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Mittwoch, 23. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Verwaltungsgericht Minden“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 26.04.2012
- 2 K 314/12, 2 K 695/12, 2 K 884/12, 2 K 885/12, 2 K 1123/12 -

Kein Auskunftsverweigerungsrecht: Pferdehalter müssen Veterinäramt Auskunft über Verbleib ihrer Pferde geben

Verpflichtungen zur Auskunftserteilung und Androhung von Zwangsgeldern rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass Pferdehalter, in dessen Stallungen bereits mehrfach gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Pferdehaltung festgestellt wurden, dazu verpflichtet sind, Auskunft über den Verbleib der nicht mehr anzutreffenden Pferde zu geben.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Veterinäramt des Kreises Paderborn bei zahlreichen Kontrollen gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Pferdehaltung der Kläger festgestellt. Der Amtstierarzt ordnete noch am 21. Juni 2011 bzw. am 22. Juni 2011 die Tötung von zwei Pferden an, deren Hufe über einen erheblichen Zeitraum nicht behandelt worden waren. Der Zustand der übrigen 20 Pferde war so schlecht, dass den Klägern die weitere Pferdehaltung untersagt und die Abgabe des Tierbestandes aufgegeben worden war. Im Dezember 2011 konnten die Tiere in den Stallungen der Kläger nicht mehr angetroffen werden. Die Kläger waren nicht bereit,... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 07.05.2012
- 11 L 302/12 -

Pro NRW darf "Mohammed-Karikaturen" auf Versammlungen zeigen

Vorläufiger Rechtsschutzantrag der Bürgerbewegung Pro NRW gegen versammlungsrechtliche Auflage erfolgreich

Die Bürgerbewegung Pro NRW darf auf Versammlungen weiterhin "Mohammed-Karikaturen" zeigen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Minden und gab damit einem Antrag der Bürgerbewegung auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die vom Polizeipräsidium verhängten versammlungsrechtlichen Auflagen statt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Polizeipräsidium Bielefeld der Bürgerbewegung Pro NRW in Bielefeld mit einem entsprechenden Bescheid untersagt, bei einer Versammlung „jegliche Art von Mohammed-Karikaturen zu zeigen“. Dem von Pro NRW hiergegen gerichteten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gab das Verwaltungsgericht Minden statt.Nach Auffassung des Gerichts lagen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 05.03.2012
- 11 L 627/11 -

Erste-Hilfe-Kurse auch an Sonn- und Feiertagen zulässig

Überwiegendes öffentliches Interesse an Untersagung der Lehrgänge nicht zu erkennen

Kurse in Erster Hilfe und lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort sind vorerst auch an Sonn- und Feiertagen weiterhin möglich. Dies entschied das Verwaltungsgericht Minden.

Im zugrunde liegenden Fall untersagte die Stadt Bielefeld einer Veranstalterin von Lehrgängen in Erster Hilfe und lebensrettenden Sofortmaßnahmen die Durchführung diese Lehrgänge an Sonn- und Feiertagen mit sofortiger Wirkung.Das Verwaltungsgericht Minden ließ offen, ob die Durchführung derartiger Lehrgänge dem Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen unterfällt. Angesichts... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 04.10.2011
- 10 K 823/10 -

Konvertierung zum muslimischen Glauben – Bundeswehr darf Stabsunteroffizier entlassen

Nicht anerkennen der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes rechtfertigt Entlassung wegen nicht genügender charakterlicher Eignung

Die Entlassung eines Soldaten, wegen seiner Konvertierung zum muslimischen Glauben ist zulässig. Da der Soldat die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes nicht anerkennt und nicht für sich eintritt, weist er nicht die erforderliche charakterliche Eignung für den Dienst in der Bundeswehr auf. Dies entschied das Verwaltungsgericht Minden.

Die Bundeswehr hatte den 28-jährigen Kläger, der zum muslimischen Glauben konvertiert war, mit der Begründung entlassen, er weise nicht die erforderliche charakterliche Eignung auf, da er die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes nicht anerkenne und nicht für sich eintrete. Der Kläger hatte dagegen eingewandt, er habe immer erklärt, dass er die Bundesrepublik mit... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 05.08.2011
- 1 L 302/11 und 1 L 303/11 -

VG Minden: Kein Baustopp für Porta-Möbelhaus

Unzumutbare Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche für Nachbarstädte nicht zu befürchten

Der Bau neuer Möbelmärkte der Firma Porta mit Verkaufsflächen von etwa 28.500 qm ist zulässig. Für die Nachbarstädte sind durch den Neubau voraussichtlich keine unzumutbaren Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu befürchten. Die entschied das Verwaltungsgericht Minden.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatten die benachbarten Städte Bielefeld und Rheda-Wiedenbrück geklagt, die sich durch die in Gütersloh neu entstehenden Verkaufsflächen von etwa 28.500 qm der Firma Porta auf dem Pfleiderer-Gelände in Gütersloh in ihren gewachsenen Einzelhandelsstrukturen bedroht sehen.Das Verwaltungsgericht Minden folgte diesem Ansatz nicht. Dass... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 22.06.2011
- 3 K 2236/09 -

VG Minden: Mühlenkreiskliniken müssen Rundfunkgebühren nachzahlen

Gebührenschuld des Krankenhauses nach Übergang auf neue Trägerschaft nicht verjährt

Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass die Mühlenkreiskliniken Rundfunkgebühren für das Bereithalten von 177 Fernsehern in Krankenzimmern des Krankenhauses Bad Oeynhausen aus der Zeit von Mai 1999 bis Juni 2006 nachzahlen muss. Eine Verjährung der Forderungen ist auch nach dem Übergang der Trägerschaft des ehemaligen Zweckverbandes "Krankenhaus Bad Oeynhausen" in die Trägerschaft der Mühlenkreiskliniken AöR nicht eingetreten.

Im zugrunde liegenden Streitfall erhob der WDR Gebühren für das Bereithalten von 177 Fernsehern in Krankenzimmern des Krankenhauses Bad Oeynhausen in der Zeit von Mai 1999 bis Juni 2006. In Bad Oeynhausen war es versäumt worden, diese Geräte rechtzeitig beim WDR anzumelden und einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen. Erst nachdem das Krankenhaus am 1. Juli... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 18.02.2011
- 8 K 2509/10 und 8 K 2686/10 -

VG Minden: Schülerfahrkostenregelung bei „G 8“-Abitur verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

Übernahme von Schülerfahrkosten ist freiwillige Leistung für die dem Land weiter Gestaltungsspielraum zusteht

Die Entfernungsgrenze von 5 km für die Übernahme von Schülerfahrkosten beim Besuch der gymnasialen Oberstufe gilt auch für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nach Verkürzung der Sekundarstufe I auf fünf Jahre (G 8 Modell) jetzt die Einführungsphase der Sekundarstufe II erreicht haben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Minden.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatten sich die beklagten Städte Detmold und Minden unter Berufung auf die Schülerfahrkostenverordnung des Landes geweigert, die für die Sekundarstufe I geltende Entfernungsgrenze von 3,5 km anzuwenden und die Kosten für eine Busfahrkarte zu übernehmen. Hiergegen wehrten sich die Kläger u. a. mit dem Argument, Schüler der verkürzten Sekundarstufe I des... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 26.01.2011
- 7 K 1647/10 -

VG Minden: Kosmetikbehandlungen in Apotheken unzulässig

Kosmetikbehandlungen stellten weder eine mit Apothekenbetrieb einhergehende Leistung noch ein erlaubtes Nebengeschäft dar

Kosmetikbehandlungen in den Räumlichkeiten einer Apotheke sind unzulässig, da diese weder eine ohne Weiteres mit dem Apothekenbetrieb einhergehende Leistung, noch ein innerhalb der Apothekenbetriebsräume erlaubtes so genanntes Nebengeschäft darstellen. Das hat das Verwaltungsgericht Minden.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine Apothekerin aus Bielefeld, betreibt in Gütersloh eine Filialapotheke, in deren Obergeschoss sie Kosmetikbehandlungen wie Peeling, Entspannungsmassage, Brauenkorrektur und Maniküre anbietet. Der Raum wird über eine Außentreppe und durch einen Flur erreicht, von dem aus auch zur Apotheke gehörende Vorratsräume und das Labor zugänglich sind.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 16.12.2010
- 9 K 1694/09 -

VG Minden: Ordnungsgemäßer Brandschutz erfordert Möglichkeit zur effektiven Brandbekämpfung

Kontrolliertes Abbrennenlassen nicht mit ordnungsgemäßen Brandschutz vereinbar

Dem Bauherrn eines Lebensmittelmarktes kann nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften aufgegeben werden, Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen, die die Durchführung wirksamer Löscharbeiten auch nach Evakuierung des Gebäudes ermöglichen. Ein kontrolliertes Abbrennenlassen ist mit einem ordnungsgemäßen Brandschutz nicht zu vereinbaren. Dies hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine Bauträgergesellschaft, hatte sich gegen Brandschutzauflagen gewandt, die der beklagte Kreis Lippe für einen Lebensmittelmarkt in Extertal-Asmissen gemacht hatte, nämlich u.a., die Statik für die von ihr gewählte Dachkonstruktion aus so genannten Nagelplattenbindern nachzuweisen und ausreichende Rauchabzugsmöglichkeiten zu schaffen. Die... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 18.11.2010
- 2 K 2485/08, 2 K 697/09 und 2 K 712/09 -

VG Minden: Richtungswechsel beim Ponyreiten auf Jahrmärkten für Tiere nicht erforderlich

Richtungswechsel ist Tieren nur schwer und unter großem Zeitaufwand beizubringen und nicht notwendig

Schausteller, die auf Jahrmärkten Ponyreiten für Kinder anbieten, müssen nicht nach jeweils 30 Minuten Einsatz ihrer Pferde einen Richtungswechsel mit den Tieren durchführen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Minden.

Im zugrunde liegenden Fall klagten drei Schausteller gegen eine Auflagen der Kreise Gütersloh und Paderborn, die besagten, dass die Schausteller auf den Jahrmärkten beim angebotenen Ponyreiten für Kinder jeweils nach 30 Minuten Einsatz ihrer Pferde einen Richtungswechsel mit den Tieren durchführen sollten.Die Klage war vor dem Verwaltungsgericht Minden erfolgreich.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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