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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 29.11.2019
- 25 C 405/19 -
Unwirksamkeit eines in Formularmietvertrag versteckten Kündigungsverzichts
Vorliegen einer überraschenden Klausel im Sinne von § 305 c Abs. 1 BGB
Ein in einem Formularmietvertrag versteckter Kündigungsverzicht ist unwirksam. Insofern liegt eine überraschende Klausel im Sinne von § 305 c Abs. 1 BGB vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.
In dem zugrunde liegenden stritten die Parteien eines Mietverhältnisses über die Wirksamkeit einer Kündigung. Der Mieter hatte das
Unwirksamkeit des Kündigungsverzichts
Das Amtsgericht Bremen führte zum Fall aus, dass ein befristeter
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2020
Quelle: Amtsgericht Bremen, ra-online (zt/WuM 2020, 209/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 209 WuM 2020, 209
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Dokument-Nr. 28717
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