wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Bühl“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Bühl, Urteil vom 20.02.2017
- 3 C 480/16 -

"Wilder Streik": Massenhafte unberechtigte Krankmeldungen von Mitarbeitern begründen keinen außergewöhnlichen Umstand für Fluggesellschaft

Wilder Streik nicht vergleichbar mit regulärem von Gewerkschaft organisiertem Streik

Die massenhafte unberechtigte Krankmeldung von Mitarbeitern begründet für eine Fluggesellschaft keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO). Ein solcher "Wilder Streik" ist nicht vergleichbar mit einem regulären, von einer Gewerkschaft organisierten Streik. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bühl hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall war eine Fluggesellschaft von einer massenhaften unberechtigten Krankmeldung von Mitarbeiterin betroffen. Durch diesen "Wilden Streik" beabsichtigten die Mitarbeiter auf eine Umstrukturierung des Unternehmens Einfluss nehmen zu können. Die Fluggesellschaft vertrat die Meinung, dass ein außergewöhnlicher Umstand vorliege, der zu einer Befreiung von einer Ausgleichsleistung nach Art. 7 VO führe.Nach Ansicht des Amtsgerichts Bühl stelle ein Streik nur dann einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 2 VO dar, wenn er weder für das bestreikte Unternehmen noch für dessen streikende... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Bühl, Beschluss vom 13.11.2012
- 7 C 275/12 -

Kein Anspruch auf eine einstweilige Verfügung bei Sperrung des Telefon- und Internetanschlusses

Sperrung stellt keine Notsituation dar - Betroffener kann auf alternativen Zugang zum Internet und Telefonnetz verwiesen werden

Wird einem Anschlussinhaber der Telefon- und Internetanschluss gesperrt, so rechtfertigt dies nicht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Denn eine besondere Notsituation tritt nicht ein. Der Betroffene kann auf alternative Zugänge zum Internet und Telefonnetz verwiesen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bühl hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall wurde einer Anschlussinhaberin der Telefon- und Internetanschluss gesperrt. Daraufhin beantragte sie vom Amtsgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung, die darauf gerichtet war die Sperrung schnellstmöglich aufzuheben. Sie begründete dies damit, dass ihre Tätigkeit als Lehrerin die Nutzung des Internets erfordert habe. Diese habe auch für ihren... Lesen Sie mehr




Werbung