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Bundespatentgericht, Urteil vom 15.12.2011
- 25 W (pat) 44/11 -
Keine Eintragung des Begriffs "Valentin" ins Markenregister
Als Hinweis auf den Valentinstag besitzt der Begriff "Valentin" lediglich eine beschreibende Funktion
"Valentin" in Verbindung mit verschiedenen Produktbezeichnungen kann sich ein Antragsteller nicht als Wortmarke schützen lassen. Es fehlt dem Wort an einer herkunftsweisenden Funktion, da es lediglich auf den Valentinstag verweist, nicht aber auf einen konkreten Produkthersteller. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundespatentgerichts hervor.
Im vorliegenden Fall wollte ein Antragsteller den Begriff "Valentin" als Wortmarke für Produkte wie Schokolade, Gebäck, Torten und Lebkuchen, die üblicherweise verstärkt zum Valentinstag in besonderer Form verkauft werden, in das Markenregister eintragen lassen.Das Deutsche Patent- und Markenamt wies den Antrag jedoch zurück mit der Begründung, der angemeldeten Marke fehle es an jeglicher Unterscheidungskraft. Sie weise hinsichtlich der beanspruchten Waren einen engen beschreibenden Bezug zum Valentinstag auf und könne damit keine auf einen bestimmten Hersteller hinweisende, also keine "herkunftsweisende", Bedeutung haben.... Lesen Sie mehr
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