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Amtsgericht Frankfurt an der Oder, Urteil vom 24.11.2004
- 25 C 1002/04, 2.5 C 1002/04 -
Keine Mietminderung bei Wohnungsleerstand
Mieter hat höhere Heizungskosten
Ein Mieter hat keinen Anspruch auf Mietminderung mit der Begründung, dass er höhere Heizkosten habe, weil unter, über oder neben ihm Wohnungen nicht bewohnt sind. Das hat das Amtsgericht Frankfurt an der Oder entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stand die über dem
Leerstand ist allgemeines Lebensrisiko des Mieters
Das Gericht gab dem
Vermieter muss nicht alle Wohnungen vermieten
Im Übrigen sei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2006
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 3053
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