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Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 07.11.2016
- 4 ZB 15.2809 -
Von Gemeinde verlangte Kostenerstattung für Wohnungseinweisung eines Obdachlosen erfordert Kostenbescheid
Gemeinde kann nicht Rechnung ausstellen und dann Klage erheben
Wird eine Person aufgrund drohender Obdachlosigkeit in eine Wohnung eingewiesen, so kann die Gemeinde die Erstattung der an den Wohnungseigentümer gezahlten Nutzungsentschädigung nur mittels Kostenbescheids von der eingewiesenen Person verlangen. Eine Rückzahlung kann nicht mittels Rechnung und Klage verlangt werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund drohender Obdachlosigkeit wurde eine Familie im Oktober 2012 durch die Gemeinde im Rahmen der Gefahrenabwehr in deren bisherige Mietwohnung befristet auf drei Monate eingewiesen. Die Eigentümer der Wohnung erhielten aufgrund dessen eine Nutzungsentschädigung in Höhe von insgesamt fast 1.700 EUR. Diese Kosten verlangte die Gemeinde von der Familie mittels Rechnung vom Juni 2013 erstattet. Da sich die Familie weigerte dem nachzukommen, erhob die Gemeinde Klage.Das Verwaltungsgericht München wies die Klage mangels Vorliegen eines Erstattungsanspruchs ab. Da es die Berufung... Lesen Sie mehr