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Mittwoch, 23. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Trier“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Trier, Urteil vom 21.07.2010
- S 1 AS 256/10 -

Empfänger von Arbeitslosengeld II können nicht die Übernahme der Kosten für eine zu hohe Stromrechnung verlangen

Übernahme von Kosten muss "gerechtfertigt" sein

Liegt eine Notsituation vor, in der ein Antragsteller von Obdachlosigkeit bedroht ist, so können finanzielle Hilfen gewährt werden. Auch das Abstellen des Stroms in der kalten Jahreszeit kann eine vergleichbare Notlage begründen, da eine Unterkunft dann möglicherweise unbewohnbar wird. Jedoch muss der Hilfesuchende zunächst alle Möglichkeiten der Selbsthilfe ausgeschöpft haben. So ist eine zu hohe Stromrechnung durch das Reduzieren des Stromverbrauchs zu vermeiden. Erfolgt dies nicht, so kann auch die Gewährung eines einmaligen Darlehens die Notsituation nicht dauerhaft verbessern. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Trier hervor.

Im vorliegenden Fall verlangte eine Bezieherin von Arbeitslosengeld die Übernahme ihrer viel zu hohen Stromrechnung von der Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit. Die geschiedene Frau lebte in einem Einfamilienhaus, das im Eigentum ihres Mannes und ihr selbst stand. Das Haus verfügte über eine Öl-Zentralheizung, die Warmwasserversorgung erfolgt über einen Durchlauferhitzer. Ende des Jahres 2009 wurde die Frau arbeitslos und erhielt seitdem Unterstützung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch. In einem Antrag verlangte sie ein Darlehen von der Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit, um die Forderung des Stromversorgers in Höhe von 5.065 Euro auszugleichen.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Sozialgericht Trier, Beschluss vom 16.10.2008
- S 3 ER 85/08 R -

Rentner seit 1 Jahr verschollen - Rentenversicherung muss Rente weiter zahlen

Kein Lebenszeichen

Die gesetzliche Rentenversicherung darf einem Rentner, der seit einem Jahr verschollen ist, nicht die Altersrente streichen. Dies entschied das Sozialgericht Trier.

Im zugrunde liegenden Fall ist ein im Februar 1938 geborener Mann seit dem 4.9.2007 verschollen. Ein Rechtsanwalt wurde zum Abwesenheitspfleger des Rentners bestellt. Die Rentenversicherung fragte beim Rechtsanwalt nach dem Aufenthaltsort des Verschollenen. Hierzu konnte der Anwalt keine Angaben machen.Die Rentenversicherung stellte daher die Rentenzahlungen mit... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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