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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Halle“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Halle, Urteil vom 18.10.2016
- S 17 AS 1033/14 -

Heißluftballon-Sportpilot kein angemessenes Hobby für Hartz IV-Empfänger

Höhere Ausgaben für Hobby entsprechen nicht Lebensumständen während des SGB II-Leistungsbezugs

Einkünfte aus einem Hobby sind bei der Berechnung von Hartz IV-Leistungen ohne Gegenrechnung der für das Hobby angefallenen Ausgaben zu berücksichtigen, wenn die Ausübung des Hobbys für einen SGB II-Leistungsbezieher unangemessen ist. Dies entschied das Sozialgericht Halle.

Im zugrunde liegenden Fall ging der Kläger, Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), nach eigenen Angaben dem Hobby "Heißluftballon-Sportpilot" nach. Der Kläger gab an, in dem halben Jahr, was zur Entscheidung anstand, 14.615 Euro aus Ballonfahrten erzielt zu haben. Dem standen Ausgaben für das Hobby in Höhe von 13.811,50 Euro gegenüber. Der Kläger erklärte, die Ausübung des Hobbys sei "kostendeckend". Er wollte im Ergebnis erreichen, dass Einnahmen aus dem Hobby nur insoweit berücksichtigt werden, als sie die Ausgaben für das Hobby übersteigen.Das Sozialgericht Hall ließ in seiner Entscheidung offen, ob das Hobby des... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Halle, Urteil vom 05.02.2008
- S 2 AS 1367/07 -

Hartz IV: Kein Zuschuss für Kindergartenabschlussfahrt

Ab wann sind Kindergartenkinder Grundschüler?

Die ARGE muss die Kosten für eine mehrtägige Kindergartenabschlussfahrt nicht nach dem SGB II ("Hartz IV") übernehmen. Dies hat das Sozialgericht Halle entschieden.

Eine in Halle wohnhafte Bezieherin von Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) klagte gegen die ARGE auf Erstattung der Kosten für eine im Mai 2007 durchgeführte mehrtägige Kindergartenabschlussfahrt ihres Kindes. Sie meinte, dies sei eine “Schulanfängerfahrt“ gewesen, weil nur zukünftige Schulkinder daran teilgenommen hätten. Da diese überwiegend in eine Schulklasse eingeschult würden,... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Halle, Urteil vom 21.09.2007
- S 17 AS 109/07 -

Kosten für Schulskikurs für Kind von Hartz IV-Beziehern müssen übernommen werden

Skikurs auf Klassenfahrt ist kein Schulunterricht

Kinder einer Bedarfsgemeinschaft mit Arbeitslosengeld II können einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Schulskikurs haben. Dies hat das Sozialgericht Halle entschieden.

Ein Schüler aus Halle nahm - wie fast alle Klassenkameraden - an einem von der Schule angebotenen mehrtägigen Skikurs teil, der benotet wurde. Die ARGE weigerte sich, die Kosten in Höhe von 191 € zu übernehmen, weil es sich um Schulunterricht handele.Das angerufene Sozialgericht hat die ARGE zur vollen Kostenübernahme des Schulskikurses verpflichtet.Es handelte... Lesen Sie mehr




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