerzensgeld.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 27.04.2016
- 202 C 3/16 -
Zustimmungserklärung zur Mieterhöhung kann nicht widerrufen werden
Mieterhöhungsverlangen und Zustimmung stellen kein Fernabsatzgeschäft dar
Stimmt ein Mieter einem Mieterhöhungsverlangen schriftlich zu, so ist er daran gebunden. Ihm steht kein Widerrufsrecht nach § 312 g Abs. 1 BGB zu. Denn bei der Zustimmung zu einer Mieterhöhung handelt es sich nicht um ein Fernabsatzgeschäft im Sinne des § 312 c Abs. 1 BGB. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Mieter einer Wohnung im Mai 2015 einer Mieterhöhung schriftlich zugestimmt hatten, widerriefen sie ihre Zustimmungserklärung und weigerten sich nachfolgend die erhöhte Miete zu zahlen. Die Vermieterin hielt den Widerruf für unbeachtlich und erhob Klage.Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 05.08.2014
- 210 C 147/13 -
In hohem Alter befindliche Mieterin hat Anspruch auf Aushändigung eines weiteren Schlüssels für Pflegedienst oder Sohn
Mieterin muss jedoch Kosten für Schlüsselanfertigung tragen
Eine in hohem Alter befindliche Mieterin hat einen Anspruch auf Aushändigung eines weiteren Schlüssels, um damit dem Pflegedienst oder ihrem Sohn den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen. Die Kosten für die Schlüsselanfertigung hat jedoch die Mieterin zu tragen. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte eine betagte Mieterin von ihrem Vermieter einen weiteren Schlüssel ausgehändigt haben, damit der Pflegedienst oder ihr Sohn Zugang zur Wohnung bekommen. Sie war zudem bereit, für die Kosten der Schlüsselanfertigung aufzukommen. Der Vermieter weigerte sich aber einen Zusatzschlüssel zu übergeben, woraufhin die Mieterin Klage erhob.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 17.07.1987
- 3 C 387/87 -
Vermieter muss mangelhaften Teppich ersetzen und Kosten für die Vorbereitungs- und Nachbereitungshandlung übernehmen
Stark gewellter Teppichboden berechtigt Mietminderung von 10 %
Wellt sich ein Teppich stark, so ist er mangelbehaftet. Der Vermieter schuldet daher einen neuen Teppichboden. Er hat zudem die Kosten für die Vorbereitungs- und Nachbereitungshandlungen zu tragen, wie etwa die Herausschaffung und Lagerung der Möbel. Darüber hinaus kann der Mieter seine Miete um 10 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Oder) hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieterin einer Wohnung minderte aufgrund eines stark gewellten Teppichbodens im Wohnzimmer ihre Miete. Die Wellen verliefen sowohl in waagerechter als auch senkrechter Richtung. Die Vermieterin akzeptierte dies nicht und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied gegen... Lesen Sie mehr