die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Elmshorn“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Elmshorn, Beschluss vom 20.12.2010
- 46 F 9/10 -
Anonyme Samenspende: Bei Adoption eines Kindes durch die Lebenspartnerin ist kein Adoptionspflegejahr abzuwarten
Ehelich geborene, unehelich geborene und in einer Lebenspartnerschaft geborene Kinder sind gleich zu behandeln
Wird ein als Wunschkind zweier Lebenspartnerinnen durch künstliche Befruchtung mit dem Samen eines anonymen Spenders entstandenes Kind von der Lebenspartnerin der Mutter angenommen, ist kein Adoptionspflegejahr abzuwarten. Dies entschied das Amtsgericht Elmshorn.
Das lesbische Paar des zugrunde liegenden Falls, das im Jahr 2007 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen war, hatte den gemeinsamen Wunsch, ein Kind zu bekommen. Im Jahr 2009 wurde eine der Frauen aufgrund dieses Wunsches beider Lebenspartnerinnen in einer dänischen Klinik mit dem Samen eines anonymen Spenders befruchtet und bekam im Jahr 2010 ein Kind. Die andere Lebenspartnerin stellte daraufhin einen Antrag auf Adoption dieses Kindes beim Amtsgericht Elmshorn. Wenn es dem Kindeswohl entspricht, kann auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ein Lebenspartner das Kind seines Lebenspartners annehmen mit der Folge, dass das Kind... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
