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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tarifermäßigung“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.12.2021
- VI R 23/19 -

Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstunden­vergütungen

Zeitraum von mehr als zwölf Monaten als Voraussetzung zur Tarifermäßigung

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass nachgezahlte Überstunden­vergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungs­zeitraum­übergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind.

Mit steigendem Einkommen erhöht sich die Einkommensteuer progressiv. Werden Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit nicht laufend, sondern in einer Summe ausgezahlt, führt der Progressionseffekt zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Steuer(mehr)belastung. Um die progressive Wirkung des Einkommensteuertarifs bei dem zusammengeballten Zufluss von Lohnnachzahlungen zu mildern, sieht das Gesetz die Besteuerung dieser Nachzahlungen mit einem ermäßigten Steuersatz vor. Voraussetzung ist allerdings, dass die Nachzahlung sich auf die Vergütung für eine Tätigkeit bezieht, die sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume er-streckt und einen Zeitraum... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.01.2013
- III R 84/11 -

Honorareinnahmen eines Rechtsanwalts aus der Bearbeitung eines mehrjährigen Mandats sind keine außerordentlichen Einkünfte

Mehrjährige Tätigkeiten bei Rechtsanwälten und anderen Freiberuflern nicht unüblich

Die Vereinnahmung eines berufsüblichen Honorars für die mehrere Jahre andauernde Betreuung eines Mandats führt bei einem Rechtsanwalt nicht zu außerordentlichen Einkünften. Dies entschied der Bundesfinanzhof, der damit seine langjährige Rechtsprechung bestätigte.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Rechtsanwalt, bearbeitete über mehrere Jahre hinweg ein größeres Erbrechtsmandat. Nach - erfolgreichem - Abschluss des Auftrags erhielt er von seinen Mandanten eine hohe Honorarzahlung. Er sah in dieser Zahlung eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit und beantragte daher die Anwendung der Tarifermäßigung gemäß § 34 Abs. 2 Nr.... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.01.2008
- VI R 44/07 -

Steuerberechnung beim Zusammentreffen von Tarifermäßigung und Progressionsvorbehalt

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Entscheidungen dazu Stellung genommen, in welcher Weise die Einkommensteuer zu berechnen ist, wenn die Tarifvorschriften des § 32 b des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (Progressionsvorbehalt) und des § 34 Abs. 1 EStG (Tarifermäßigung) zusammentreffen, z.B. bei Erhalt einer ermäßigt besteuerten Abfindung und nachfolgendem Bezug von steuerfreiem, aber progressionserhöhend wirkenden Arbeitslosengeld. Das EStG sieht für diesen Fall keine eindeutige Berechnungsmethode vor. Der BFH hat sich für eine Berechnungsreihenfolge entschieden, nach der sich die Wirkung der progressionserhöhenden Einkünfte nicht durch die Methode durch Berechnung der Tarifermäßigung verschärft.

Das Urteil vom 17. Januar 2008 VI R 44/07 (siehe auch: BFH, Urteil v. 15.11.2007 - VI R 66/03 -) betraf einen Fall, in dem bei der Steuerberechnung neben der Ermäßigungsvorschrift des § 34 Abs. 1 EStG der (positive) Progressionsvorbehalt --gegenläufige-- steuererhöhende Wirkung entfaltete. Im Streitfall erhielt die Klägerin ermäßigt zu besteuernden Arbeitslohn für mehrere Jahre und... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.11.2007
- VI R 66/03 -

BFH bestimmt Steuerberechnungsmethode bei Zusammentreffen von Tarifermäßigung und Progressionsvorbehalt

Der Bundesfinanzhof hat dazu Stellung genommen, in welcher Weise die Einkommensteuer zu berechnen ist, wenn die Tarifvorschriften des § 32 b des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (Progressionsvorbehalt) und des § 34 Abs. 1 EStG (Tarifermäßigung) zusammentreffen, z.B. bei Erhalt einer ermäßigt besteuerten Abfindung und nachfolgendem Bezug von steuerfreiem, aber progressionserhöhend wirkenden Arbeitslosengeld. Das EStG sieht für diesen Fall keine eindeutige Berechnungsmethode vor. Der Bundesfinanzhof hat sich für eine Berechnungsreihenfolge entschieden, nach der sich die Wirkung der progressionserhöhenden Einkünfte nicht durch die Methode durch Berechnung der Tarifermäßigung verschärft.

Dem Urteil vom 15. November 2007 VI R 66/03 zum negativen Progressionsvorbehalt lag ein Fall zugrunde, in dem dem Kläger nach einem Arbeitsrechtsstreit Lohn für mehrere Jahre nachgezahlt wurde, der der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG unterlag. Hiervon wurde ein Teilbetrag unmittelbar an das Arbeitsamt ausgezahlt, da der Kläger während des Arbeitsrechtsstreits zunächst Arbeitslosengeld... Lesen Sie mehr



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