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Mittwoch, 23. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Wehrpflichtrecht“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 17.04.2012
- 1 K 112/12.TR -

Zur Zulässigkeit der Rückforderung von Studienkosten bei Soldaten auf Zeit

Rückforderung von Kosten nur bei tatsächlich durch das Studium erworbenen verwertbaren Vorteilen zulässig

Ein Soldat auf Zeit, dessen militärische Ausbildung mit einem Studium verbunden ist, muss dem Dienstherrn die entstandenen Kosten des Studiums erstatten, wenn er nach Beginn des Studiums als Kriegsdienstverweigerer anerkannt, er deshalb aus dem Dienstverhältnis entlassen wird, und er aus dem Studium für sein weiteres Berufsleben nutzbare Vorteile gezogen hat. An letzterem fehlt es jedoch im Falle eines lediglich achtwöchigen Studiums. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um die Klage eines ehemaligen Soldaten auf Zeit, der von der Bundesrepublik Deutschland zu einer Rückzahlung in Höhe von ca. 1.500 Euro herangezogen worden war.Die Richter des Verwaltungsgerichts Trier gaben der Klage statt und führten zur Begründung aus, dass die Erstattungspflicht eines Soldaten auf Zeit, der aufgrund seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus dem Dienstverhältnis entlassen werde, zwar grundsätzlich mit dem grundgesetzlich geschützten Recht auf Kriegsdienstverweigerung vereinbar sei, da die Rückzahlungspflicht nicht an die Kriegsdienstverweigerung anknüpfe, sondern... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.02.2012
- BVerwG 6 C 11.11 und BVerwG 31.11 -

Berufs- und Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes haben Anspruch auf Anerkennungsverfahren als Kriegsdienstverweigerer

Bundesgerichtshof gibt eigene Rechtsprechung der 1980er Jahre auf

Aktive Berufs- und Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr haben ebenso wie Wehrpflichtige und alle anderen Soldaten der Bundeswehr einen Anspruch darauf, dass das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (früher: Bundesamt für den Zivildienst) ein Anerkennungsverfahren durchführt, wenn sie einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Im zugrunde liegenden Streitfall haben das frühere Bundesamt für den Zivildienst und das Verwaltungsgericht Koblenz als Vorinstanz die Anerkennungsanträge der Kläger – zwei Sanitätsoffiziere und Soldaten auf Zeit – als unzulässig angesehen und sich dabei auf Rechtsprechungsgrundsätze berufen, die das Bundesverwaltungsgericht in den 1980er Jahren begründet hatte. Nach diesen Grundsätzen war... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 30.11.2011
- 2 K 467/11.KO -

Unfall in Afghanistan: Soldat muss Schaden ersetzen

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der obliegenden Dienstpflichten ist dem Dienstherrn der entstandene Schaden zu ersetzen

Ein Berufssoldat, der während eines Einsatzes in Afghanistan mit einem Stapler unzureichend gesicherte Ladung transportiert und durch deren Herabfallen einen Unfall verursacht hat, muss der Bundesrepublik Deutschland den entstandenen Schaden ersetzen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Hauptfeldwebel, hatte innerhalb des Feldlagers in Mazar-e Sharif einen Container mit einem Containerstapler über eine Strecke von mehreren hundert Metern befördert. Wegen einer Beschädigung war der Container mit einer Zeltplane abgedeckt, die mit acht jeweils etwa 20 kg schweren Bundeswehr-Stahlpaletten beschwert war. Als die Plane während... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.10.2011
- 2 K 407/11.KO -

VG Koblenz: Entlassung eines Zeitsoldaten wegen Fernbleibens vom Dienst zulässig

Anwesenheit und Dienstleistung stellen fundamentale und zentrale Pflichten zur Gewährleistung der Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr dar

Ein Soldat auf Zeit, der aufgrund familiärer Probleme mehrfach unerlaubt dem Dienst ferngeblieben ist, kann aus der Bundeswehr entlassen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Unteroffizier mit einer Verpflichtungszeit von vier Jahren, hatte im September 2010 an mehreren Tagen seinen Dienst nicht angetreten. In einem Fall hatte er dabei den ausdrücklichen telefonischen Befehl des Kompaniefeldwebels, sofort in der Kaserne zu erscheinen, missachtet. Daraufhin hatte die Beklagte den Kläger entlassen, weil dieser wiederholt... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.11.2011
- 10 A 10819/11.OVG -

OVG Rheinland-Pfalz: Sanitätsoffizier kann Entlassung nicht wegen Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verlangen

Verbleib in der Bundeswehr stellt trotz geltend gemachter Gewissensgründe keine besondere Härte dar

Ein Oberstabsarzt der Bundeswehr, der einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt hat, kann 3 ½ Monate vor Ende seiner Verpflichtungszeit nicht verlangen, aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit entlassen zu werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wurde im Jahre 1993 als Kriegsdienstverweigerer anerkannt. Nach dem Studium der Humanmedizin und einer zivilärztlichen Tätigkeit bewarb er sich als Sanitätsoffizier bei der Bundeswehr. Dabei erklärte er, aus Gewissensgründen nicht mehr daran gehindert zu sein, den Dienst an der Waffe zu leisten. Im Sommer 2006 wurde er als Soldat auf Zeit... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.10.2011
- 10 A 10628/11.OVG -

OVG Rheinland-Pfalz: Stabsarzt der Bundeswehr kann wegen Allergieleiden für dienstunfähig erklärt werden

Sanitätsoffizier wird gestellten Anforderungen aus gesundheitlichen Gründen nicht ausreichend gerecht

Ein Stabsarzt der Bundeswehr, der wegen einer Allergie keine ABC-Schutzmaske tragen kann, ist auf eigenen Antrag wegen Dienstunfähigkeit zu entlassen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit 1999 als Soldat auf Zeit Sanitätsoffizier der Bundeswehr. Nach dem erfolgreichen Studium der Humanmedizin wurde er 2005 zum Stabsarzt befördert. Wegen einer seit 2005 bestehenden Allergie gegen Gummiinhaltsstoffe kann der Kläger weder eine ABC-Schutzausrüstung tragen, noch Dienst im Krankenhaus leisten. Lediglich eine Verwendung... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.10.2011
- BVerwG 1 WB 51.10 -

Beurteilungsrichtlinie der Bundeswehr verstößt gegen Soldatenlaufbahnverordnung

Vergleichsgruppenbildung nach Funktionsebenen nur bei hinreichend homogener Zusammensetzung der Gruppe rechtmäßig

Die in der Beurteilungsrichtlinie der Bundeswehr geregelte Bildung von Vergleichsgruppen im Rahmen planmäßiger Beurteilungen ist nicht mit der Soldatenlaufbahnverordnung vereinbar. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist Soldat und wird in einem Amt der Bundeswehr auf einem Dienstposten als Sachbearbeiter verwendet. Er hatte seine planmäßige Beurteilung mit der Begründung angegriffen, er sei von seinen Vorgesetzten in einer Vergleichsgruppe betrachtet worden, in die auch ein Dezernatsleiter und mehrere Sachgebietsleiter einbezogen waren. Die Beurteilungsrichtlinie... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21.09.2011
- 2 K 405/11.KO -

Private Telefonate mit einem Diensthandy – Bundeswehr darf Übernahme einer Zeitsoldatin als Berufssoldatin verweigern

Soldatin muss erforderliche charakterliche Eignung zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten besitzen

Die Bundeswehr kann einer Zeitsoldatin, die trotz entgegenstehender dienstlicher Weisungen über einen längeren Zeitraum hinweg ihr Diensthandy in einer vielzahl von Fällen zu Privatgesprächen missbraucht, trotz ansonsten hervorragender dienstlicher Leistungen und nachträglichem Einsatz der die unzulässige Nutzung entstandenen Kosten die Übernahme als Berufssoldatin versagen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Im zugrunde liegenden Streitfall war der Klägerin, einer Soldatin auf zeit im Range eines Oberfeldwebels, von der Bundeswehr zu dienstlichen Zwecken ein Mobiltelefon überlassen worden. Dieses nutzte sie, obwohl per schriftlicher Dienstanweisung ausdrücklich untersagt, zwischen September 2006 und März 2007 in mehr als 100 Fällen für private Telefonate. Nachdem sie im März 2007 mit dem... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.11.2001
- 2 WD 30/01 -

Plagiat in der Bundeswehr: Degradierung eines Soldaten wegen Täuschung im Vordiplom

Plagiatoren drohen neben akademischen auch gravierende dienstrechtliche Konsequenzen - bis hin zur Degradierung

Bundeswehrsoldaten, die in ihrer Hochschulausbildung schummeln, drohen neben akademischen Konsequenzen Beförderungsverbote, Herabsetzung des Dienstgrads, Gehaltskürzungen und sonstige berufliche Folgen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Soldat bei seiner Diplomvorprüfung im Fach "Pädagogik" an der Universität der Bundeswehr des Plagiats überführt worden war. Er hatte seine Hausarbeit nahezu wörtlich der im Vorjahr abgegebenen Hausarbeit eines Kameraden entnommen. Lediglich zu Beginn des Textes hatte er einen eigenen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 30.12.2010
- 4 L 533/10 -

Aussetzung der Wehrpflicht: Einberufung zum Grundwehrdienst dennoch rechtmäßig

Möglichkeit der Rückstellung vom Wehrdienst erst für Studenten des dritten Fachsemesters gegeben

Die Einberufung zum Wehrdienst zum 1. Januar 2011ist auch unter Berücksichtigung der zum 1. Juli 2011 vorgesehenen Aussetzung der Wehrpflicht derzeit rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls, ein Student im ersten Semester, hatte sich gegen die Einberufung zum 1. Januar 2011 gewehrt.Das Verwaltungsgericht Aachen konnte allerdings bei der gebotenen summarischen Prüfung nicht feststellen, dass der Einberufungsbescheid rechtswidrig ist. Das Wehrpflichtgesetz sieht erst für Studenten des dritten Fachsemesters... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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