die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Münster“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Münster, Urteil vom 25.08.2010
- S 11 KR 108/08 -
SG Münster: Kosten einer Hyperthermiebehandlung erstattungsfähig
Gericht bejaht Kostenübernahme trotz Ausschluss der Behandlungsmethode aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung
Das Sozialgericht Münster hat die Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine Tiefenhyperthermiebehandlung bejaht und sich dabei auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Übernahme der Kosten für eine neue ambulante Behandlungsmethode bei lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen berufen.
Die Hyperthermie ist eine Behandlungsmethode, bei der die Temperatur des Körpergewebes künstlich erhöht wird. Bei Krebserkrankungen wird diese Behandlungsmethode in Kombination mit einer Strahlen- oder Chemotherapie in Einzelfällen angewandt.Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (GBA) hat mit Beschluss vom Januar 2005 die Aufnahme der Hyperthermie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung abgelehnt.Das Sozialgericht Münster hat trotz dieser Entscheidung des GBA die Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine Tiefenhyperthermiebehandlung, die zusammen mit einer Chemotherapie... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Münster, Urteil vom 20.08.2010
- S 6 P 111/10 -
SG Münster: Veröffentlichung von Transparenzberichten mit Pflegenoten rechtswidrig
Bewertungssystem misslungen
Das Sozialgericht Münster hat in einem Klageverfahren eines Pflegeheims die Veröffentlichung eines so genannten Transparenzberichts im Internet untersagt.
Das Sozialgericht Münster begründete seine Entscheidung damit, dass die Beurteilungskriterien nicht geeignet seien, die von den Pflegeheimen erbrachten Leistungen und deren Qualität sachgerecht zu beurteilen. Eine wissenschaftliche Studie vom Juli 2010 habe ergeben, dass nur zwei von 64 Einzelnoten den vom Gesetzgeber geforderten Maßstab der Ergebnisqualität beträfen. Ganz überwiegend... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Münster, Beschluss vom 26.05.2010
- S 6 P 35/10 ER -
SG Münster: Veröffentlichung von Transparenzberichten über Pflegeheime unzulässig
Gericht hält Gewichtung einzelner Bewertungskriterien für ungeeignet
Das Sozialgericht Münster hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Veröffentlichung eines so genannten Transparenzberichts über die Ergebnisse der vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) durchgeführten Prüfung der Pflegeleistungen einer Pflegeinrichtung im Internet bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren untersagt.
Das Sozialgericht Münster wich mit dieser Entscheidung von der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in vergleichbaren Fällen ab (vgl.: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 10.05.2010 - L 10 P 10/10 B ER -). Anders als das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält das Sozialgericht Münster die Regelungen in der den Prüfungen der Pflegeeinrichtungen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Münster, Beschluss vom 18.01.2010
- S 6 P 202/09 ER -
SG Münster: Ergebnisse einer Qualitätsprüfung in Pflegeheim dürfen nicht im Internet veröffentlicht werden
Veröffentlichungen beruhen auf unsicheren Tatsachengrundlagen und stellen Wettbewerbsnachteil dar
Eine Pflegeeinrichtung kann im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Veröffentlichung der Ergebnisse einer vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführten unangemeldeten Qualitätsprüfung im Internet verhindern. Dies entschied das Sozialgericht Münster.
Die Pflegeeinrichtung, deren Heim- und Pflegeleitung am Prüftag nicht anwesend war, hatte sich u.a. gegen die Bewertung mit der Gesamtnote "mangelhaft" im Qualitätsbereich "Pflege und medizinische Versorgung" gewandt.Eine Veröffentlichung der Note "mangelhaft" im Internet lasse erhebliche Wettbewerbsnachteile, einen Rückgang der Belegungszahlen und damit einen wirtschaftlichen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Münster, Urteil vom 02.06.2008
- S 14 R 110/07 -
Gericht lockert Anforderungen an Anerkennung einer Ersatzzeit
Anerkennung von Ersatzzeiten für Rußlanddeutsche
Zeiträume, in denen Personen deutscher Volkszugehörigkeit in den fünfziger Jahren in der früheren Sowjetunion der Kommandanturaufsicht unterworfen waren, können als Ersatzzeit rentensteigernd berücksichtigt werden. Dies hat das Sozialgericht Münster entschieden.
Voraussetzung für die Anerkennung einer Ersatzzeit ist u.a., dass bei der betroffenen Person der Wille zur Ausreise aus der früheren Sowjetunion bestand. An den Nachweis eines solchen Ausreisewillens dürfen nach dem Urteil des Sozialgerichts Münster keine strengen Anforderungen gestellt werden.Wegen der politischen Verhältnisse in der früheren UdSSR während der Zeit... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Münster, Urteil vom 20.02.2008
- S 3 AL 62/07 -
Kein Arbeitslosengeldanspruch für die Zeit des Besuchs eines Berufskollegs
Die gesetzliche Vermutung, das Schülern oder Studenten einer Schule, Hochschule oder sonstigen Ausbildungsstätte gemäß § 120 Abs. 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch nur versicherungsfreie Beschäftigungen ausüben, gilt auch für den Besuch eines Berufskollegs. Dies hat das Sozialgericht Münster entschieden.
Bei Schülern oder Studenten einer Schule, Hochschule oder sonstigen Ausbildungsstätte wird gemäß § 120 Abs. 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch widerlegbar vermutet, dass sie nur versicherungsfreie Beschäftigungen ausüben können. Hierdurch wird für den Regelfall ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgeschlossen.Nach einem Urteil des Sozialgerichts Münster gilt diese gesetzliche... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Münster, Urteil vom 30.11.2007
- S 5 AS 35/06 -
Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz schließen Anspruch auf ALG II aus
Das Sozialgericht Münster hat entschieden, dass das Arbeitslosengeld II um die während einer Wehrübung gezahlten Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz gekürzt werden darf, weil es sich um Einkommen des ALG II-Empfängers handelt.
Die Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz sind - so das Gericht - in dem Monat der Auszahlung auf das ALG II anzurechnen. Das Sozialgericht Münster hat entschieden, dass das Arbeitslosengeld II um die während einer Wehrübung gezahlten Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz gekürzt werden darf, weil es sich um Einkommen des ALG II-Empfängers handelt. Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Münster, Beschluss vom 02.04.2007
- S 5 AS 55/07 ER -
Hartz IV: Gardinen sind Erstausstattung für Wohnung
Für geordnete Haushaltsführung notwendig
Wenn bei einem ALG-II-Empfänger nach einem Umzug die Gardinen aus der früheren Wohnung nicht mehr passen oder er gar zuvor gar keine hatte, muss die zuständige Hartz-IV-Behörde (Arge/Jobcenter) die Anschaffung neuer Gardinen bezahlen. Dies hat das Sozialgericht Münster entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall zog ein Hartz-IV-Empfänger (Antragsteller) in eine neue Wohnung um. Die Arge lehnte einen Antrag auf Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung ab. Der Antragsteller beantragte u. a. die Übernahme von Kosten für die Anschaffung einer Gardine, weil die Nachbarn der gegenüberliegenden Häuser in seine Wohnung einsehen könnten. Da die Arge die Übernahme der... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Münster, Urteil vom 19.12.2007
- S 3 KG 19/06 -
Mietkosten beim Kinderzuschlag in voller Höhe berücksichtigungsfähig
Bei der Berechnung des Einkommens des Antragstellers sind die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung jedenfalls so lange mindernd zu berücksichtigen, wie es der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, diese Kosten zu senken. Dies hat das Sozialgericht Münster entschieden.
Nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz wird Personen mit Erwerbseinkommen ein Kinderzuschlag für im Haushalt lebende, unverheiratete Kinder unter 25 Jahren gezahlt, um den Eintritt der Hilfebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch II zu verhindern. Dadurch soll vermieden werden, dass Eltern nur wegen der Unterhaltsbelastung für die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder Sozialleistungen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Münster, Urteil vom 25.09.2007
- S 2 EG 26/07 -
Einmalzahlungen beim Elterngeld nicht berücksichtigungsfähig
Regelungen verfassungsgemäß
Bei der Berechnung des Elterngelds sind - entsprechend den Regelungen beim Mutterschaftsgeld - Einmalzahlungen, wie z.B. das 13. Monatsgehalt, Weihnachtszuwendungen, Provisionen oder Gratifikationen nicht berücksichtigungsfähig.
Das Sozialgericht Münster hat die Verfassungsmäßigkeit der maßgeblichen Regelung bejaht.Der Gesetzgeber habe sich bei der Ausgestaltung des Elterngelds - so das Gericht - innerhalb des ihm zustehenden weiten Gestaltungsspielraums gehalten. Unerheblich ist nach Auffassung des Gerichts, dass Arbeitgeber verstärkt dazu übergegangen sind, das 13. Monatsgehalt verteilt auf das... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
