Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist für ordentliche Kündigungserklärung ausreichend

Eine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Der Empfänger einer ordentlichen Kündigungserklärung muss erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig genügt hierfür die Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist. Ausreichend ist aber auch ein Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen, wenn der Erklärungsempfänger hierdurch unschwer ermitteln kann, zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden soll. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

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BverwG zu den Voraussetzungen für zulässige Mobilfunkanlagen im Außenbereich

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Funkmast für Tele­kommunikations­einrichtungen (Mobilfunk) nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert im Außenbereich zulässig ist. Demnach ist die Außen­bereichs­privilegierung bei der Aufstellung einer Mobilfunkmastanlage nur dann zu bejahen, wenn dem Funkmastbetreiber ein Ausweichen auf einen ebenfalls möglichen Standort im Innenbereich einer Gemeinde nicht zugemutet werden kann.

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Kinder von Grenzgängern dürfen nicht von finanziellen Beihilfen für das Hochschulstudium in Luxemburg ausgeschlossen werden

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die derzeitige luxemburgische Regelung, wonach Kinder von Grenzgängern von der finanziellen Beihilfe für ein Hochschulstudium ausgeschlossen sind, zwar ein legitimes Ziel verfolgt, aber über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist. Das Ziel, die Zahl der Personen mit Hochschulabschluss in der luxemburgischen Bevölkerung zu erhöhen, kann durch weniger einschränkende Maßnahmen erreicht werden.

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OLG Stuttgart verurteilt Deutsch-Türken wegen Beteiligung an terroristischer Vereinigung DHKP-C zur Freiheitsstrafe ohne Bewährung

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen 33-jährigen türkischstämmigen, deutschen Staatsangehörigen wegen mitglied­schaftlicher Beteiligung an der DHKP-C, einer terroristischen Vereinigung im Ausland, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.

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Allgemeine Prüfungs­bestimmungen der Technischen Universität Darmstadt teilweise unwirksam

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat einen Teil der Allgemeinen Prüfungs­bestimmungen (APB) der Technischen Universität Darmstadt für unwirksam erklärt. Nach Auffassung des Gerichts ist eine "Studienvereinbarung", laut der Studierende alle bis dahin noch fehlenden Leistungen aus dem ersten Studienjahr unverzüglich nachzuholen haben, unzulässig. Erst recht, wenn den Studenten bei der Unterzeichnung keine Wahl bleibt und ihnen bei Verweigerung der Unterschrift die Zwangs­exmatrikulation droht.

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Gemeinsame Verpflichtungen aus einem Altenteilvertrag bleiben auch nach Scheidung bestehen

Begründen Eheleute in einen Altenteilvertrag mit den Eltern des Ehemannes gemeinsame Verpflichtungen, bleiben diese auch nach der Scheidung bestehen, sofern die Eheleute keine andere Regelung vereinbaren. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.

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Reisevermittler Unister darf auf Internetseite "fluege.de" nicht mit zu niedrigen Flugpreisen werben

Das Landgericht Leipzig hat dem Reisevermittler Unister untersagt, auf seiner Internetseite fluege.de mit zu niedrigen Flugpreisen zu werben und kostenpflichtige Zusatzleistungen per Voreinstellung anzubieten. Zudem muss Unister einen Gewinn von 20.000 Euro an das Bundesamt für Justiz abführen, den das Unternehmen durch die unzulässige Vermittlung von Reiseversicherungen erzielt hat.

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Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung nach der Fluggast­rechteverordnung auch für Kleinkinder

Der Ausgleichanspruch nach der Fluggast­rechteverordnung im Falle einer Flugverspätung steht auch Minderjährigen zu. Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine Buchungsbestätigung vorliegt und sie nicht kostenlos reisten. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.

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Übermäßige Erhitzung von Büroräumen aufgrund Sonneneinstrahlung stellt keinen Mangel dar

Hitzen sich die Büroräume im Sommer aufgrund der Sonneneinstrahlung übermäßig auf, so ist darin kein Mangel der Mietsache zusehen. Denn die sommerliche Hitze gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

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Wohnungseigentümer­gemeinschaft kann völliges Musizierverbot nicht mehrheitlich beschließen

Eine Wohnungseigentümer­gemeinschaft kann durch einen Mehrheitsbeschluss kein vollständiges Musizierverbot beschließen. Ein solcher Beschluss ist sittenwidrig und damit unwirksam. Wird das Musizieren auf 1 ¼ Stunden an Werktagen beschränkt, so ist darin ein generelles Musizierverbot zu sehen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

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