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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 08.06.2020
- 7 L 366/20 -
Corona-Verbote: Auch Whisky-Tastings nach wie vor untersagt
Kein Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot zu erkennen
Nachdem das Verwaltungsgericht Aachen bereits das Verbot bestätigt hatte, in Shisha-Bars die Nutzung von Shisha-Pfeifen anzubieten, hat sie mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden, dass auch Whisky-Verkostungen nach wie vor untersagt sind. Die Kammer hat damit den Eilantrag einer Whiskyhändlerin abgelehnt, die solche Verkostungen in ihrem Ladenlokal anbietet.
Zur Begründung führt das Gericht aus, die Whisky-Verkostungen zählten zu den Veranstaltungen, die nach der Coronaschutzverordnung in ihrer aktuell geltenden Fassung nach wie vor verboten seien.Das Konzept der angebotenen Verkostungen gehe insbesondere über das reine Angebot gastronomischer Leistungen hinaus, die der Verordnungsgeber inzwischen nicht mehr grundsätzlich verbiete. Während bei der Zubereitung von Speisen und dem Angebot von Getränken in einem "normalen" Gastronomiebetrieb die Verköstigung des Gastes im Vordergrund stehe, diene eine Whisky-Verkostung zudem der Weiterbildung der Teilnehmer und auch der Bewerbung... Lesen Sie mehr
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