die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Leistungszeitbestimmung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 11.10.2023
- 2 U 196/22 -
Bauvertraglich geregelte Ausführungszeit beginnend mit Baugenehmigung oder Abruf der Leistung durch den Bauherrn stellt keine Leistungszeitbestimmung dar
Keine Entbehrlichkeit einer Mahnung gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Ist in einem Bauvertrag eine Ausführungszeit geregelt, die sowohl auf die Erteilung der Baugenehmigung als auch auf den Abruf der Leistung durch den Bauherrn abstellt, liegt keine nach § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausreichende Leistungszeitbestimmung vor. Eine Mahnung für den Eintritt des Verzugs ist daher nicht entbehrlich. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2015 kam es im Saarland zum Abschluss eines Bauvertrags zwecks Errichtung eines Mehrfamilienhauses. In dem Vertrag wurde unter anderem festgelegt, dass die Ausführungszeit 12 Monate beträgt und 4 Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung, spätestens 4 Wochen nach Abruf der Leistung durch den Bauherrn beginnt. Die Baugenehmigung wurde im März 2016 erteilt, abgenommen wurde die Leistung im September 2018. Nunmehr stritten die Vertragsparteien unter anderem darüber, ob die Baufirma in Verzug geraten ist und dem Bauherrn Schadenersatzansprüche wegen Mietausfallschäden zustehen.... Lesen Sie mehr