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Mittwoch, 23. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Thüringer Landesarbeitsgericht“ veröffentlicht wurden

Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11.06.2009
- 3 Sa 22/07 -

Thüringer LAG: Über hundert Mal verspätet zur Arbeit erscheinen rechtfertigt Kündigung

Hartnäckiges Fehlverhalten führt auch bei möglicher psychischer Krankheit zu schwerwiegenden Störung des Arbeitsverhältnisses

Kommt ein Arbeitnehmer ständig zu spät zur Arbeit, muss er mit seiner Entlassung rechnen. Nicht immer hilft ein ärztliches Gutachten, wonach man wegen einer psychischen Störung nicht in Lage ist, den Zeitpunkt des Arbeitsantritts selbst frei zu bestimmen. Dies geht aus einem Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts hervor.

Der Freistaat Thüringen beschäftigte seit 1991 den Mitarbeiter K. Er ist Jurist und studierter Diplompsychologe. Er arbeitete in gehobener Stellung, kam aber seit Beginn seiner Anstellung immer wieder zu spät zum Dienst. Anfangs blieb es bei mündlichen Rügen. Es folgten mehrere schriftliche Ermahnungen und Abmahnungen. Nun konnte K. nachlesen, dass auch er seine Arbeitszeit einhalten muss. Anderenfalls wird er eine Kündigung erhalten. Trotzdem kam er insgesamt mehr als hundert Mal zu spät zum Dienst. Er begründete seine Verspätungen mit allerlei Gründen und vor allem mit der fehlerhaften Zeiterfassung im Amt. Nach langen Querelen mit Kollegen und... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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