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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Umtauschfrist“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 08.06.2010
- 241 C 20589/09 -
AG München zur Dauer der Gültigkeit unbenutzter Fahrkarten nach Tarifänderung
Gültigkeitsverlust von Fahrkarten nach drei Monaten bei Tarifänderung zulässig
Eine Klausel, wonach unbenutzte Fahrkarten des öffentlichen Personennahverkehrs nach einer Tarifänderung nur noch längstens 3 Monate gültig sind, ist wirksam. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall kaufte ein Münchner 2004 bei einem Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs, das dem Münchner Verkehrs- und Vertriebsverbund (MVV) angehört, Einzelfahrkarten und Streifenfahrkarten. Gültig war zu diesem Zeitpunkt der Tarif vom 1. April 2004.Die Fahrausweise trugen folgenden Aufdruck:“ Nach einer Preisänderung ist diese Fahrkarte noch längstens drei Monate gültig.“ Zum 1. April 2005 erfolgte eine Tarifänderung.Der MVV-Kunde hatte zu diesem Zeitpunkt noch drei unbenutzte Streifenkarten zu je 9,50 Euro, eine Streifenkarte, bei der noch ein Streifen unbenutzt war (Wert 0,95 Euro)... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.10.2005
- XI ZR 395/04 -
Umtauschfrist für Pfennig- und DM-Briefmarken wirksam
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Deutsche Post AG den Umtausch so genannter Pfennig- und DM-Briefmarken gegen neue Euro-Marken wirksam bis zum 30. Juni 2003 befristet hat.
Anlässlich der Währungsumstellung von Deutsche Mark auf Euro Anfang 2002 erklärte das Bundesministerium für Finanzen gemäß § 43 Abs. 1 PostG, dass Postwertzeichen, deren Nennwert ausschließlich in Pfennig angegeben ist, mit Wirkung vom 1. Juli 2002 ihre Gültigkeit verlieren. Die beklagte Deutsche Post AG bot den Umtausch solcher Briefmarken bis zum 30. Juni 2003 öffentlich an. Der Kläger,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 25.11.2004
- 14 U 15/04 -
Umtauschfrist für ungültige Briefmarken nach der Euro-Umstellung war angemessen
Das OLG Köln hat entschieden: Die von der Deutschen Post AG bis zum 30.06.2003 eingeräumte Frist zum Umtausch ungültiger Pfennig-Briefmarken in solche mit Euro-/Cent-Angabe ist wirksam.
Der Kläger, ein Briefmarkenhändler, verlangt von der beklagten Deutschen Post AG Zug- um-Zug gegen Einlieferung von Pfennig-Briefmarken im Nennwert von 95.000,00 DM die Herausgabe von Cent-Briefmarken im Gesamtwert von 48.572,73 Euro. Ende August 2003 reichte er bei der Beklagten von ihm selbst kurz zuvor weit unter Nominalwert erworbene Pfennig-Briefmarken, die durch das Bundesministerium... Lesen Sie mehr
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