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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 06.12.2012
- 6 K 2684/12 -
Täuschung bei der Dissertation: FDP-Beraterin Margarita Mathiopoulos verliert Doktortitel
Klage gegen Entziehung des Doktorgrades erfolglos
Werden in einer Dissertation weite Passagen wörtlich aus fremden Werken übernommen, ohne diese eindeutig und entsprechend den Regeln wissenschaftlicher Arbeit zu kennzeichnen, kann der Doktortitel im Nachhinein aberkannt werden. Die Entscheidung der Philosophischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Margarita Mathiopoulos den im Jahre 1986 verliehenen Doktorgrad zu entziehen, ist daher rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde der Klägerin bereits Ende der 1980er Jahre verschiedentlich vorgeworfen, sie habe in ihrer
Weite Passagen der Dissertation wurden wörtlich aus fremden Werken übernommen
Das Verwaltungsgericht Köln hat die dagegen gerichtete Klage abgewiesen. Die Philosophische Fakultät habe zutreffend angenommen, dass die Klägerin eine
Entscheidung der Philosophischen Fakultät lässt keine Ermessensfehler erkennen
Die Entscheidung der Philosophischen Fakultät sei auch ansonsten nicht zu beanstanden. Sie habe umfangreiche Erwägungen zu Gunsten und zu Lasten der Klägerin angestellt, die keine Ermessensfehler erkennen ließen. Insbesondere sei es nicht ermessenfehlerhaft, den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Abgeschrieben bei der Dissertation: Doktortitel des FDP-Politikers Chatzimarkakis zurecht aberkannt
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 22.03.2012
[Aktenzeichen: 6 K 6097/11]) - Plagiatsvorwurf gegen Veronica Saß – Entziehung des Doktorgrades rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 23.05.2012
[Aktenzeichen: 1 K 58/12])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2013, Seite: 154 NWVBl. 2013, 154
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Dokument-Nr. 14804
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