die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Verwaltungsgericht Schwerin“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Schwerin, Urteil vom 19.01.2011
- 1 A 1260/07 -
Verbot des Sternmarsches gegen G8-Gipfel in Heiligendamm rechtswidrig
VG Schwerin gibt Klage damaliger Anmelder des Sternmarsches gegen G8-Gipfel teilweise statt
Die Versammlungsverbote der angemeldeten Protestveranstaltungen gegen den G 8-Gipfel in Heiligendamm im Jahr 2007 waren rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Schwerin. Die Klage auf Feststellung der Unrichtigkeit des Sachvortrags der beklagten Polizeidirektion Rostock vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie den Antrag auf Erstattung der Verfahrenskosten für das Eilverfahren wies das Gericht jedoch ab.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wollten am 7. Juni 2007, dem Haupttag des G8-Gipfeltreffens, unter dem Motto „Sternmarsch gegen G-8 – den Protest nach Heiligendamm tragen“ mehrere Aufzüge und Kundgebungen rund um und in Heiligendamm durchführen. Weder der angemeldete Sternmarsch noch ebenfalls angemeldete Ersatzveranstaltungen fanden schließlich statt.Bereits am 16. Mai 2007 hatte die beklagte Polizeidirektion Rostock eine sofort vollziehbare Allgemeinverfügung erlassen. Danach wurden zwei Verbotszonen ausgewiesen. In der engeren Verbotszone, unter die das Gebiet innerhalb der mittels eines ca. 2,50 m hohen und... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Verwaltungsgericht Schwerin, Beschluss vom 31.05.2007
- 1 B 263/07, 1 B -
Versammlungsverbot für die Stadt Schwerin am 02.06.2007 außer Kraft gesetzt
Demonstranten müssen Auflagen beachten
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat gegen die am 30.05.2007 durch den Antragsgegner verhängten Versammlungsverbote weitestgehend stattgegeben. Allerdings ergibt sich für die von der NPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern angemeldete Versammlung durch gerichtsseits verfügte Auflagen eine Abänderung der Aufzugsstrecke. Eine Verlegung in einen Schweriner Außenbezirk hatte die NPD-Landtagsfraktion in ihrem Eilantrag bereits selbst als milderes Mittel im Verhältnis zu dem ausgesprochenen Verbot ins Spiel gebracht.
Die Verbote des Antragsgegners betrafen verschiedene für den 02.06.2007 angemeldete Versammlungen im Innenstadtbereich Schwerin. Das Gericht hatte sich im Zusammenhang mit den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit der Frage des Vorliegens eines polizeilichen Notstandes auseinanderzusetzen. Der Antragsgegner hatte sich zur Begründung der Verbotsverfügungen auf eine nicht... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Schwerin, Beschluss vom 29.05.2007
- 1 B 246/07 -
G8-Gipfel in Heiligendamm: Auch Versammlungsverbot um Rostocker Flughafen außer Vollzug gesetzt
Grundrecht der Versammlungsfreiheit darf nur in schonender Weise beschränkt werden - Verbot nicht notwendig - Auflagen reichen aus
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat das von der Polizeidirektion Rostock anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm um das Gebiet des Flughafens Rostock-Laage verhängte allgemeine Versammlungsverbot teilweise außer Vollzug gesetzt. Die Entscheidung ist in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen.
Antragsteller waren die Anmelder von für den 05.06.2007 und 06.06.2007 geplanten (stationären) Kundgebungen ua. in Striesdorf, Kronskamp-Laage und Weitendorf. Die Polizeidirektion Rostock hatte als zuständige Versammlungsbehörde im Wege einer Allgemeinverfügung in einem Gebiet um den Flughafen herum für den Zeitraum vom 02.06.2007 bis 08.06.2007 ein Versammlungsverbot verhängt.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Werbung
Verwaltungsgericht Schwerin, Beschluss vom 25.05.2007
- 1 B 243/07 -
G8-Gipfel in Heiligendamm: Gericht setzt allgemeines Versammlungsverbot teilweise außer Vollzug
Sicherheitsbedenken der Behörden kann auch durch Auflagen Rechnung getragen werden
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat das von der Polizeidirektion Rostock anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm großräumig verhängte allgemeine Versammlungsverbot teilweise außer Vollzug gesetzt. Die Entscheidung ist in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen.
Antragsteller waren die Anmelder eines für den 07.06.2007 geplanten Sternmarsches. Dieser sollte ursprünglich von den Orten Kühlungsborn, Kröpelin, Bad Doberan und Ostseebad Nienhagen bis in das Ortszentrum von Heiligendamm führen. Die Polizeidirektion Rostock hatte als zuständige Versammlungsbehörde im Wege einer Allgemeinverfügung ein großräumiges Versammlungsverbot verhängt.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
