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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.04.2013
- 8 UF 200/12 -
Gemeinsame Verpflichtungen aus einem Altenteilvertrag bleiben auch nach Scheidung bestehen
Scheidung lässt Geschäftsgrundlage des Altenteilvertrages ohne gesonderte Regelung nicht entfallen
Begründen Eheleute in einen Altenteilvertrag mit den Eltern des Ehemannes gemeinsame Verpflichtungen, bleiben diese auch nach der Scheidung bestehen, sofern die Eheleute keine andere Regelung vereinbaren. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahre 1987 hatten die seinerzeit 27 und 25 Jahre alten
Ehemann verlangt von Exfrau Übernahme der Hälfte der Kosten für Pflege, Beerdigung und Grabpflege der Eltern
Nach der Trennung der
Im Altenteilvertrag begründete, gemeinschaftliche Verpflichtung beider Eheleute bleibt mangels Regelung bei Scheidung bestehen
Das Oberlandesgerichts Hamm gab dem Ehemann Recht. Im Altenteilvertrag hätten sich die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Kein Anspruch auf Elternunterhalt bei vorzeitig verbrauchtem privaten Vorsorgekapital
(Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 25.10.2012
[Aktenzeichen: 14 UF 82/12]) - Elternunterhalt: Erwachsene Tochter muss Kosten für Heimaufenthalt der Mutter zahlen
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 21.11.2012
[Aktenzeichen: II-8 UF 14/12])
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Dokument-Nr. 16118
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