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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Thüringer Landesarbeitsgericht“ veröffentlicht wurden

Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2018
- 6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17 -

Arbeitnehmer muss private Mobilfunknummer nicht an Arbeitgeber herausgeben

Pflicht zur Herausgabe der privaten Mobilfunknummer stellt erheblichen Eingriff in Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar

Das Thüringer Landes­arbeits­gericht hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer zur Absicherung eines Notfalldienstes außerhalb einer Rufbereitschaft nicht seine private Mobilfunknummer herausgeben muss.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein kommunaler Arbeitgeber das System seiner Rufbereitschaft zur Einrichtung eines Notdienstes geändert. In diesem Zusammenhang hatte er von den Arbeitnehmern die Bekanntgabe ihrer privaten Mobilfunknummer verlangt, um sie außerhalb des Bereitschaftsdienstes im Notfall erreichen zu können.Das Thüringer Landesarbeitsgericht entschied hierzu, dass es offen bleiben könne, ob überhaupt eine Anspruchsgrundlage bestünde. Zumindest sei ein Anspruch durch das Thüringer Landesdatenschutzgesetz begrenzt. Die Pflicht zur Herausgabe der privaten Mobilfunknummer stelle einen erheblichen Eingriff in das... Lesen Sie mehr

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Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11.06.2009
- 3 Sa 22/07 -

Thüringer LAG: Über hundert Mal verspätet zur Arbeit erscheinen rechtfertigt Kündigung

Hartnäckiges Fehlverhalten führt auch bei möglicher psychischer Krankheit zu schwerwiegenden Störung des Arbeitsverhältnisses

Kommt ein Arbeitnehmer ständig zu spät zur Arbeit, muss er mit seiner Entlassung rechnen. Nicht immer hilft ein ärztliches Gutachten, wonach man wegen einer psychischen Störung nicht in Lage ist, den Zeitpunkt des Arbeitsantritts selbst frei zu bestimmen. Dies geht aus einem Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts hervor.

Der Freistaat Thüringen beschäftigte seit 1991 den Mitarbeiter K. Er ist Jurist und studierter Diplompsychologe. Er arbeitete in gehobener Stellung, kam aber seit Beginn seiner Anstellung immer wieder zu spät zum Dienst. Anfangs blieb es bei mündlichen Rügen. Es folgten mehrere schriftliche Ermahnungen und Abmahnungen. Nun konnte K. nachlesen, dass auch er seine Arbeitszeit einhalten... Lesen Sie mehr




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