die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Braunschweig“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 10.05.2000
- 121 C 128/00 -
Abstellen des Kinderwagens im Hausflur gehört zu mietvertraglichen Rechten
Solange kein Mitbewohner gestört wird, kann das Abstellen des Kinderwagens nicht verboten werden
Jeder Mieter hat das Recht, seinen Kinderwagen im Hausflur abzustellen, solange dieser niemanden an der üblichen Nutzung der gemeinsamen Wohnfläche hindert. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Braunschweig hervor.
Im vorliegenden Fall klagte eine Vermieterin gegen eine Mieterin, die ihre Kinderkarre regelmäßig im Erdgeschoss des Wohnhauses abstellte. Die Klägerin befürchtete, dass sich auch andere Mieter durch den abgestellten Kinderwagen dazu veranlasst sehen könnten, auch ihr Fahrrad an dieser Stelle zu platzieren. Außerdem könne eine eventuelle Zuwegung für die Feuerwehr behindert werden.Das Amtsgericht Braunschweig entschied zugunsten der Beklagten und stellte fest, dass es zu den mietvertraglichen Rechten des Mieters gehöre, auch das Treppenhaus zu benutzen. Dies schließe grundsätzlich auch die Berechtigung mit ein, gelegentlich einen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
