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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „amtliche Verwahrung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 12.07.2013
- 2 Wx 177/13 -

Rückgabe eines verwahrten Testaments setzt Testierfähigkeit voraus

Rückgabe stellt letztwillige Verfügung dar

Die Rückgabe eines in amtlicher Verwahrung genommenen Testaments stellt eine letztwillige Verfügung dar. Sie setzt daher Testierfähigkeit voraus. Ist diese nicht vorhanden, so kann keine Rückgabe erfolgen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine betreute Person beantragte die Rückgabe eines von ihr verfassten Testaments aus der amtlichen Verwahrung. Dies verweigerte das Amtsgericht Aachen mit der Begründung, die betreute Person sei nicht testierfähig. So habe die betreute Person aufgrund einer frühkindlichen Hirnschädigung einfache Texte nicht verstehen sowie nicht lesen können. Zudem habe sie lediglich einfache Worte wiedergeben können. Die Testierfähigkeit sei aber Voraussetzung für eine Rückgabe. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts wurde Beschwerde eingelegt.Das Oberlandesgericht Köln... Lesen Sie mehr

Landgericht Potsdam, Urteil vom 06.03.2013
- 4 O 131/12 -

Vergessenes verwahrtes Testament: Keine Benach­richtigungs­pflicht des Amtsgerichts nach Übernahme eines verwahrten Testaments durch ein staatliches Notariat

Kein Anspruch auf Schadenersatz des durch vergessenes Testament Begünstigten

Hat ein staatliches Notariat ein Testament amtlich in Verwahrung genommen, muss es die zur Führung der zentralen Testamentskartei zuständige Stelle darüber informieren. Wird das Testament nachfolgend von einem Amtsgericht übernommen, so besteht keine erneute Benach­richtigungs­pflicht. Wird es daher vergessen, hat ein durch das Testament Begünstigter keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Amts­pflicht­ver­letzung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Potsdam hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 1985 wurde ein Testament bei einem staatlichen Notariat amtlich in Verwahrung genommen. Dieses bestimmte eine Person als Alleinerbe. Das Notariat setzte das zu der Zeit für die Führung der zentralen Testamentskartei zuständige Notariat von der Verwahrung in Kenntnis. Nachfolgend wurden sämtliche verwahrten Testamente des staatlichen... Lesen Sie mehr