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Mittwoch, 23. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Völkerrecht“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2008
- 8 A 11351/07.OVG -

Deutsches Recht im Mundatwald anwendbar

Im pfälzischen Mundatwald findet deutsches Recht uneingeschränkt Anwendung. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger, ein französischer Staatsangehöriger, war seit 1946 bis Ende März 2008 Jagdpächter im Jagdbezirk Mundatwald, der im Grenzgebiet zum Elsass gelegen ist. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Mundatwald, der bis dahin zu Bayern gehörte, aufgrund des Besatzungsrechts vorläufig „dem französischen Gebiet einverleibt”. Im Jahre 1986 wurden die entsprechenden besatzungsrechtlichen Regelungen aufgehoben. Im Gegenzug verschaffte Deutschland Frankreich das Eigentum am Mundatwald, einschließlich des Nutzungsrechts an Forst, Wasserquellen und Jagd. Da der Kläger unter Einsatz von Futteranlagen, die nicht in Einklang mit dem rheinland-pfälzischen Jagdrecht... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 14.02.2008
- 3 Ausl. 69/07 -

Ist das Europäische Haftbefehlsgesetzes mit EU-Recht vereinbar?

Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart an den Europäischen Gerichtshof

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die unterschiedlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen des deutschen Rechts für die Auslieferung an einen anderen Unionsstaat einerseits bei EU-Ausländern und andererseits bei deutschen Staatsangehörigen mit europäischem Recht vereinbar sind.

Die Vorlage betrifft einen 26-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der sich seit Anfang 2005 ständig in Deutschland aufhält. Er soll im April 2002 in Polen mehrere Fensterscheiben einer Schule eingeworfen und einen Schaden von ca. 200 Euro verursacht haben, worauf ihn ein polnisches Gericht im Mai 2002 zu fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilte. Im April 2007 verlangten die polnischen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.02.2008
- OVG 11 B 9.07 -

Ehemalige Geisel muss zahlen - Staat kann Kosten für Hubschraubereinsatz aus Anlass einer Geiselbefreiung in Kolumbien zurückverlangen

Konsulargesetz sieht Ersatzpflicht vor

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland Kosten, die ihr anlässlich der Befreiung einer im Ausland in Geiselhaft genommen Deutschen nach dem Konsulargesetz erstattet verlangen kann.

Die Klägerin war 2003 während einer Trekkingtour in Kolumbien von Rebellen verschleppt worden. Aus Anlass ihrer Befreiung entstandene Kosten für einen Hubschraubereinsatz in Höhe von ca. 12.600 € hatte das Auswärtige Amt gegenüber der Klägerin geltend gemacht. Das Oberverwaltungsgericht hat das den Kostenbescheid aufhebende Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin geändert und die Klage... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 27.08.2007
- 4 K 596/07.NW -

Mundatwald: Uneingeschränkte Geltung des deutschen Rechts

Der in der Südpfalz gelegene Mundatwald ist deutsches Hoheitsgebiet, im welchem deutsches Recht uneingeschränkt Anwendung findet. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt muss der dortige Jagdausübungsberechtigte deshalb die deutschen Jagdvorschriften beachten.

Im entschiedenen Fall hatte die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße den Jagdausübungsberechtigten für den Jagdbezirk Mundatwald, einen französischen Staatsangehörigen, aufgefordert, einen Futterautomaten und mehrere nicht genehmigte Kirrungen (Lockfutter an Abschussstellen) zu entfernen. Gestützt wurde dieser Bescheid auf die rheinland-pfälzische Landesverordnung über die Fütterung... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.05.2007
- 2 BvM 1-5/03; 2 BvM 1/06; 2 BvM 2/06 -

Argentinien-Anleihen: Staatsnotstand berechtigt nicht zur Zahlungsverweigerung gegenüber privaten Gläubigern

Der argentinische Staat muss seine Zahlungsverpflichtungen aus den Argentinien-Anleihen erfüllen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der 2002 erklärte Staatsnotstand von Argentinien sei kein Grund, den deutschen Anlegern die Auszahlung zu verweigern.

Die Republik Argentinien bediente sich im Zusammenhang mit der argentinischen Finanzkrise in erheblichem Umfang des Instruments der Staatsanleihen. Solche Anleihen wurden auch auf dem deutschen Kapitalmarkt aufgelegt und von deutschen Gläubigern gezeichnet. Anfang 2002 erklärte sich Argentinien für zahlungsunfähig und berief sich dabei auf einen Staatsnotstand. Anlässlich mehrerer Klagen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.12.2006
- 2 BvM 9/03 -

Bundesverfassungsgericht stoppt Zugriff auf argentinische Botschaftskonten

Pauschaler Verzicht auf Staatenimmunität erfasst nicht die diplomatische Immunität von Botschaftskonten

Durch argentinische Staatsanleihen geschädigte Anleger können nicht die Konten der argentinischen Botschaft pfänden lassen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Die Republik Argentinien bediente sich im Zusammenhang mit der argentinischen Finanzkrise in erheblichem Umfang des Instruments der Staatsanleihen. Solche Anleihen wurden auch auf dem deutschen Kapitalmarkt aufgelegt und von deutschen Gläubigern gezeichnet. Diese Anleihen unterfallen dem deutschen Recht. Die Republik Argentinien formulierte in den Anleihebedingungen einen allgemeinen ... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.11.2006
- III ZR 190/05  -

BGH verneint Ersatzansprüche der Geschädigten des NATO-Angriffs auf die Brücke von Varvarin gegen die Bundesrepublik Deutschland

Weder humanitäres Völkerrecht noch deutsches Staatshaftungsrechts bilden Grundlage für eine Entschädigung

Die im Frühjahr 1999 durch einen Nato-Luftangriff auf die serbische Kleinstadt Varvarin geschädigten Opfer haben keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Eine entsprechende Klage wies der der Bundesgerichtshof ab.

Aufgrund eines entsprechenden Beschlusses der Mitgliedstaaten der NATO führte diese ab dem 24. März 1999 mit dem erklärten Ziel, in dem damaligen Jugoslawien eine drohende humanitäre Katastrophe infolge des Kosovo-Konflikts zu verhindern, Luftoperationen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien durch. An diesen Operationen beteiligten sich mit Zustimmung des Deutschen Bundestages auch deutsche... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 28.07.2005
- 7 U 8/04 -

OLG Köln weist Berufung der Opfer eines NATO-Luftangriffs auf die serbische Kleinstadt Varvarin zurück

Keine ausreichende Anspruchsgrundlage

Im Rechtsstreit zwischen den Opfern eines NATO-Luftangriffs auf die serbische Kleinstadt Varvarin und der Bundesrepublik Deutschland hat das OLG Köln die Berufung der Kläger gegen das klageabweisende Urteil des LG Bonn zurückgewiesen.

Die Kläger, insgesamt 35 Personen, sind die Opfer bzw. die Angehörigen von Opfern eines Luftangriffs von Kampfflugzeugen der NATO, durch den am 30.05.1999 die Brücke in der serbischen Kleinstadt Varvarin zerstört wurde. Hierbei wurden 10 Menschen getötet und insgesamt 30 verletzt, davon 17 schwer; alle Opfer waren Zivilpersonen. Der Luftangriff erfolgte auf der Grundlage eines Beschlusses... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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