die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Frankfurt an der Oder“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Frankfurt an der Oder, Urteil vom 24.11.2004
- 25 C 1002/04, 2.5 C 1002/04 -
Keine Mietminderung bei Wohnungsleerstand
Mieter hat höhere Heizungskosten
Ein Mieter hat keinen Anspruch auf Mietminderung mit der Begründung, dass er höhere Heizkosten habe, weil unter, über oder neben ihm Wohnungen nicht bewohnt sind. Das hat das Amtsgericht Frankfurt an der Oder entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stand die über dem Mieter gelegene Wohnung während des gesamten Winters leer. Daher musste der Mieter wesentlich mehr heizen als noch im Vorjahr als die Wohnung noch bewohnt war. Er minderte daher die Miete. Seine Begründung: Durch die leer stehende Wohnung seien die Wände ausgekühlt. Er habe daher höhere Heizkosten. Der Vermieter klagte hiergegen vor dem Amtsgericht Frankfurt an der Oder.Das Gericht gab dem Vermieter Recht. Grundsätzlich habe ein Mieter keinen Anspruch darauf, dass die Wohnungen unter, über und neben ihm bewohnt und damit auch beheizt seien. Es gehöre zum normalen Lebensrisiko eines... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
