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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Reizbarkeit“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.06.2023
- 3 L 23/23.Z -
Leicht reizbarer Wesenszug sowie fehlende Fähigkeit zur gewaltfreien Konfliktlösung kann waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen
Einmalige fahrlässige Körperverletzung begründet keine besondere Reizbarkeit
Ist ein Waffenbesitzer leicht reizbar und fehlt ihm die Fähigkeit zur gewaltfreien Konfliktlösung, so kann dies seine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a WaffG begründen. Davon kann aber noch nicht bei einer einmaligen fahrlässigem Körperverletzung ausgegangen werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil ein Jugendlicher eine leere Flasche auf sein Grundstück geworfen hatte, stellte der Grundstückeigentümer ihn zur Rede. Im Zuge des anschließenden Wortwechsels kam es zu einer Berührung des auf einem Querbalken einer Banküberdachung sitzenden Jugendlichen durch den Grundstückseigentümer, wodurch der Jugendliche vom Balken fiel und sich die linke Hand brach. Dem Grundstückeigentümer tat dies leid, nahm erste Hilfe vor und entschuldigte sich. Die Waffenbehörde warf dem Grundstückseigentümer aufgrund des Vorfalls ein leicht reizbaren Wesenszug sowie eine fehlende Fähigkeit zur gewaltfreien Konfliktlösung... Lesen Sie mehr
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