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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 12.07.2013
- 2 Wx 177/13 -
Rückgabe eines verwahrten Testaments setzt Testierfähigkeit voraus
Rückgabe stellt letztwillige Verfügung dar
Die Rückgabe eines in amtlicher Verwahrung genommenen Testaments stellt eine letztwillige Verfügung dar. Sie setzt daher Testierfähigkeit voraus. Ist diese nicht vorhanden, so kann keine Rückgabe erfolgen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine betreute Person beantragte die
Verweigerung der Rückgabe war zulässig
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies die Beschwerde zurück. Es habe die
Fehlende Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung unbeachtlich
Zwar habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts einiges dafür gesprochen, dass die betreute Person bereits zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierunfähig war und somit nicht wirksam ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Aachen, Beschluss vom 13.05.2013
[Aktenzeichen: 704 IV 78/97]
Jahrgang: 2013, Seite: 216 FGPrax 2013, 216 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 1232 MDR 2013, 1232 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 1421 NJW-RR 2013, 1421 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2013, Seite: 680, Entscheidungsbesprechung von Wolfgang Roth NJW-Spezial 2013, 680 (Wolfgang Roth) | Rheinische Notar-Zeitschrift (RNotZ)
Jahrgang: 2013, Seite: 573 RNotZ 2013, 573 | Zeitschrift: Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger)
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Dokument-Nr. 18107
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