die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Verfassungsgerichtshof des Saarlandes“ veröffentlicht wurden
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 28.03.2011
- Lv 3/10, Lv 4/10 und Lv 6/10 -
VerfGH Saarland: Absolutes Rauchverbot ist verfassungsgemäß
Gewährung längerer Übergangsfristen als gesetzlich vorgesehen verfassungsrechtlich nicht geboten
Ausnahmen vom Rauchverbot für ausschließlich inhabergeführte Gaststätten mit einer Gastraumfläche von weniger als 75 Quadratmetern, in denen neben Getränken allenfalls kalte oder einfach zubereitete warme Speisen als begleitendes Angebot verabreicht werden sind künftig nicht mehr geboten. Damit gilt ab sofort ein absolutes Rauchverbot in allen saarländischen Gaststätten. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes.
Im vorliegenden Verfahren hatte der Verfassungsgerichtshof allein darüber zu entscheiden, ob das konkrete, durch den Landtag verabschiedete Konzept des einschränkungslosen Nichtraucherschutzes mit der Verfassung des Saarlandes vereinbar ist. Dabei hatte der Verfassungsgerichtshof insbesondere die Erforderlichkeit von Ausnahmeregelungen bzw. Übergangs- und Ausgleichsregelungen für die betroffenen Gaststättenbetreiber zu prüfen.Der Verfassungsgerichtshof hat bereits in seinem Urteil vom 1. Dezember 2008 in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Landesgesetzgeber angesichts des hohen Rangs des Gesundheitsschutzes... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 15.04.2010
- LV 5/09 -
Nächtliche Anordnung von Blutprobenentnahmen durch Polizeibeamte bei Verdacht einer Trunkenheitsfahrt nicht verfassungswidrig
Richterlicher Bereitschaftsdienst "rund um die Uhr" nicht nötig
Eine nächtliche Anordnung von Blutprobenentnahmen durch Polizeibeamte wegen Verdachts einer Trunkenheitsfahrt und eine daraus resultierende gerichtlich angeordnete vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und die Beschlagnahme des Führerscheins ist nicht verfassungswidrig. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes.
Hintergrund des Verfassungsbeschwerdeverfahrens ist, dass sich die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und die Beschlagnahme des Führerscheins des Beschwerdeführers auf das Ergebnis der Untersuchung einer Blutprobe stützen, deren Entnahme von Polizeibeamten angeordnet worden war, weil zum Zeitpunkt des Aufgreifens des Beschwerdeführers zur Nachtzeit kein richterlicher Bereitschaftsdienst... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 26.03.2009
- 10 L 159/09 -
Bei 18 Punkten ist in jedem Fall die Fahrerlaubnis weg - Auch bei Vielfahrern
18 Punkte oder mehr führen zu einer nicht widerleglichen gesetzlichen Ungeeignetheitsvermutung
Einem Autofahrer, der 18 Punkte oder mehr auf seinem Flensburger Konto erreicht hat, darf und muss sofort die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies hat das Saarländische Verwaltungsgericht in Saarlouis entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Autofahrer 18 Punkte im Verkehrszentralregister angesammelt. Die Straßenverkehrsbehörde entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis. Hiergegen wehrte sich der Mann. Er trug vor, dass er sich fast zweieinhalb Jahre "vollkommen beanstandungslos im Straßenverkehr verhalten habe". Außerdem fahre er beruflich im Jahr ca. 100.000 Kilometer. Er nehme damit... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 01.12.2008
- Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 -
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes lockert Rauchverbot für die Kleingastronomie
Die Verfassungsbeschwerde eines Gastwirts, der sich gegen die Bestimmung des saarländischen Nichtraucherschutzgesetzes wendet, die bei inhabergeführten Rauchergaststätten nur die Mithilfe von Familienangehörigen zulässt, war erfolgreich. Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass die angegriffene Regelung den Beschwerdeführer in seinem Recht auf Gleichbehandlung verletzt.
Der Verfassungsgerichtshof hat hierzu ausgeführt: "Die unterschiedliche Begünstigung der Betreiber inhabergeführter Gaststätten je nachdem, ob sie volljährige Familienangehörige zur Mithilfe heranziehen können oder ob ihnen dies - wie dem Beschwerdeführer - aus natürlichen Gründen verschlossen ist, hält einer verfassungsrechtlichen Prüfung am Maßstab des Gleichheitssatzes nicht stand.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 27.03.2008
- Lv 3/08 e. A. -
Saarland: Restaurantbetreiber und seine Ehefrau scheitern mit Antrag auf einstweilige Anordnungen gegen Nichtraucherschutzgesetz
Anträge sind unzulässig bzw. unbegründet
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das "Saarländische Nichtraucherschutzgesetz" abgewiesen.
Die Anträge eines Betreibers einer Gaststätte mit Restaurant und seiner bei ihm angestellten Ehefrau auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit der diese den teilweise den Vollzug des Gesetzes zur Regelung des Nichtraucherschutzes ausgesetzt wissen wollten, hatte vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes keinen Erfolg.a. Im Fall der Ehefrau scheiterte der Antrag... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 27.03.2008
- Lv 2/08 e. A. -
Saarland: Wasserpfeifenrauchen in "Shisha-Cafés" vorläufig weiterhin erlaubt
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat entschieden, dass Gaststätten, die ausschließlich das Rauchen von Wasserpfeifen anbieten ("Shisha-Cafés"), vorläufig weiter betrieben werden dürfen.
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat im Wege der einstweiligen Anordnung den Vollzug von Art. 1 § 2 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Regelung des Nichtraucherschutzes und zur Änderung des Feiertagsrechts vom 21.11.2007 insoweit einstweilen ausgesetzt, als das Rauchen von Wasserpfeifen in Gaststätten untersagt wird, die ausschließlich - von Nebenleistungen abgesehen - das Rauchen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 23.01.2006
- Lv 3/05 -
Verfassungsgerichtshof weist Antrag des Volksbegehrens "Rettet die Grundschulen im Saarland" auf Zulassung zurück
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat sich mit dem Volksbegehren "Rettet die Grundschulen im Saarland" befasst. Die Initiative hatte sich für eine Aufrechterhaltung von Grundschulen ausgesprochen, an denen in allen Klassenstufen nur eine Klasse oder durch Bildung von jahrgangsübergreifendem Unterricht insgesamt nur zwei Klassen gebildet werden könnten. Das geltende Recht geht demgegenüber von der grundsätzlichen Zweizügigkeit von Grundschulen aus. Die Landesregierung hatte den von rund 30.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützten Antrag, das Volksbegehren zuzulassen, am 17.5.2005 abgelehnt. Das hatte der Vertrauensmann des Volksbegehrens angefochten. Sein Antrag war erfolglos.
Zur Begründung hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ausgeführt, das Volksbegehren sei zwar nicht schon, wie die Landesregierung meine, unzulässig, weil es sich auf eine frühere, vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften vom 11.5.2005 geltende Rechtslage beziehe. Es sei aber "finanzwirksam" im Sinne des Art. 99 Abs.1 S.3 der Verfassung des Saarlandes.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
