die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Bremen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Bremen, Urteil vom 21.04.2009
- 4 C 0012/08 -
Sittenwidrig überhöhte Vergütung: Schlüsselnotdienst muss bei Wucher zuviel berechnetes Geld zurückerstatten
Kunde muss nicht mehr als die Kosten für die schonendste und günstigste Methode der Türnotöffnung tragen
Wer eine Türnotöffnung in Auftrag gibt und dafür einen überhöhten und damit sittenwidrigen Rechnungsbetrag bezahlt, kann die Rückerstattung des zuviel gezahlten Geldes verlangen. Einbehalten darf der Schlüsselnotdienst nur den Betrag, der für die Durchführung der tatsächlich notwendigen Arbeiten zu berechnen ist. Auch die Anfahrtkosten dürfen maximal für die Weglänge berechnet werden, der zwischen Firmensitz und Einsatzort liegt. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bremen hervor.
Im vorliegenden Fall nahm eine Kundin den Schlüsselnotdienst in Anspruch und bezahlte anschließend den geforderten Rechnungsbetrag. Später forderte sie jedoch einen Teil des Geldes zurück, da der Rechnungsbetrag nach ihrer Ansicht zu hoch angesetzt worden sei.Die Klägerin im vorliegenden Fall habe nach Auffassung des Amtsgerichts Bremen gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB Anspruch auf Rückerstattung des geltend gemachten Betrages. Der zwischen den Parteien geschlossene Werkvertrag begründe ein wucherähnliches und daher gemäß § 138 BGB sittenwidriges Geschäft, da zwischen Leistung und Gegenleistung ein besonders grobes Missverhältnis... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 20.02.2011
- 25 C 0278/10 -
Türsteher diskriminiert Besucher – Diskothek muss Schadensersatz zahlen
Zurückweisung wegen der Hautfarbe nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz unzulässig
Das Amtsgericht Bremen hat einem Bürger Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro zugesprochen, weil ihn ein Türsteher wegen seiner Hautfarbe nicht in die Diskothek hineingelassen hatte. Der Türsteher hatte behauptet, er habe den Mann abgewiesen, weil er unangemessen bekleidet und zudem betrunken gewesen sei. Beide Behauptungen hielten jedoch der Beweisaufnahme nicht stand.
Im zugrunde liegenden Streitfall wollte eine Clique junger Männer morgens um 6.15 Uhr einer Edel-Diskothek einen Besuch abstatten. Der Türsteher ließ den ersten Besucher passieren, den zweiten jedoch nicht. Der hatte eine dunkle Hautfarbe. Seine hinter ihm wartenden Freunde verzichteten daraufhin aus Solidarität auf den Diskobesuch. Der abgewiesene Diskothekenbesucher verklagte die... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Bremen, Urteil vom 04.12.1986
- 10 C 300/86 -
Mietminderung bei Aufzugausfall für Mieter im 5. Stock
Mieter aus dem 5. Stock kann Miete bei Ausfall der Fahrstuhlanlage um 7,5 % mindern
Ein Mieter, der im 5. Stock wohnt, kann die Miete mindern, wenn der Personenaufzug längere Zeit ausfällt. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Student ein Studentenzimmer in einem Studentenwohnheim gemietet. Sein Zimmer lag im 5. Stock des Wohnheims. Es gab einen kleineren und einen größeren Aufzug. Bei beiden Aufzügen traten wiederholt Störungen auf. Im Juni und Juli 1985 waren die beiden Aufzüge fast durchweg nicht in Betrieb. Der Student kürzte daher die Miete um 10 %.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 09.03.2011
- 17 C 105/10 -
Lärmender Mieter muss Mietminderungsverluste des Vermieters ersetzen
Mieter störte Hausfrieden
Ein Mieter, der durch häufiges Lärmen den Hausfrieden stört, muss dem Vermieter den entstehenden Schaden ersetzen, falls andere Mieter wegen des Lärms ihre Miete kürzen. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatten mehrere Mietparteien eines Mehrfamilienhauses die Miete um 20 Prozent gekürzt, weil ein Mitbewohner den Hausfrieden immer wieder massiv durch sehr laute Musik und Geschrei störte. Auch klopfte der Mieter an Wände und Heizungsrohre und machte Geräusche, die sich anhörten als verrücke er Möbel oder schmeiße Möbel um. Die Lärmstörungen erfolgten teils auch nachts.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Bremen, Urteil vom 23.08.2010
- 42 c 43/10 -
GEZ-Mitarbeitern kann zeitlich unbefristetes Hausverbot erteilt werden - Einfaches Schreiben an GEZ genügt
Bei Verstoß gegen das Hausverbot kann GEZ auf Unterlassung verklagt werden
Die Eigentümer eines Hausgrundstücks können Mitarbeitern der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) schriftlich Hausverbot erteilen. Verstößt ein Mitarbeiter dagegen und betritt das Grundstück dennoch, kann die GEZ auf Unterlassung verklagt werden. Der Unterlassungsklage kann sie nicht mit dem Argument begegnen, dass ihr zwecks notwendiger Überprüfung von Gewerbebetrieben auf dem Grundstück ein Zugangsrecht zustehe. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bremen hervor.
Das Gericht verurteilte die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter Androhung von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft, es zu unterlassen, dass ihre Mitarbeiter zum Zweck des Einzugs von Rundfunkgebühren das Grundstück der Kläger betreten. Diese sind Eigentümer eines Hausgrundstücks in Bremen, auf welchem sie eine Fußpflegepraxis sowie einen Elektroinstallationsbetrieb... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 05.12.2001
- 25 C 0118/01 -
Mietminderung: Erheblicher Mottenbefall in der Wohnung
Bei ungewisser Herkunft der Schädlinge ist Mietminderung möglich
Ist eine Wohnung erheblich von Motten befallen, ohne dass festgestellt werden kann, was die Ursache dafür ist, kann der Mieter die Miete (hier: um 25 Prozent) mindern. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Der Mieter eines Hauses in Bremen musste sich mit Motten rumschlagen. Im Dachgeschoss des vermieteten Hauses hatten sich Motten eingenistet. Die Motten wurden in der Wanddämmung im Bodenbereich festgestellt. Der Raumpflegerin, die regelmäßig einmal in der Woche in der Wohnung putzte, fielen jedes Mal die Motten auf. Sie fand in jedem Raum jeweils zwischen fünf und zehn Motten. Außerdem... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Bremen, Urteil vom 19.08.2008
- 4 C 513/07 -
Eigenbedarfskündigung aufgrund schlechten Gesundheitszustands eines Angehörigen nicht immer gerechtfertigt
Vermieter darf gegebenenfalls nur Zeitmietvertrag abschließen
Kündigt ein Vermieter seinem Mieter wegen Eigenbedarfs aufgrund des verschlechterten Gesundheitszustands eines Angehörigen, ist das nur dann berechtigt, wenn dieser Krankheitsverlauf nicht vorauszusehen war. Dies entschied das Amtsgericht Bremen.
Einige Tage nachdem ein Hausbesitzer sein Einfamilienhaus unbefristet vermietet hatte, musste sich sein Bruder, der unter Knieproblemen und Depressionen litt, einer Knieoperation unterziehen. Nach der Operation ging es dem Bruder schlechter als vorher. Daraufhin kündigte der Vermieter seinem Mieter nach einigen Monaten wieder und begründete dies mit Eigenbedarf: Sein Bruder sei aufgrund... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
