wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 12.07.2013
2 Wx 177/13 -

Rückgabe eines verwahrten Testaments setzt Testierfähigkeit voraus

Rückgabe stellt letztwillige Verfügung dar

Die Rückgabe eines in amtlicher Verwahrung genommenen Testaments stellt eine letztwillige Verfügung dar. Sie setzt daher Testierfähigkeit voraus. Ist diese nicht vorhanden, so kann keine Rückgabe erfolgen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine betreute Person beantragte die Rückgabe eines von ihr verfassten Testaments aus der amtlichen Verwahrung. Dies verweigerte das Amtsgericht Aachen mit der Begründung, die betreute Person sei nicht testierfähig. So habe die betreute Person aufgrund einer frühkindlichen Hirnschädigung einfache Texte nicht verstehen sowie nicht lesen können. Zudem habe sie lediglich einfache Worte wiedergeben können. Die Testierfähigkeit sei aber Voraussetzung für eine Rückgabe. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts wurde Beschwerde eingelegt.

Verweigerung der Rückgabe war zulässig

Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies die Beschwerde zurück. Es habe die Rückgabe des verwahrten Testaments verweigern dürfen. Zwar könne ein Erblasser jederzeit die Rückgabe eines in amtlicher Verwahrung genommenen Testaments verlangen (§ 2256 Abs. 2 BGB). Die Rückgabe stelle aber eine letztwillige Verfügung dar. Daher sei für ihre Wirksamkeit die Testierfähigkeit Voraussetzung. Sei diese für das Verwahrungsgericht erkennbar und zweifelsfrei nicht gegeben, so könne es das Rückgabeverlangen zurückweisen. So habe der Fall hier gelegen.

Fehlende Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung unbeachtlich

Zwar habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts einiges dafür gesprochen, dass die betreute Person bereits zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierunfähig war und somit nicht wirksam ein Testament errichten konnte, dies sei aber für den vorliegenden Fall unerheblich gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Aachen, Beschluss vom 13.05.2013
    [Aktenzeichen: 704 IV 78/97]
Aktuelle Urteile aus dem Erbrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: amtliche Verwahrung | Rückgabe | Testament | Testierfähigkeit | Verweigerung
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGPrax)
Jahrgang: 2013, Seite: 216
FGPrax 2013, 216
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 1232
MDR 2013, 1232
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 1421
NJW-RR 2013, 1421
 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2013, Seite: 680, Entscheidungsbesprechung von Wolfgang Roth
NJW-Spezial 2013, 680 (Wolfgang Roth)
 | Rheinische Notar-Zeitschrift (RNotZ)
Jahrgang: 2013, Seite: 573
RNotZ 2013, 573
 | Zeitschrift: Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger)
Jahrgang: 2014, Seite: 24
Rpfleger 2014, 24
 | Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb)
Jahrgang: 2013, Seite: 304
ZErb 2013, 304

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18107 Dokument-Nr. 18107

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss18107

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung