die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Kassel“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Kassel, Beschluss vom 01.11.2010
- S 12 KR 34/10 ER -
SG Kassel: Vermutung einer erheblichen Brustkrebsbelastung führt nicht zu Anspruch auf prophylaktische beidseitige Brustamputation
Behandlungsanspruch allein wegen beginnender Entwicklung einer Karzinophobie und daraus resultierender psychischer Beeinträchtigungen besteht nicht
Sofern eine erhebliche Brustkrebsbelastung lediglich vermutet, aber als Genmutation diagnostisch mit den hierfür vorgesehenen Tests genetisch nicht nachgewiesen werden kann, besteht gegenüber der Krankenkasse kein Anspruch auf prophylaktische beidseitige Brustamputation mit anschließendem sofortigen Wiederaufbau der Brüste im Sinne einer Sofortrekonstruktion. Dies hat das Sozialgericht Kassel entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stellte eine 43 Jahre alte Versicherte gegenüber ihrer Krankenkasse einen Antrag auf prophylaktische beidseitige Brustamputation mit anschließendem sofortigen Wiederaufbau der Brüste im Sinne einer Sofortrekonstruktion. Der Antrag folgte auf Empfehlung ihres seit Jahren behandelnden Frauenarztes, ihrer Psychotherapeutin und eines plastischen Chirurgen. Diese hatten einerseits auf eine familiäre Krebsbelastung durch Mutter und Großmutter der Antragstellerin sowie langjährige massive zystische Veränderungen der Brüste der Antragstellerin verwiesen und andererseits eine hieraus bereits entstandene Karzinophobie mit erheblichen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Kassel, Beschluss vom 01.11.2010
- S 12 SO 39/10 ER -
SG Kassel zu den Anforderungen an einen "Grundsicherungsrelevanten Mietspiegel"
Streit um angemessenen Mietpreis für 1-Zimmer-Wohnungen
Der "Grundsicherungsrelevante Mietspiegel für die Stadt Kassel mit Stand vom 01.09.2010" und das diesem zugrunde liegende Konzept zur Bemessung von angemessenen Unterkunftskosten für das Stadtgebiet Kassel entspricht nicht den Anforderungen nach dem SGB 12, so das Sozialgericht Kassel in seinem Beschluss.
Nachdem bereits die bisherige Pauschalierung von Unterkunftskosten im Bereich der Sozialhilfe nach § 29 SGB 12 durch die Stadt Kassel rechtswidrig war (SG Kassel, Beschluss vom 28.10.2009, S 12 SO 17/09 ER im Anschluss an SG Kassel, Urteil vom 15.07.2009, S 7 AS 608/06, S 7 AS 404/07), muss die Stadt Kassel der Berechnung der sogenannten Grundsicherung im Alter an angemessene Kosten... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
