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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte (§ 278 BGB)“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.10.2006
- VIII ZR 102/06 -

Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

Mieter muss sich falsche Beratung des Mieterschutzvereins zurechnen lassen

Vermieter können das Mietverhältnis ordentlich kündigen, wenn der Mieter unberechtigt Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von insgesamt mehr als zwei Monatsmieten einbehalten hat und dies auf dem Verschulden eines Mieterschutzvereins beruht, der den Mieter insoweit fahrlässig falsch beraten hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die Beklagten, Mieter einer (nicht preisgebundenen) Wohnung der Klägerin, leisteten für die Zeit von Frühjahr 2004 bis Anfang 2005 keine Vorauszahlungen auf die Betriebskosten, obwohl diese nach dem Mietvertrag monatlich geschuldet waren. Der Einbehalt geschah auf Empfehlung des örtlichen Mieterschutzvereins, der den Beklagten dazu geraten hatte, weil die Vermieterin trotz Aufforderung keine Fotokopien der Rechnungsbelege zu Betriebskostenabrechnungen für vergangene Jahre übersandt hatte. In der Rechtsprechung wurde zu dieser Zeit noch unterschiedlich beurteilt, ob der Mieter preisfreien Wohnraums einen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.09.2006
- IV ZR 378/02, IV ZR 26/04, IV ZR 116/05, IV ZR 273/05 -

BGH zum Regressverzicht von Gebäudeversicherern des Vermieters

Umstrittene Rechtsfragen in vier Revisionsverfahren geklärt

Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dem Gebäudeversicherungsvertrag ein Regressverzicht des Versicherers für die Fälle zu entnehmen, in denen der Mieter einen Gebäudeschaden leicht fahrlässig (also weder grob fahrlässig noch vorsätzlich) herbeigeführt hat (siehe zum Beispiel Urteil vom 3. November 2004 - ).

Nunmehr hatte der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in vier Revisionsverfahren erneut über die Frage des Regressverzichts des Versicherers und über weitere damit zusammenhängende und in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und der Literatur umstrittene Rechtsfragen zu entscheiden.Im Ergebnis ergibt sich aus den vier Urteilen Folgendes:1. Der Senat hält... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.04.2006
- X ZR 198/04 -

Reisebüro haftet nicht wegen Unterlassens der Information, dass zur Einreise in das gebuchte Land ein Reisepass erforderlich ist

Hinweis ist nicht Aufgabe des Reisebüros

Ein Reisebüro haftet nicht dafür, wenn es einem Reisenden bei der Buchung nicht von sich aus mitteilt, dass für die Reise in das gebuchte Land ein Reisepass erforderlich ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der u. a. für das Reisevertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte im Jahr 2004 über die Frage zu entscheiden, ob ein Reisekunde von einem Reisebüro Schadensersatz verlangen kann, weil es ihn im Zuge der gewünschten Beratung über verschiedene in Frage kommende Pauschalreisen nicht von sich aus darüber informierte, dass bei der schließlich vom Kunden ausgewählten... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.11.2004
- VIII ZR 28/04 -

BGH zur Beweislast beim Wasserschaden

Wenn strittig ist, ob vermietete Räume infolge Mietgebrauchs beschädigt sind, so trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass die Schadensursache nicht aus dem Verhalten eines Dritten herrührt, für den der Mieter nicht haftet. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshof hervor.

Ein Wasserschaden kann einerseits vom Mieter oder einem Erfüllungsgehilfen herrühren. Allerdings können auch Dritte ursächlich sein, für die der Mieter nicht einstehen muss, z.B. Einbrecher, Handwerker des Vermieters oder der Vormieter mit Schlüsselbesitz.Im Streitfall muss der Vermieter darlegen und beweisen, dass eine externe Schadensursache auszuschließen ist. Das entschied der Bundesgerichtshof.... Lesen Sie mehr



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