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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „umgestürzter Baum“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 19.07.2023
- 113 C 18489/22 -
Parkhaus-Betreiber haftet nicht für Baumsturz auf Auto
Kein Anscheinsbeweis für Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Im Streit um Schadensersatz wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht wies das Amtsgericht München die Klage einer Münchnerin auf Zahlung von 2.875 EUR gegen die Trägerin eines Parkhauses in der Münchner Innenstadt ab.
Die Klägerin hatte ihren Pkw auf einer öffentlichen Straße gegenüber dem Parkhaus der Beklagten geparkt, für welches die Beklagte die Verkehrssicherungspflicht und die Baumpflege übernommen hatte. Gegen 4.00 Uhr morgens stürzte ein auf dem Gelände des Parkhauses stehender Laubbaum während eines Unwetters um und fiel mit der Krone auf den Pkw der Klägerin. Die Klägerin war der Auffassung, die Beklagte habe ihre Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf die Baumpflege verletzt. Hätte der Baum auf dem Gelände des Parkhauses ausreichende Standfestigkeit gehabt, so wäre er nach Ansicht der Klägerin auch bei den Wetterbedingungen am Schadenstag nicht umgestürzt.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 11.05.2017
- 7 U 29/15 -
Stadt haftet für fehlerhafte Baumkontrolle eines von ihr beauftragten privaten Sachverständigenbüros
Privater Sachverständiger als verlängerter Arm der Verwaltung
Beauftragt eine Stadt einen privaten Sachverständigen mit der Durchführung von Baumkontrollen, so haftet sie für Fehler bei der Begutachtung. Ihre haftungsrechtliche Verantwortung ist nicht auf die Verletzung von Kontroll- und Überwachungspflichten verkürzt. Der private Sachverständige ist vielmehr als verlängerter Arm der Verwaltung anzusehen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stürzte während eines Orkans im Juni 2014 eine Scheinakazie auf ein Pkw. Die Fahrzeugeigentümerin klagte aufgrund dessen gegen die Stadt auf Zahlung von Schadensersatz. Sie warf der Stadt eine unzureichende Kontrolle der Standfestigkeit des Baumes vor. Dies wies die Stadt zurück. Der Baum sei zuletzt 5 Monate vor dem Schadensfall von Mitarbeitern eines... Lesen Sie mehr
Landgericht Magdeburg, Urteil vom 26.04.2012
- 9 O 757/10 -
Grundstückseigentümer haftet für Schäden an Pkw durch umgestürzten Baum
Eigentümer muss zweimal im Jahr Baumschau durch Fachmann durchführen lassen
Stürzt ein Baum auf einen geparkten Pkw, muss der Grundstückseigentümer den Schaden bezahlen, wenn er den Baum nicht durch einen Fachmann ausreichend hat kontrolliert lassen. Dies entschied das Landgericht Magdeburg.
Im zugrunde liegenden Fall stürzte im Juli 2009 auf dem Hof des im Eigentum der Beklagten stehenden Grundstücks in Quedlinburg eine Zitterpappel auf den dort parkenden Pkw des Klägers und zerstörte das Fahrzeug. Seinen Schaden am Pkw in Höhe von über 6.000 Euro verlangte der Autofahrer von dem Baumbesitzer erstattet.Zu Recht, wie das Landgericht Magdeburg entschied.... Lesen Sie mehr
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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 09.11.2006
- 5 O 1112/06 -
Umgestürzter Baum: Stadt muss keinen Schadensersatz für beschädigtes Kirchengebäude zahlen
Stadt hat Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt
Die klagende Kirchengemeinde ist Eigentümerin einer Kirche in Osnabrück. Am 25.11.2005 stürzte aufgrund der an diesem Tag herrschenden katastrophen-ähnlichen Wetterbedingungen mit heftigen und langanhaltenden Schneefällen und starkem Sturm ein Straßenbaum auf die Kirche und richtete erhebliche Beschädigungen an.
Mit ihrer Klage hat die Kirchengemeinde von der beklagten Stadt Ersatz des von der Versicherung nicht übernommenen Sachschadens in Höhe von ca. 15.600,- € verlangt. Sie hat behauptet, zu dem Unfall sei es nur gekommen, weil die Stadt die Baumkontrolle nicht sachgerecht ausgeübt habe. Bei richtiger Einschätzung habe die Kastanie bereits vor dem Unfall entfernt werden müssen, weil sie... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 20.09.1995
- 4 U 1761/95 -
Umstürzender Baum beschädigt PKW - Grundstücksbesitzer haftet nur bei Verschulden
Keine Haftung, wenn Standunsicherheit nicht erkennbar war
Ein PKW-Halter, dessen Fahrzeug von einem umstürzenden Baum beschädigt wird, kann vom Baumeigentümer nur dann Schadensersatz verlangen, wenn diesen ein Verschulden trifft. Andernfalls muss der Geschädigte für seinen Schaden selbst aufkommen. Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht Nürnberg die Klage einer Autofahrerin gegen einen Grundstücksbesitzer ab.
Der PKW der Klägerin war während eines Winter-Sturms von einer entwurzelten Weißbuche getroffen worden und hatte einen Totalschaden erlitten. Nach Auffassung der Geschädigten hätte der Grundstücksbesitzer die Standunsicherheit erkennen und den Baum rechtzeitig beseitigen müssen. Demgegenüber hielten es die OLG-Richter für eine Überspannung der Verkehrssicherungspflicht, wollte man von... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.07.2004
- V ZR 33/04 -
Ausgleich zwischen Grundstücksnachbarn für Schäden, die durch das Umstürzen eines Grenzbaums verursacht wurden
Grenzbaum hätte in angemessenen Abständen auf Krankheitsbefall überwacht werden müssen
Der u. a. für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zum Ersatz von Schäden, die dem Nachbarn durch das Umfallen eines auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze stehenden Baumes entstanden sind, entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sind die Parteien (Mit-)Eigentümer benachbarter Grundstücke. Zumindest teilweise auf der Grundstücksgrenze stand eine alte Steineiche, die seit mehreren Jahren eine verringerte Belaubung sowie totes Holz in der Krone zeigte; außerdem hatte sich rings um den Stamm der Fruchtkörper eines Pilzes (Riesenporling) gebildet. Im Jahr 1996 ließ der Ehemann der... Lesen Sie mehr
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