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Mittwoch, 23. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Verfassungsgerichtshof Berlin“ veröffentlicht wurden

Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 20.12.2011
- VerfGH 155 A/11 -

Erfolgloser Eilantrag auf Wiederholung der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg bzw. Nichtanwendung der 3 %- Sperrklausel

Partei sieht Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit beeinträchtigt

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz - Tierschutzpartei hält die im Berliner Landeswahlgesetz vorgesehne 3 %-Sperrklausel bei der Wahl der Bezirksverordnetenversammlung für rechtswidrig. Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat einen diesbezüglichen Eilantrag der Partei abgewiesen.

Die 3 %-Sperrklausel ist in Art. 70 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung von Berlin und in § 22 Abs. 2 des Landeswahlgesetzes enthalten. Sie regelt, dass auf Bezirkswahlvorschläge, für die weniger als drei vom Hundert der Stimmen abgegeben werden, keine Sitze entfallen. Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Tierschutzpartei und eine ihrer Kandidatinnen halten die 3 %-Sperrklausel für verfassungswidrig und die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg vom 18. September 2011 für ungültig. Sie haben am 17. November 2011 den Verfassungsgerichtshof angerufen und ein Wahlprüfungsverfahren (VerfGH 155/11) eingeleitet, über das noch nicht entschieden ist. Zudem haben sie einen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 20.12.2011
- VerfGH 28/11 -

Numerus clausus für Bachelor-Studiengang Psychologie ohne ausreichende Rechtsgrundlage

Beschränkung der Zulassung zum Hochschulstudium darf nur ausnahmsweise für einzelne Studiengänge erfolgen

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat den Verfassungsbeschwerden zweier Bewerberinnen um einen Studienplatz für den Bachelor- Studiengang Psychologie an der Humboldt-Universität zu Berlin stattgegeben. Dem Numerus Clausus des Studiengangs fehlt es an ausreichender Rechtsgrundlage.

Die Beschwerdeführerinnen des zugrunde liegenden Streitfalls wandten sich mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die Ablehnung ihrer vorläufigen Hochschulzulassung außerhalb der von der Universität festgesetzten Zulassungszahl zum Wintersemester 2009/2010 für den damals neu eingeführten (und nicht in das bundesweite zentrale Vergabeverfahren einbezogenen) Studiengang „Bachelor of Science Psychologie“.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verfassungsgerichtshof Berlin, Urteil vom 20.12.2011
- VerfGH 159/10 -

Berliner Senat muss teilweise Einblick in Dokumente Senatsakten zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) geben

Erneute Organklage einer Abgeordneten gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Einsicht in Senatsakten zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe teilweise erfolgreich

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat der Organklage der Abgeordneten Kosche gegen die Ablehnung von Einsicht in bestimmte Dokumente aus den Senatsakten zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) teilweise stattgegeben.

Die Antragstellerin hatte erstmals im Juni 2007 gestützt auf Art. 45 Abs. 2 der Verfassung von Berlin - VvB - Einsicht in sämtliche bei den jeweiligen Senatsverwaltungen vorhandenen Akten und Archivakten zur Teilprivatisierung der BWB begehrt. Der federführende Senator für Finanzen (Antragsgegner) lehnte den Antrag seinerzeit teilweise ab. Mit Urteil vom 14. Juli 2010 - VerfGH 57/08... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verfassungsgerichtshof Berlin, Urteil vom 14.07.2010
- VerfGH 57/08 -

Klage gegen die Ablehnung von Einsicht in die Senatsakten zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe erfolgreich

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat der Klage der Abgeordneten Kosche gegen die Ablehnung von Einsicht in die Senatsakten zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe im Wesentlichen stattgegeben und die Rechtswidrigkeit der eine Akteneinsicht ablehnenden Entscheidungen des Senators für Finanzen festgestellt.

Der Verfassungsgerichtshof hat in dieser Entscheidung erstmals über das Akteneinsichtsrecht der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin nach Art. 45 Abs. 2 der Verfassung von Berlin - VvB - (eingeführt durch das Achte Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin vom 25. Mai 2006) entschieden. Art. 45 Abs. 2 VvB hat folgenden Wortlaut:"Jeder Abgeordnete hat das... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 03.11.2009
- VerfGH 184/07 -

Unterbringung in 5,25 m² großer Gefängniszelle verfassungswidrig

Auch im Strafvollzug muss menschenwürdiges Dasein erhalten bleiben

Die Unterbringung in einer 5,25 m² großen Gefängniszelle mit Verschlusszeiten zwischen 15 und fast 21 Stunden verstößt gegen die Menschenwürde. Die Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Strafgefangenen, der sich gegen die Art und Weise seiner Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt gewandt hatte, ist daher zulässig. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Berlin.

Der Beschwerdeführer war im Jahre 2004 zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe für einen Zeitraum von knapp drei Monaten in einem Einzelhaftraum von 5,25 m² Bodenfläche mit räumlich nicht abgetrennter Toilette untergebracht. In dem Raum war er zeitweise zwischen 15 und fast 21 Stunden unter Verschluss. Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist der Beschwerdeführer durch diese... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verfassungsgerichtshof Berlin, Urteil vom 06.10.2009
- VerfGH 143/08 -

Berliner Kita-Volksbegehren zulässig

Angestrebtes neue Kita-Gesetz greift nicht in aktuellen Haushaltsplan ein

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat entschieden, dass das von mehr als 58.000 Bürgern unterzeichnete Volksbegehren "Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin" zulässig ist und durchgeführt werden darf. Der Verfassungsgerichtshof gab damit einem Einspruch der Vertreter des Volksbegehrens gegen die Entscheidung des Senats von Berlin statt, mit der das Volksbegehren als unzulässig abgelehnt worden ist.

Trägerin des Volksbegehrens "Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin" ist eine Initiative des Landeselternausschusses Berliner Kindertagesstätten (LEAK). Gegenstand des Volksbegehrens ist eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 23. Juni 2005). Es sieht neue gesetzliche Regelungen... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verfassungsgerichtshof Berlin, Urteil vom 06.10.2009
- VerfGH 63/08 -

Volksbegehren zur Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zulässig

Sieg für Bürgerinitiative Berliner Wassertisch -

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat entschieden, dass das von mehr als 36.000 Bürgern unterstützte Volksbegehren "Schluss mit den Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" zulässig ist und durchgeführt werden darf. Der Verfassungsgerichtshof gab damit einem Einspruch des Vertreters des Volksbegehrens gegen die Entscheidung des Senats von Berlin statt, mit der das Volksbegehren als unzulässig abgelehnt worden ist. Das Volkbegehren geht auf eine Bürgerinitiative Berliner Wassertisch zurück. Diese hatte sich gegründet. Diese sieht in der Privatisierung den Grund für Preissteigerungen und Personalabbau und fordert, Verträge offen zu legen.

Gegenstand dieses Volksbegehrens ist der Entwurf eines "Gesetzes zur Publizitätspflicht im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft", mit dem die Offenlegung aller bestehenden und künftigen Abmachungen im Kernbereich der Berliner Wasserwirtschaft erreicht werden soll.Hintergrund des Volksbegehrens ist das Verfahren der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe,... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Verfassungsgerichtshof Berlin, Urteil vom 04.03.2009
- VerfGH 96/07 -

Verbot der gleichzeitigen Mitgliedschaft im Vorstand der Berliner Ärztekammer und im Verwaltungsausschuss oder Aufsichtsausschuss der Berliner Ärzteversorgung verfassungsgemäß

Gesetzgerber durfte Inkompatibilitätsregelungen schaffen

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat die Verfassungsbeschwerden von vier Ärzten, die dem Vorstand der Berliner Ärztekammer und der Berliner Ärzteversorgung angehören, gegen § 4 b Abs. 5 Satz 5 des Berliner Kammergesetzes (BerlKaG) als unbegründet zurückgewiesen.

Im Juni 2006 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin die bis dahin in weiten Teilen der Satzungshoheit der Heilberufskammern überlassene Ausgestaltung der Organisationsstruktur ihrer Versorgungseinrichtungen neu geregelt. Organe der Versorgungseinrichtung sind danach die Vertreterversammlung, der geschäftsführende Verwaltungsausschuss und der Aufsichtsausschuss. Nach § 4 b Abs. 5 Satz... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verfassungsgerichtshof Berlin, Urteil vom 04.03.2009
- VerfGH 199/06 -

Verfassungsbeschwerde von drei Universitäten gegen Zugangsregeln zum Masterstudium im Berliner Hochschulgesetz zurückgewiesen

Universitäten sollen zunächst den Verwaltungsrechtsweg beschreiten

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat die Verfassungsbeschwerde von drei Berliner Universitäten (Freie Universität, Humboldt-Universität und Technischen Universität) gegen Neuregelungen für Masterstudiengänge im Berliner Hochschulgesetz (§ 10 Abs. 5 Sätze 2 und 3 BerlHG) als unzulässig zurückgewiesen.

Im Juli 2006 sind im Berliner Hochschulgesetz die Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge neu geregelt worden. Ein Masterstudium kann danach in der Regel jeder aufnehmen, der einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erreicht hat. Nur für bestimmte Masterstudiengänge dürfen die Hochschulen an die Studienbewerber weitere Anforderungen stellen. Damit wollte der Gesetzgeber... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 27.10.2008
- VerfGH 86/08 -

Volksentscheid über den Flughafen Tempelhof muss nicht wiederholt werden

Abstimmungsverfahren war fehlerfrei

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat den Einspruch der ICAT Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof e.V. gegen die Feststellung des Scheiterns des Volksentscheides „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!“ zurückgewiesen.

Bei der Abstimmung am 27. April 2008 stimmten 529.880 Stimmberechtigte mit Ja. Damit wurde das notwendige Quorum von einem Viertel der Stimmberechtigten um 79.629 Stimmen verfehlt.Nach der Auffassung des Verfassungsgerichtshofs war das Abstimmungsverfahren nicht mit Fehlern behaftet, die sich auf das Ergebnis des Volksentscheids ausgewirkt haben können. Das Abgeordnetenhaus... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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