die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Karlsruhe“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 16.03.2012
- S 1 VG 4035/11 -
Keine Opferentschädigung für schwere Gesichts- und Armverletzung bei Schlägerei
Opfer hat Schädigung im Wesentlich mit verursacht
Provoziert jemand leichtfertig eine Auseinandersetzung, die zu einer Prügelei führt, bei der er schwer verletzt wird, hat er keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Eigenes völlig grundloses und provokatives Verhalten gegenüber anderen ist in höchstem Maße als leichtfertig anzusehen. Ein Geschädigter kann daher nicht erwarten, dass die Allgemeinheit für einen dabei erlittenen Körperschaden aufkommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
Im zugrunde liegenden Fall besuchten der Kläger und der Schädiger O., beide nigerianische Staatsangehörige, in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 2009 - getrennt voneinander - eine Veranstaltung in einem Club in K. Dort traf der Kläger einen nicht näher identifizierten „alten Bekannten“ aus der Zeit im Asylbewerberheim mit O. zusammenstehend an. Aus Eifersucht sagte der Kläger in Anwesenheit des O. und für diesen hörbar sinngemäß zu dem Freund, der in Begleitung seiner Frau anwesend war, dieser solle aufpassen, da manche Leute jemanden begrüßten, tatsächlich aber nur an dessen Frau interessiert seien. Mit dieser Bemerkung wollte der Kläger O. charakterisieren,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 17.02.2012
- S 1 SO 3144/11 -
Hilfeempfänger darf Pflegeheim nicht ohne Rücksprache mit Sozialhilfeträger wechseln
Kein Wunsch- und Wahlrecht eines Hilfeempfängers bei unverhältnismäßigen Mehrkosten
Ein Hilfeempfänger darf ein Pflegeheim nicht ohne Rücksprache mit dem zuständigen Sozialhilfeträger wechseln. Ist ein solcher Wechsel zudem mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden, steht dem Hilfeempfänger kein Wunsch- und Wahlrecht zu. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Im zugrunde liegenden Fall war die 1919 geborene, pflegebedürftige Klägerin von September 2009 bis Ende September 2010 vollstationär in einem Altenpflegeheim, in einem Einzelzimmer untergebracht. Der beklagte Sozialhilfeträger übernahm die dort anfallenden Heimkosten von kalendertäglich 76, 73 Euro im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII.Am 30. September 2010... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 25.02.2010
- S 4 U 2233/09 -
Wird der Arbeitsweg für ein Privatgespräch unterbrochen, besteht kein Unfallversicherungsschutz
Finale Handlungstendenz des Versicherten muss auf das Zurücklegen des Arbeitsweges gerichtet sein, damit Unfallversicherungsschutz besteht
Der Weg von der Arbeit zum Wohnort ist nur vom Schutz der Arbeitsunfallversicherung erfasst, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So darf der Versicherte seinen Arbeitsweg nicht aus privaten Gründen, die nichts mehr mit der eigentlichen Arbeit beziehungsweise dem Zurücklegen des Arbeitsweges zu tun haben, unterbrochen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
Der Kläger im vorliegenden Fall wollte einen Unfallschaden als Arbeitsunfall gerichtlich durchsetzen, nachdem die Versicherung eine Haftung für den entstandenen Schaden ausgeschlossen hatte. Der Kläger wurde während des Rückwärtsfahrens eines Lkw zwischen dem Fahrzeug und einer Gebäudewand eingequetscht, so dass eine sofortige intensiv-medizinische Behandlung nötig war.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.01.2012
- S 1 U 2650/11 -
Unfall bei Mithilfe unter Freunden steht nicht immer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Hilfe als Freundschaftsdienst als Gegenleistung für selbsterhalte Gefälligkeit nicht vom Unfallschutz umfasst
Kommt es zu einem Unfall bei einer Mithilfe unter Freunden, ist dieser Unfall nicht immer vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. Bei Gefälligkeitsleistungen unter Verwandten und Freunden ist darauf abzustellen, ob das Familienmitglied/der Freund eine Gefälligkeit erweist, die durch die Stärke des Verwandtschafts- bzw. Freundschaftsverhältnisses geprägt ist, oder ob es sich um eine ernstliche Tätigkeit handelt, die über das hinausgeht, was allgemein in Verwandtschafts- bzw. Freundschaftsbeziehungen gefordert und normalerweise von abhängig Beschäftigten erbracht wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
Der zum Unfallzeitpunkt arbeitslose Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist gelernter Zimmermann und mit dem Bauherrn, einem Lehrer befreundet. Er half ab Mitte August 2010 dem Bauherrn unentgeltlich bei der Errichtung eines Carports auf dessen Grundstück. Am vierten Tag seiner Hilfeleistung verletzte sich der Kläger bei Dachstuhlarbeiten mit einer Kreissäge am rechten Oberschenkel.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 02.11.2011
- S 1 KO 4475/11 -
SG Karlsruhe: Keine Erstattung von Taxikosten für An- und Abreise zur Gerichtsverhandlung ohne objektive Notwendigkeit
Kosten lediglich in Höhe der – fiktiven – Nutzung eines Privat-PKW erstattungsfähig
Besteht objektiv keine Notwendigkeit, für die An- und Abreise zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung ein Taxi zu benutzen, sind lediglich die Kosten für die - fiktive - Benutzung eines Privat-PKW erstattungsfähig. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Im zugrunde liegenden Streitfall machte der u.a. an einer gemischten Angst und Depression sowie einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren bei Zustand nach Non-Hodgkin-Lymphom leidende Kläger vor dem Sozialgericht Karlsruhe gegen den Rentenversicherungsträger einen Anspruch auf Gewährung von Versichertenrente wegen voller Erwerbsminderung geltend.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.08.2011
- S 1 SB 5864/09 -
SG Karlsruhe: Behinderungsbedingte Bindung an das Haus ist Voraussetzung für Nachteilsausgleich "RF"
Schwerbehinderter Mensch muss behinderungsbedingt praktisch an Haus oder Wohnung gebunden sein
Die Zuerkennung des Nachteilsausgleichs „RF“ (Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht) setzt neben einer schwergradigen Seh- und/oder Hörminderungen eine nicht nur vorübergehende Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) i.S.d. SGB IX von wenigstens 80 voraus. Darüber hinaus ist es Voraussetzung, dass der schwerbehinderte Mensch ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann und behinderungsbedingt praktisch an das Haus oder seine Wohnung gebunden ist. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte eine Frau auf Zuerkennung des Nachteilsausgleichs „RF“ (Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht), deren GdB u.a. wegen einer Hirnleistungsschwäche, einer Knieendoprothesenversorgung, einer chronischen Bronchitis und eines unwillkürlichen Harnverlustes mit 90 festgestellt war und der die Nachteilsausgleiche „G“ (erhebliche Gehbehinderung)... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.07.2011
- S 1 SO 1329/11 -
Übernahme von Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln: Einkommen des nicht getrennt lebenden Ehegatten darf berücksichtigt werden
Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des Ehegatten im Rahmen der Prüfung der Bedürftigkeit des Hilfesuchenden nicht zu beanstanden
Die Heranziehung des nicht getrennt lebenden Ehegatten für die Übernahme von Bestattungskosten einer verstorbenen Hilfeempfängerin, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.
Im zugrunde liegenden Streitfall begehrte der Kläger vom beklagten Sozialhilfeträger die Übernahme der Kosten für die Bestattung der verstorbenen Hilfeempfängerin, seiner Schwester.Der Beklagte lehnte dies mit der Begründung ab, dass der Kläger nicht bedürftig sei. Er könne die notwendigen Beerdigungskosten in vollem Umfang aus dem (den Vermögensfreibetrag übersteigenden)... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.07.2011
- S 1 SO 4882/09 -
SG Karlsruhe: Qualifizierte Hilfskraft ist ausreichend für Schulbegleitung behinderter Kinder
Sozialhilfeträger hat nicht die Aufgabe sonderpädagogische Förderung in die eigene Hand zu nehmen
Der Sozialhilfeträger muss keine Kostenübernahme für eine pädagogische Fachkraft als Schulbegleitung für behinderte Menschen übernehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
Der Kläger des vorliegenden Falls leidet an einer kryptogenen Epilepsie und einer Sprach- und Entwicklungsstörung im Sinne eines frühkindlichen Autismus.Der Kläger hat im streitbefangenen (ersten) Schuljahr eine in freier Trägerschaft geführte Schule für seelenpflegebedürftige Kinder und Jugendliche besucht. Der beklagte Sozialhilfeträger hat ihm als Leistung der... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.07.2011
- S 1 SO 5198/10 -
Vollstationäre Heimunterbringung: Mutter eines behinderten Kindes muss Kosten der Eingliederungshilfe in Höhe der häuslichen Ersparnis tragen
Auf Erfahrungswerten der Hilfeträger beruhende Pauschalierungen oder Schätzung des häuslichen Ersparnis zulässig
Die Heranziehung der Mutter eines behinderten Kindes zu den Kosten der Eingliederungshilfe bei vollstationärer Heimunterbringung in Höhe der häuslichen Ersparnis ist zulässig. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Im Streitfall ging es um die Heranziehung der Mutter eines behinderten Kindes zu den Kosten der vollstationären Heimunterbringung aus Mitteln der Eingliederungshilfe in Höhe der monatlichen häuslichen Ersparnis.Die Klägerin wandte sich gegen die Festsetzung des Kostenbeitrags mit der Begründung, der Hilfeträger habe schon nicht dargelegt habe, welche konkreten Aufwendungen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2011
- S 4 AS 2626/09 -
Hartz IV-Empfänger hat keinen Anspruch auf Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung bei Lactoseintoleranz
Ausweichen auf angebotene kostengünstige lactosefreie Kost und Sojaprodukte zumutbar
Ein Bezieher von Arbeitslosengeld II hat keinen Anspruch auf monatlichen Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung bei Lactoseintoleranz. Auch probiotische Nahrungsergänzungsmittel beim Bezug von Hartz IV nicht mehrbedarfsfähig. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Die 48jährige Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine Raucherin, die laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II) bezog, machte einen aus medizinischen Gründen bedingten monatlichen Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung geltend. Sie litt an einer Gleichgewichtsstörung der Darmflora, Gastroenteritis bei nachgewiesener Lactoseintoleranz (Milchzuckerunverträglichkeit).... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
