die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Verwaltungsgericht Augsburg“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 29.03.2011
- Au 1 K 10.947 -
Genmais: VG Augsburg bestätigt Vernichtung von gentechnisch veränderten Maispflanzen und Saatgut
Auch bei Unkenntnis über Verunreinigung des Saatguts ist Anordnung zur Vernichtung von Pflanzen und Saat rechtmäßig
Die Anordnung zur Vernichtung von gentechnisch verändertem Saatgut und von Maispflanzen ist auch dann rechtmäßig, wenn die Landwirte das Saatgut in Unkenntnis der Verunreinigung ausgesät haben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Augsburg
Im April 2010 hatte der beklagte Freistaat Bayern durch ein Testergebnis des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erfahren, dass in einer beim Hersteller entnommenen Probe einer Partie der Sorte PR38H20 Bestandteile der gentechnisch veränderten Linie NK 603 nachgewiesen wurden. Maispflanzen mit dieser gentechnischen Veränderung sind resistent gegen Pflanzenschutzmittel. In der Europäischen Union sind sie nicht zum Anbau zugelassen. Der Betrieb der Kläger hatte - wie viele andere Betroffene - das Saatgut in Unkenntnis der Verunreinigung bereits im März 2010 auf insgesamt 36 ha ausgesät.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 04.09.2009
- Au 7 S 09.1266 -
Körperwelten: "Schwebender Akt" verboten
Präsentation gleicht eher Showeffekt als Darstellung aus wissenschaftlichen Gründen
Das Verbot, das Exponat „Schwebender Akt“ in der Ausstellung „Körperwelten“ öffentlich zu zeigen wurde unter Androhung von Zwangsgeld bestätigt. Auch die Anordnung der Stadt Augsburg, der Ausstellung weitere Exponate, die offen den Geschlechtsverkehr zeigen, hinzuzufügen, ist im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes nicht zu beanstanden. Die entschied das Verwaltungsgericht Augsburg.
Das Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung, die nach Durchführung eines Ortstermins erging, unter anderem ausgeführt, dass Rechtsgrundlage des Bescheides die Bestimmungen des Bayerischen Bestattungsgesetzes seien (Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Art. 5 Satz 1 BayBestG). Auch bei verfassungskonformer Auslegung dieser Bestimmungen sei eine Verletzung der Würde der Verstorbenen bzw.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 31.08.2009
- Au 4 S 09.1084 -
Blick auf Schloss Neuschwanstein baurechtlich nicht geschützt
Ausblick auf See und Bergpanorama weiterhin vorhanden – Wohnungseigentümer müssen Bauvorhaben dulden
Der Blick auf das „Märchenschloss“ Neuschwanstein ist grundsätzlich nicht davor geschützt, durch Nachbarn verbaut zu werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden.
Die Wohnungen der Antragsteller gehören zu einem Mehrfamilienhaus in Osterreinen (Gemeinde Rieden am Forggensee) und bieten bislang von ihren Balkonen und Fenstern aus eine freie Sicht auf den Forggensee, die Bergkulisse und das - zur Nachtzeit illuminierte - Schloss Neuschwanstein. Nach Auffassung der Eigentümer ist dieser Fernblick einzigartig und daher besonders schützenswert. Nachdem ihre... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 14.08.2008
- Au 2 K 07.347 -
Bayerischer Lehrer muss weiter unter dem Kreuz unterrichten
Keine schwerwiegende seelische Belastung
Lehrer an bayerischen Volksschulen müssen grundsätzlich hinnehmen, dass in den Klassenräumen ein Kreuz angebracht ist. Ein Lehrer der Volksschule Westheim in Neusäß (Landkreis Augsburg) scheiterte beim Verwaltungsgericht Augsburg mit dem Versuch, eine Ausnahme für sich einzuklagen.
Die Rechtsprechung ist damit unverändert geblieben. Bereits im Jahr 2001 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Glaubensfreiheit einen Lehrers nur in "atypischen Sonderfällen" dazu berechtigt, die Entfernung des Kreuzes zu verlangen. Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte zuletzt 2004 die vergleichbare Klage eines Lehrers aus Neu-Ulm abgewiesen; der Verwaltungsgerichtshof... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 15.07.2008
- Au 3 K 08.512 -
Wille einer abstimmenden Person muss zweifelsfrei erkennbar sein - Gericht erklärt Stimmzettel bei Kommunalwahl für ungültig
"Kreuz" bei den Grünen - handelt es sich um aber um ein "durchgestrichenes Kreuz", "bekräftigtes Kreuz" oder nur um Gekritzel?
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat einen Stimmzettel bei der Stadtratswahl für ungültig erklärt. Nach der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung muss ein Stimmzettel in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise gekennzeichnet sein; ferner muss der Wille der abstimmenden Person zweifelsfrei erkennbar sein. Ist dies nicht der Fall, ist der Stimmzettel ungültig.
Nach dem vorläufigen Ergebnis der Stadtratswahl entfielen auf die SPD 6 und auf die Grünen 3 Stadtratssitze. Dabei ging der Wahlvorstand von insgesamt 16 ungültigen Stimmzetteln aus. Darunter befand sich auch ein Stimmzettel, bei dem oben in einem hierfür vorgesehenen Kreis die Liste der Grünen markiert ist. Diese Markierung lässt sich als "durchgestrichenes Kreuz", "bekräftigtes... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 15.02.2008
- Au 4 S 08.2 -
Kampf ums Altpapier: Entsorgung von Papier und Pappe durch entsprechende Firmen kann nicht verboten werden
Grünes Licht für die blaue Tonne
Die Landkreise können Entsorgungsfirmen nicht das gewerbliche Sammeln von Papier, Pappe und Kartonagen in eigens dafür aufgestellten Tonnen verbieten. Dies hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden.
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat dem Antrag der Firma SULO Süd GmbH & Co. KG gegen einen Bescheid des Landratsamts Unterallgäu vom 27. Dezember 2007 stattgegeben. Mit diesem Bescheid war der Antragstellerin mit sofortiger Wirkung untersagt worden, im Landkreis Unterallgäu gewerbliche Sammlung von Papier, Pappe- und Kartonageabfällen (PPK-Abfällen) aus privaten Haushalten durchzuführen.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 04.05.2007
- Au 7 E 07.259 -
Imker hat Anspruch auf Schutz vor Pollen gentechnisch veränderten Maises
Landwirtschaftsverwaltung muss Mais vor der Blüte ernten
Ein Imker aus dem Landkreis Donau-Ries erzeugt Honig zum Eigenverbrauch und zum Verkauf. Im Jahr 2005 stellte er in dem von seinen Bienen gesammelten Pollen Erbgut von gentechnisch verändertem Mais fest. Für das Jahr 2007 wurden in einer Entfernung von 1500 bis 2200 m vom Bienenhaus des Imkers entfernt Anbauflächen für gentechnisch veränderten Mais der Linie MON 810 gemeldet.
Der Imker rief daraufhin das Verwaltungsgericht Augsburg an und beantragte, die Landwirtschaftsverwaltung des Freistaates Bayern als Betreiberin des Maisanbaus zu verpflichten, für das Anbaujahr 2007 geeignete Maßnahmen zu treffen, damit der vom Antragsteller produzierte Honig nicht infolge des Anbaus von gentechnisch verändertem Mais seine Verkehrs- und Verbrauchsfähigkeit verliert.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 19.04.2007
- Au 5 K 06.227 -
Polizeiliche Durchsuchung des Pkws eines Rechtsanwalts im Rahmen der Schleier-Fahndung teilweise rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat der Klage eines Rechtsanwalts, der sich gegen die Durchsuchung seines Pkws anlässlich einer Polizeikontrolle wandte, teilweise stattgegeben.
Der Kläger und sein Beifahrer fuhren am 10. April 2002 gegen 23.00 Uhr mit einem älteren Pkw (Baujahr 1971) von der Autobahn A 8 kommend auf den Parkplatz eines Schnellrestaurants, welches ca. 100 m von der Autobahnanschlussstelle Burgau entfernt liegt. Die Beamten der Autobahnpolizeistation erklärten, eine Kontrolle durchführen zu wollen und verlangten vom Kläger Fahrzeugpapiere und... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 17.04.2007
- Au 3 K 06.1072 -
Staatliche Schulaufsichtsbehörde darf Leistungsstand von Schülern einer privaten Schule überprüfen
Verwaltungsgericht bestätigt schulaufsichtliche Maßnahmen
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Klage des Vereins "leben und lernen Schwaben e.V." gegen den Freistaat Bayern wegen schulaufsichtlicher Maßnahmen abgewiesen.
Zur Begründung des Urteils führte das Gericht unter Vorsitz von Präsident Ivo Moll aus, dass die Staatliche Schulaufsichtsbehörde überprüfen dürfe, ob eine private Schule in ihren Lehrzielen nicht hinter den öffentlicher Schulen zurückstehe. Denn dies sei Voraussetzung für die Genehmigung der Schule. Nichtzurückstehen bedeute nicht nur, dass dieselben Lernziele angestrebt werden, sondern... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 17.04.2007
- Au 3 K 06.207 -
Kein zusätzliches Geld vom Staat für Schülerbeförderung
Selbstverwaltungsrecht des Landkreises ist nicht verletzt
Der Landkreis Augsburg hat gegen den Freistaat Bayern keinen Anspruch auf Erstattung von 80 % der Kosten der Schülerbeförderung, wie es bis zum Jahre 1983 im Gesetz fest geregelt war. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden.
Der Landkreis Augsburg ist Schulaufwandsträger für 17 Schulen und damit zuständig für die Beförderung der Schüler auf dem Schulweg. Im Jahr 2005 hat er für die Kosten der Schülerbeförderung 6.324.200,-- EUR aufgewendet und 3.630.882,-- EUR an staatlichen Zuschüssen erhalten, was einem Satz von 57,41 % entspricht. Der Landkreis ist der Auffassung, dass ihm der Staat 80 % ersetzen müsste.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
