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Mittwoch, 23. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Ulm“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Ulm, Urteil vom 14.07.2010
- S 8 AS 3142/09 -

Mutter mit schwerstbehindertem Ehemann hat Anspruch auf Mehrbedarfsleistungen für Alleinerziehende

Entscheidend ist nicht rechtlicher Status "Alleinerziehend", sondern alleinverantwortliche Pflege und Erziehung minderjähriger Kinder

Eine Mutter, die mit ihren minderjährigen Kindern und ihrem schwerstbehinderten Ehemann in einem Haushalt wohnt und Hartz IV bezieht, hat Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende. Dies entschied das Sozialgericht Ulm.

Im zugrunde liegenden Fall leidet der Ehemann der Klägerin an einer langsam fortschreitenden amyotrophen Lateralsklerose. Es handelt sich hierbei um eine unheilbare degenerative Erkrankung des motorischen Nervensystems, die sich in einer zunehmenden Muskelschwäche äußert. Der Ehemann der Klägerin sitzt im Rollstuhl, ist vom Hals abwärts gelähmt, kann den Kopf nur noch mit Mühe halten, wird aufgrund einer Schluckstörung über eine Sonde ernährt und 16 Stunden täglich über eine Maske beatmet.Der beklagte Grundsicherungsträger forderte von der Klägerin im vorliegenden Fall einen bereits gewährten Mehrbedarf für Alleinerziehende zurück.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Sozialgericht Ulm, Urteil vom 23.09.2004
- S 1 KR 427/03, S 1 KR 428/03 und S 1 KR 429/03 -

Sonderkündigungsrecht für Mitglieder bei Vereinigung von Betriebskrankenkassen

Gehen zwei Betriebskrankenkassen eine freiwillige Vereinigung (§ 150 SGB V) ein und setzen ab Vereinigung einen höheren Beitragssatz fest, rechtfertigt dies eine außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft.

Das Sonderkündigungsrecht gemäß § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V besteht dann, wenn vor der Vereinigung die eine der Betriebskrankenkassen wesentlich mehr Versicherte und Mitglieder hatte als die andere Betriebskrankenkasse (290.000 zu 16.000 Mitglieder). Gehen zwei Betriebskrankenkassen eine freiwillige Vereinigung (§ 150 SGB V) ein und setzen ab Vereinigung einen höheren Beitragssatz... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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