die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Berlin-Charlottenburg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 23.03.1999
- 8 C 126/98 -
Mieter muss für Kratzer durch Hundekrallen im Parkett nicht aufkommen
Für die Folgen der vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung muss der Mieter nicht einstehen
Wem die Hundehaltung in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist, der muss für Abnutzungserscheinungen, wie beispielsweise Kratzer durch Hundekrallen, nicht einstehen. Auch ein Schadensersatzanspruch durch unsachgemäß durchgeführte Beseitigungsversuche dieser Spuren kann damit vom Vermieter nicht geltend gemacht werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köpenick hervor.
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien um die Erstattung von Kosten, die durch Kratzer im Parkett entstanden waren. Neben den bis zu über einem Meter langen Kratzspuren wären auch drei laienhaft und unsachgemäße vorgenommene Reparaturen vorgenommen worden, die deutliche Stellen zurückgelassen hätten. Der Vermieter machte einen Betrag in Höhe von 2.411 DM geltend, welcher sich aus den Kosten für das notwendige Abschleifen und Versiegeln sowie eine gutachterliche Äußerung und eine entgangene Monatsmiete zusammensetzte.Das Amtsgericht Köpenick erklärte die Klage jedoch für unbegründet. Es sei kein Schaden durch pflichtwidriges... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 12.07.2010
- 213 C 94/10 -
Essensgerüche und Müllgerüche aus einer anderen Wohnung sowie Hundeurin im Treppenhaus begründen einen Anspruch auf Mietminderung
10 % Mietminderung bei erheblichen Geruchsbelästigungen wegen Gerüchen von Zersetzungsprozessen von menschlichen Ausscheidungen und organischem Hausmüll
Wird der Vermieter über einen Mangel der Mietsache in Kenntnis gesetzt, bleibt in der Folge aber untätig und nimmt keine Beseitigung des Zustands vor, so hat der Mieter einen Anspruch auf Mietminderung. Unangenehme Gerüche, die aus einer anderen Wohnung im Wohnhaus dringen, können dabei einen Mietminderungsanspruch begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor.
Die Mieter im vorliegenden Fall machten eine Mietminderung aufgrund von Geruchsbelästigung geltend, welche auf einen Mieter im Stockwerk unter ihnen zurückzuführen war. Aus der betreffenden Wohnung drangen Gerüche, die an sich zersetzendem organischen Müll und menschliche Ausscheidungen erinnerten, wie es ein später eingeholtes Gutachten beschrieb. In ihrer Begründung führten die... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Beschluss vom 16.05.2001
- 27 C 262/00 -
Mieter kann Briefkasten nach DIN-Norm verlangen
Einwurfschlitz muss mindestens 325 mm breit sein
Der Mieter hat Anspruch darauf, dass der Briefkasten einen DIN-gerechten Einwurfschlitz aufweist. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verfügten Mieter über einen Briefkasten, der einen Einwurfschlitz von 18 x 3 cm aufwies. Sie verlangten vom Vermieter den Einbau eines größeren Briefkastens mit einem Schlitz von mindestens 230 mm Breite.Das Gericht gab den Klägern Recht. Es führte aus, dass sie einen Anspruch auf Einbau eines DIN-gerechten Briefkastens gemäß § 535, 536 BGB hätten.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 08.10.2008
- 205 C 103/08 -
In Berlin ist mit Ratten im Keller zu rechnen - Mieter hat keinen Schadensersatzanspruch gegen Vermieter für zerstörte Gegenstände durch Rattenbefall
Überwiegendes Mitverschulden des Mieters schließt Schadensersatzanspruch aus
In Berlin ist damit zu rechnen, dass im Keller abgestellte Gegenstände von Ratten befallen und dadurch zerstört werden können. Daher hat im Schadensfall der Mieter gegen den Vermieter keinen Schadensersatzanspruch. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bewohnten die Mieter eine im 1. OG eines Berliner Hinterhauses gelegene Wohnung. Zur Wohnung gehörte ein Keller. Der Vermieter hatte mehrmals im November und Dezember 2007 vorsorgliche Rattenbekämpfungsmaßnahmen durchführen lassen.Trotzdem kam es im Dezember 2007 zu einem Rattenbefall des Kellers. Die Mieter behaupteten, dass dabei zahlreiche... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 27.01.2009
- 226 C 238/08 -
Kaffeefahrt-Anbieter muss zahlen: Recht auf Auszahlung eines versprochenen Gewinns
Schreiben vermischte "Bargeldgewinn" und "Rubbel-Los-Gewinn
Am 27. Januar 2009 verurteilte das Amtsgericht Charlottenburg ein Unternehmen, das ein einen Gewinn versprechendes Schreiben verschickt hatte, zur Zahlung von 1.500 Euro an die Empfängerin.
Das beklagte Unternehmen hatte die Klägerin in dem Schreiben als „nächste Rubbel-Los-Gewinnerin“ bezeichnet und sie aufgefordert, an einem bestimmten Termin an einer Ausflugsfahrt teilzunehmen. Dort solle ihr ein persönlicher Gewinn überreicht werden. Mitzubringen sei der beigefügte Scheckvordruck über 1.500 Euro, der nach Überprüfung der Personalien, vor Ort „durch eine originale Unterschrift... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 22.06.2006
- 233 C 47/06 -
Graffiti-Schmierereien sind Mängel an der Mietsache
Vermieter muss Graffiti beseitigen
Eine großflächige Graffiti an der Außenwand seines Hauses muss ein Mieter nicht hinnehmen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor.
Im Fall beschwerten sich Berliner Mieter bei ihrem Vermieter wegen einer großflächigen Graffitischmiererei an der Außenfassade ihres Hauses. Bei Anmietung hatte sich die Hausfassade noch in einem optisch einwandfreien Zustand befunden. Nunmehr ist nahezu die gesamte Fläche der Außenwand im Bereich des Erdgeschosses großflächig mit Graffiti versehen. Die Mieter verlangten vom Vermieter... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Beschluss vom 09.02.2006
- 218 C 1001/06 -
Trotz in Wikipedia (de.wikipedia.org) enthaltener Beiträge über den Computerfachmann "Tron" darf Wikimedia wieder auf die Enzyklopädie weiterleiten
Das Amtsgericht Charlottenburg hat die am 17. Januar 2006 gegen den Verein Wikimedia e.V. erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben, worin dem Verein untersagt worden war, die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten, solange unter der letztgenannten Adresse ein Beitrag eingestellt ist, der den bürgerlichen Namen des im Alter von 26 Jahren verstorbenen Sohnes der Antragsteller nennt.
Die Antragsteller hatten die einstweilige Verfügung beantragt, weil nach ihrer Darstellung zu diesem Zeitpunkt unter der Domain de.wikipedia.org Beiträge bereitgestellt wurden, in denen der ungekürzte Nachname ihres verstorbenen Sohns - eines in Fachkreisen unter dem Pseudonym "Tron" bekannten Computerspezialisten - genannt wurde. Dies verletze das "postmortale Persönlichkeitsrecht" ihres Sohnes.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 11.04.2005
- 236 C 282/04 -
Zur unberechtigten Nutzung von Stadtplänen im Internet
Gericht kürzt überhöhte "Straflizenzen" und Abmahnkosten
Ein Stadtplanverlag kann bei Urheberrechtsverletzungen im Internet durch die nicht lizenzierte Verwendung von Kartenausschnitten Schadenersatz in Höhe von 200,- EUR für eine DIN A 4 Kartenkachel und 100,- EUR für eine DIN A 5 Kartenkachel verlangen. Im Internet bereitgestellte Lizenzverträge finden keine Anwendung für die Berechnung des Schadenersatzes. Dies geht aus einem Urteil des AG Berlin-Charlottenburg hervor.
Die Klägerin vertreibt im Internet unter verschiedenen Adressen Nutzungsrechte an Kartenmaterial. Das Kartenmaterial umfasst sowohl Landkarten als auch hausnummerngenaue Stadtpläne.Die Beklagte stellte zwei Ausschnitte in einer Kachelgröße DIN A 5 und DIN A 4 ohne Lizenz auf ihre Website. Die Klägerin verlangte für die größere Karte 1620,- EUR und für die kleinere... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
