wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Verwaltungsgericht Minden“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 06.11.2023
- 7 L 882/23 und 7 L 883/23 -

Erfolgloser Eilantrag gegen Masernimpfung bei Schulkindern

Masernimpfung bei Schulkindern nachzuweisen

Das Verwaltungsgericht Minden hat zwei Eilanträge abgelehnt, mit der sich die Antragsteller gegen infektions­schutz­rechtliche Verfügungen des Kreises Gütersloh richten.

Die Antragsteller sind Eltern zweier schulpflichtiger Kinder. Der Kreis Gütersloh forderte die Antragsteller im August 2023 dazu auf, bis zum 29. September 2023 nachzuweisen, dass für ihre Kinder ein ausreichender Impfschutz gegen Masern bestehe oder die Kinder aus medizinischen Gründen nicht gegen Masern geimpft werden können. Für den Fall, dass den Aufforderungen nicht nachgekommen werde, drohte der Kreis den Antragstellern ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro an. Die Antragsteller, die keinen entsprechenden Nachweis vorgelegt hatten, meinen, bei den Anordnungen handele es sich um eine unzulässige Impfpflicht ihrer Kinder. Die Eilanträge blieben erfolglos. ... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 16.05.2023
- 3 L 276/23 -

Eilantrag gegen Anordnung zum Notrufsystem in einem Bordell erfolglos

"Effektiven Schutz" eine Notrufsystems kann nur durch eine "vor Ort verfügbare und stets zugängliche Personen" gewährleistet werden

Das Verwaltungsgericht Minden einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich die Antragstellerin gegen eine nachträgliche Auflage zum Notrufsystem einer von ihr in Herford betriebenen Prostitutionsstätte wendet.

Der Betriebserlaubnis des Kreises Herford vom 18. Juli 2022 lag das folgende Notrufkonzept zugrunde: bei Betätigung eines internen Notrufs durch die Prostituierten sollte die Geschäftsführung per SMS benachrichtigt werden, um sodann vor Ort im Betrieb vorstellig zu werden und Hilfe zu leisten. Zunächst aber sollte die Hilfeleistung durch andere im Betrieb anwesende Prostituierte erfolgen.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 20.09.2022
- 16 K 1086/21 -

Corona-Pandemie: Verdienstausfall nach dem Infektions­schutzgesetz kann nur erstattet werden, wenn die alleinige Ursache die Absonderung ist

Kein Anspruch auf Erstattung von Verdienst­ausfallentschädigungen nach Infektions­schutzgesetz

Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass der Klägerin keine Erstattung gezahlter Verdienst­ausfallentschädigung nach Infektions­schutzgesetz zusteht.

Die Klägerin aus Rheda-Wiedenbrück ist in der Fleischverarbeitungsbranche tätig. Da es im Jahr 2020 zu einem erheblichen Corona-Ausbruch in ihrem Betrieb kam, wurde dieser vorübergehend geschlossen. Zur gleichen Zeit mussten einige ihrer Arbeitnehmer in Absonderung in sog. häusliche Quarantäne. Die Klägerin bezahlte u.a. einen ihrer Arbeitnehmer weiter und forderte die gezahlten Beträge... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 01.04.2022
- 7 K 2624/20 -

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 01.04.2022
- 7 K 2654/20 -

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 01.04.2022
- 7 K 2792/20 -

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 01.04.2022
- 7 K 2802/20 -

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 01.04.2022
- 7 K 2863/20 -

VG Minden: Kein schützenswertes Interesse an Feststellung der Rechtswidrigkeit coronabedingter Absonderungs­verfügung

Corona-Kontaktpersonen steht eine nachträgliche Überprüfung nicht offen

Personen, die sich aufgrund eines positiven SARS-CoV-2-PCR-Tests oder als Kontaktpersonen in häusliche Absonderung begeben mussten, können diese Maßnahme grundsätzlich nicht nachträglich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Minden in fünf Verfahren entschieden und mit Urteilen vom 1. April 2022 Klagen gegen den Kreis Lippe sowie die Städte Bielefeld und Höxter abgewiesen.

Zur Begründung hat der Einzelrichter ausgeführt, dass bei keinem der Kläger das erforderlich Interesse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der im Herbst 2020 verfügten Absonderungen vorliege. Angesichts der zwischenzeitlich geänderten Rechts- und Tatsachengrundlage seien gleichartige Entscheidungen heute nicht mehr zu erwarten.Da die Absonderung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 04.03.2022
- 7 L 162/22, 7 L 170/22, 7 L 171/22, 7 L 175/22, 7 L 179/22 und 7 L 187/22 -

Verwaltungsgericht Minden: Eilanträge gegen Verkürzung des Genesenenstatus erfolglos

Antragsteller haben keine schweren und unzumutbaren Nachteile dargelegt

Personen, die über ein positives PCR-Testergebnis verfügen und deren Genesenenstatus durch verschiedene Landes- und Bundesverordnungen von 6 Monaten auf 90 Tage verkürzt worden ist, haben keinen Anspruch auf vorläufige Feststellung, dass die Verkürzung für sie nicht gilt. Das Verwaltungsgericht Minden hat in sechs Verfahren entschieden und mit Beschlüssen gegen die Kreise Lippe, Höxter und Bielefeld bzw. die Stadt Blomberg gerichtete Eilanträge abgelehnt.

Bei den Antragstellern, die zum Teil aufgrund ihrer Berufe von der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sein werden, waren Ende 2021 bzw. Anfang 2022 durch PCR-Testungen das Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen worden.Zur Begründung hat die 7. Kammer ausgeführt, dass die Voraussetzungen für die begehrte Vorwegnahme der Hauptsache durch die Eilverfahren... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 18.02.2022
- 9 L 97/2 -

Nisthilfe für Störche muss unbrauchbar gemacht werden

Mit Beschluss vom 18. Februar 2022 hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden einen Eilantrag gegen die behördliche Anordnung zur Unbrauchbarmachung einer künstlichen Nisthilfe für Störche abgelehnt.

Die Nisthilfe befindet sich auf einem Grundstück in Bünde. In etwa 200 m Entfernung stehen auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück zwei Windenergieanlagen, die bereits im Jahr 2002 genehmigt und in Betrieb genommen wurden. Sie stellen ein Verletzungs- und Tötungsrisiko für die Tiere dar.Der Antragsteller wendet gegen die Anordnung des Kreises Herford zur Unbrauchbarmachung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 13.12.2021
- 9 L 760/21 -

Erfolgreicher Eilantrag einer Umwelt­schutz­vereinigung gegen die Errichtung einer Pferdepension in Bielefeld

Weiterbau der Pferdepension unzulässig

Das Verwaltungsgericht Minden hat mit Beschluss die aufschiebende Wirkung der Klage einer anerkannten Umwelt­schutz­vereinigung gegen die Baugenehmigung der Stadt Bielefeld zur Errichtung einer Pferdepension angeordnet. Die Beigeladene darf daher vorerst nicht weiterbauen.

Das Vorhaben sei im Außenbereich, der grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden soll, unzulässig. Insbesondere handele es sich nicht um einen landwirtschaftlichen Betrieb, der im Außenbereich privilegiert zulässig wäre. Von einem solchen könne wegen des besonderen Schutzes des Außenbereichs nur dann ausgegangen werden, wenn es sich um ein auf Dauer gedachtes potentiell für Generationen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 22.11.2021
- 3 K 2474/18 -

Feuerwehrkosten für Großbrand in Schlachthof nicht erstattungsfähig

Voraussetzung für Kostenerstattung nicht erfüllt

Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass die Stadt Paderborn die durch einen Brand in einem Paderborner Schlachthof entstandenen Kosten eines Feuerwehreinsatzes selbst tragen muss.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Schlachthof war im Februar 2016 durch einen Großbrand zerstört worden. Zur Brandbekämpfung führte die Feuerwehr der Stadt Paderborn einen umfangreichen Einsatz durch. Hierfür zog sie unter anderem Unterstützung weiterer Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks heran, über 300 Einsatzkräfte waren vor Ort. Drei Jahre nach dem Brand, im... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 08.09.2021
- 2 L 595/21 -

Regelung in der Coronaschutz­verordnung, dass für Kommunalpolitiker in Sitzungen die 3G-Regel gilt, ist rechtswidrig

Eilantrag eines AfD-Gemeinde­ratsmitgliedes der Stadt Salzkotten gegen 3G-Regelung teilweise erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass einem Ratsmitglied der Zugang zu Ratssitzungen ohne den Nachweis einer Immunisierung im Hinblick auf das Coronavirus oder den Nachweis einer entsprechenden Testung nicht unter Bezugnahme auf die Coronaschutz­verordnung verwehrt werden darf. Soweit diese eine entsprechende Regelung enthalte, sei sie rechtswidrig und für das Gericht unbeachtlich.

Zu dem Erlass einer solchen Regelung in der Coronaschutzverordnung sei der Verordnungsgeber nicht ermächtigt. Weil diese in das freie Mandat des Ratsmitglieds gem. § 43 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eingreife, seien an die Ermächtigungsgrundlage besondere Anforderungen geknüpft. Hier fehle es an einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage. Diese könne nach der... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 30.12.2020
- 7 L 1099/20 -

Ausgangs­beschränkung im Kreis Gütersloh gilt weiterhin

VG Minden lehnt Eilantrag gegen Ausgangs­beschränkungen ab

Das Veraltungsgericht Minden hat mit Beschluss vom 30.12.2020 einen Eilantrag gegen die Ausgangs­beschränkung im Kreis Gütersloh abgelehnt. Nach der Allgemeinverfügung des Kreises ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe, wie beispielsweise die unaufschiebbare Inanspruchnahme medizinischer oder veterinär­medizinischer Versorgungs­leistungen und die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, erlaubt.

Der Antragsteller aus Rietberg wendet gegen diese Regelung u.a. ein, dass sie nicht erforderlich sei. Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens sei es ausreichend, dass im Kreisgebiet Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum auf zwei Hausstände bzw. 5 Personen über 14 Jahre beschränkt seien.Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht Minden nicht gefolgt.... Lesen Sie mehr




Werbung