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Samstag, 27. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohnungseinrichtung“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Münster, Urteil vom 03.08.2020
- 5 K 2493/18 -

FG Münster: Wohnungseinrichtung ist nicht in den Spekulationsgewinn einzubeziehen

Finanzamt darf keinen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn festsetzen

Beim Verkauf einer Ferienwohnung ist das mitverkaufte Inventar nicht der Besteuerung als privates Veräußerungs­geschäft zu unterwerfen. Dies hat das Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 3. August 2020 (Az. 5 K 2493/18 E) entschieden.

Im hier vorliegenden Fall erwarb der Kläger im Jahr 2013 eine Ferienwohnung, die er ab 2014 über eine Agentur vermietete. Im Streitjahr 2016 veräußerte er die Ferienwohnung, wobei im Kaufvertrag ein Anteil von 45.000 € für das Zubehör veranschlagt wurde.Das Finanzamt erfasste für 2016 einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG, in den es den Teilbetrag von 45.000 € einbezog. Auch insoweit sei gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG eine zehnjährige Frist anzusetzen, weil mit dem Inventar Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt worden seien. Hiergegen wandte der Kläger ein, dass es sich bei dem Inventar... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 06.11.2009
- S 35 AS 206/07 -

ARGE muss nach Selbstmordversuch Wohnungserstausstattung zahlen

Hartz-IV-Empfänger hat nicht nur Anspruch auf Darlehen für Ersteinrichtung

Die ARGE muss einem Hartz-IV-Empfänger, der seine Wohnung aufgelöst und die Wohnungseinrichtung auf dem Sperrmüll entsorgt hat, nach einem gescheiterten Selbstmordversuch einen Zuschuss für neue Einrichtungsgegenstände zahlen. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden.

Der Kläger unternahm einen Selbstmordversuch. Zuvor hatte er seine Wohnungseinrichtung entsorgt. Er war der Auffassung, dass diese Gegenstände nach seinem Tod von niemandem zu gebrauchen seien. Nach dem gescheiterten Suizid wurde der Kläger zunächst stationär behandelt. Sodann stellte er bei der ARGE Krefeld einen Antrag auf Wohnungserstausstattung. Die Beklagte gewährte dem Kläger... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.02.2007
- L 2 B 261/06 AS ER -

ALG II: 1.100 Euro für Wohnungseinrichtung

Bezieher von ALG II erhalten zusätzliche Geldleistungen, wenn sie z. B. nach Haftentlassung oder Wohnungsbrand eine Wohnung mit Möbeln und Hausrat neu ausstatten müssen. Diese Leistungen dürfen nach dem Gesetz als Pauschale erbracht werden. Das Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Pauschalsatz von 1.100 € für Alleinstehende ausreichend ist, um die für eine geordnete Lebensführung notwendigen Möbel, Hausrat und Haushaltsgeräte anzuschaffen.

Dabei ist dieser Betrag nach den Ermittlungen der Richter sogar ausreichend, um sich mit Neuwaren zu versorgen. Zumutbar ist aber auch die Anschaffung von Gebrauchtmöbeln. Nicht unbedingt erforderliche Möbelstücke wie etwa eine Flurgarderobe können von dem im ALG II vorgesehenen monatlichen Ansparbetrag nach und nach angeschafft werden. Hat der Betroffene die 1.100 € hingegen für... Lesen Sie mehr



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