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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verringerung der Arbeitszeit“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2013
- 9 AZR 461/11 -

BAG zum Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit

Arbeitnehmer kann während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal Verringerung der Arbeitszeit beanspruchen

Gemäß § 15 Abs. 5 Satz 1 BEEG kann der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin beim Arbeitgeber während der Elternzeit eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ausgestaltung beantragen. Über den Antrag sollen sich die Arbeits­vertrags­parteien innerhalb von vier Wochen einigen (§ 15 Abs. 5 Satz 2 BEEG). Nach § 15 Abs. 6 BEEG kann der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit beanspruchen, soweit eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeits­gerichts hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit 2006 bei der Beklagten in Vollzeit beschäftigt. Sie brachte am 5. Juni 2008 ein Kind zur Welt und nahm zunächst für die Dauer von zwei Jahren bis zum 4. Juni 2010 Elternzeit in Anspruch. Am 3. Dezember 2008 vereinbarten die Parteien die Verringerung der Arbeitszeit für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Mai 2009 auf wöchentlich 15 Stunden und für die Zeit vom 1. Juni 2009 bis zum Ende der Elternzeit am 4. Juni 2010 auf wöchentlich 20 Stunden. Mit Schreiben vom 7. April 2010 nahm die Klägerin ab dem 5. Juni 2010 bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes erneut Elternzeit in Anspruch und beantragte... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2008
- 9 AZR 514/07 -

Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit: Keine Änderungswünsche im Gerichtsprozess möglich

Der Arbeitnehmer kann sein Angebot auf Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit gem. § 8 Abs. 2 TzBfG davon abhängig machen, dass der Arbeitgeber auch seinem Verteilungswunsch zustimmt. Er unterbreitet damit ein einheitliches Vertragsangebot. Der Arbeitnehmer darf auf Grund des Ergebnisses der Erörterung nach § 8 Abs. 3 TzBfG seinen Verteilungswunsch erstmals äußern oder einen vorher geäußerten Verteilungswunsch ändern. Danach ist er hieran gebunden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Die Klägerin ist seit 1995 in der Rechtsanwaltskanzlei des Beklagten als Rechtsanwaltsfachangestellte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden beschäftigt.Nachdem die Parteien ihren Wunsch auf Verringerung der Arbeitszeit erörtert hatten, beantragte sie im Januar 2006 eine Verringerung der Arbeitszeit auf 33 Stunden bei einer Verteilung von Montag bis Donnerstag... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2008
- 9 AZR 313/07 -

Bundesarbeitsgericht Flugkapitän hat Anspruch auf unbefristete Verringerung seiner Arbeitszeit

"Betriebsvereinbarung Teilzeit" steht dem nicht entgegen

Der gesetzliche Anspruch auf unbefristete Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit aus § 8 TzBfG kann durch eine Betriebsvereinbarung nicht zeitlich begrenzt werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Die Richter haben erneut offengelassen, ob eine freiwillige Betriebsvereinbarung einem Teilzeitanspruch entgegenstehen kann.

Arbeitnehmer haben nach § 8 TzBfG Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung ihrer Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann den Teilzeitwunsch ablehnen, wenn ihm betriebliche Gründe entgegenstehen. Aus einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung zur Regelung der Lage der Arbeitszeit im Betrieb können sich Gründe ergeben, auf Grund derer der Arbeitgeber die Zustimmung zu der vom Arbeitnehmer gewünschten... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.11.2007
- 9 AZR 134/07 -

BAG zur gerichtlichen Zuständigkeit bei Verringerung der Arbeitszeit von Flugbegleiterinnen

Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Frage befasst, welches Recht bei der Klage auf Verringerung der Arbeitszeit einer deutschen Staatsangehörigen, die als Flugbegleiterin bei einer amerikanischen Fluggesellschaft arbeitet, anwendbar ist.

Nach § 27 Abs. 1 EGBGB unterliegt ein Vertrag grundsätzlich dem von den Parteien gewählten nationalen Recht. Bei Arbeitsverhältnissen darf diese Rechtswahl dem Arbeitnehmer nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des nationalen Rechts entziehen, das ohne die Rechtswahl anzuwenden wäre (Art. 30 Abs. 1 EGBGB). Maßgebend ist dabei, ob das Arbeitsverhältnis engere Verbindungen zu einem... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.11.2007
- 9 AZR 36/07 -

Bundesarbeitsgericht zum Teilzeitanspruch und tariflicher Härtefallregelung

Arbeitnehmer haben nach § 8 TzBfG Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann den Teilzeitwunsch ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Das ist der Fall, wenn die gewünschte Verringerung zu erheblichen Störungen tariflicher Arbeitszeitmodelle führt. Eine solche Beeinträchtigung kann darin liegen, dass der Arbeitnehmer, der den Teilzeitwunsch äußert, oder andere Arbeitnehmer nicht mit ihrer gesamten Arbeitszeit eingesetzt werden können. Die Störung ist schon deshalb erheblich, weil Ansprüche aus Annahmeverzug entstehen können und der Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht in vollem Umfang nachkommen kann.

Die Klägerin ist Flugbegleiterin bei einem Luftfahrtunternehmen. Sie wurde in einem bestimmten tariflichen Teilzeitmodell mit 46,67 % der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft eingesetzt. Mit dieser Arbeitszeit konnte sie nach den Flugplänen nur mit einem vollen Flugumlauf (Einsatz vom Abflug bis zum Rückflug) pro Monat beschäftigt werden. Einen weiteren Flugumlauf konnte sie frühestens... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.06.2007
- 9 AZR 82/07 -

Bundesarbeitsgericht zum Anspruch auf Elternteilzeit bei Einstellung einer "Ersatzkraft"

Elternteilzeit darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden

Der Arbeitgeber darf die Elternteilzeit einem Arbeitnehmer nur aus dringenden betrieblichen Gründen verwehren. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Solche Gründe könnten u. a. vorliegen, wenn der Arbeitsplatz nicht teilbar ist, der Arbeitnehmer mit der verringerten Arbeitszeit nicht eingeplant werden kann oder keine Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen. Der Anspruch auf Elternzeit dürfe vom Arbeitgeber auch nicht mit dem Hinweis abgelehnt werden, dass eine Ersatzkraft in Vollzeit eingestellt worden sei.

Nach § 15 Abs. 6 BEEG/BErzGG haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen ihren Arbeitgeber während der Elternzeit Anspruch auf eine zweimalige Verringerung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Dieser Anspruch auf sog. Elternteilzeit kann erstmals geltend gemacht werden, wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer verbindlich festgelegt hat, für welche Zeiträume Elternzeit „verlangt“... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2005
- 9 AZR 409/04 -

Verringerung der Wochenarbeitszeit - Unverhältnismäßige Kosten - Ersatzeinstellung

Begehrt ein Arbeitnehmer die Verringerung seiner wöchentlichen Arbeitszeit von 37,5 auf 30 Stunden nach § 8 TzBfG, so kann sich der Arbeitgeber nach § 8 Abs. 4 TzBfG darauf berufen, diesem Wunsch stünden betriebliche Gründe entgegen, weil die Einstellung einer Ersatzkraft erforderlich sei, durch deren Einarbeitung sowie laufende Schulungen unverhältnismäßige zusätzliche Kosten entstünden.... Lesen Sie mehr